Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin allein erziehend, habe einen 6-jährigen Sohn. Der Vater zahlt für seinen Sohn 343,- Unterhalt, dazu kommt das Kindergeld. Ich erhalte keinen Unterhalt. Der Vater ist Rechtsanwalt. Er hat inzwischen geheiratet und eine 1,5 jährige Tochter, den Unterhalt für seinen Sohn hat er zum Zeitpunkt von Hochzeit und Geburt entsprechend seiner Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen abgesenkt.
Was ich damit sagen will: Er kommt zwar seiner Unterhaltspflicht nach, ist aber ständig bemüht zu "optimieren".
Mein langjähriger Lebensgefährte und ich planen, im Herbst zu heiraten. Er ist freischaffender Künstler, kommt auf 25.000,- Einkommen im Jahr.
Nun meine Frage: Hat der Vater das Recht, seinen Unterhalt gegenüber seinem Sohn aufgrund meiner Eheschließung erneut zu kürzen?
Ich bedanke mich für eine Antwort.
Herzliche Grüße
Parterin16
Kindesunterhalt bei Heirat der Mutter
7. Juni 2007
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Frage vom 7. Juni 2007 | 07:27
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindesunterhalt bei Heirat der Mutter
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#1
Antwort vom 7. Juni 2007 | 07:59
Von
Status: Bachelor (3594 Beiträge, 1142x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 7. Juni 2007 | 08:00
Von
Status: Schüler (193 Beiträge, 54x hilfreich)
Nein. Kindesunterhalt dient der Versorgung und Betreuung des Kindes und ist von deiner privaten Situation völlig unabhängig. Deine Heirat beträfe nur den (nachehelichen) Ehegatten- bzw. Betreuungsunterhalt, der für Dich gedacht wäre. Da er den allerdings eh nicht zahlt, ist dies hier unerheblich.
Alles Gute!
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#3
Antwort vom 7. Juni 2007 | 11:54
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:
Er kommt zwar seiner Unterhaltspflicht nach, ist aber ständig bemüht zu optimieren.
Dieser Satz hat so einen bitteren Beigeschmack...
Auch wenn es dir nicht gefällt, es ist sein gutes Recht. Und 343,- für einen 6-jährigen ist nun nicht gerade wenig...
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"gruß azrael"
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