Kindesunterhalt aus dem Ausland

16. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Juka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt aus dem Ausland

Hallo,

ich habe auch so meine Erfahrungen gemacht und irgendwie komme ich nicht weiter. Der Vater meiner Kids lebt im Ausland. Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Anzeige wegen "Verletzung der Unterhaltspflicht" gemacht. Ziel ist es, das der Vater, sofern er sich mal wieder hier in Deutschland blicken läßt, festgenommen wird. Denn dann tritt seine Familie gern für ihn ein (die Ehre). Ich habe mit dem Staatsanwalt gesprochen, er will mir keinen Haftbefehl geben *grrr*. Es wurde lediglich eine "Aufenthaltsbestimmung" erwirkt. Ich lach mich weg - ich weiß doch wo er lebt !!! Nun denn, ich zum Amtsgericht und will den Unterhalt aus dem Ausland einklagen. Dies geht, denn es gibt ein "New Yorker Abkommen mit § 1602, das besagt, das unsere Justiz dafür verantwortlich ist, den Unterhalt aus dem Ausland einzuklagen. Aber das dauert und dauert.
Letztendlich will ich aber nur einen internationalen Haftbefehl erwirken, damit ich ihn zu fassen bekomme, denn die "Verletzung der Unterhaltspflicht" wird bis zu 3 Jahren geahndet !!!
Aber wie erwirke ich nun einen Haftbefehl ? Hat jemand Erfahrungen gesammelt oder kennt sich noch besser aus ?
Freue mich auf eure Antworten.

Danke und Gruß :-) ;-)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Wo lebt der Vater? Mit einem internationalen Haftbefehl wird es schwierig, denn Verletzung der Unterhaltspflicht ist nicht überall strafbar (tatsächlich), daher wird es nicht leicht sein, einen internationalen zu Haftbefehl bekommen. Der wird m.E. nur bei Straftaten "von erheblicher Bedeutung" ausgestellt. Natürlich ist es von erheblicher Bedeutung, ob jemand Unterhalt bezahlt oder nicht. Aber das sehen die Politiker nicht so.
In den muslimischen Ländern ist es meistens so, dass es keinen Straftatbestand Verletzung der Unterhaltspflicht gibt, wohl nur eine Ordnungswidrigkeit. Daher kommt es darauf an, wo der Vater lebt. In der EU wird es leichter sein zwar nicht mit einem Haftbefehl, aber die Unterhaltsschulden evtl. einzuklagen.

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#2
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo JUKA

Ich bin im ähnlichen Fall. Auch meine Staatsanwaltschaft kann nichts weiter tun, obwohl der Kndsvater im EU Ausland lebt.

Hast Du schon Titel erwirkt für die Unterhaltszahlungen der Kids ?
Wenn nein, tu das über das JU Amt oder Anwalt.
Hast Du den Titel und er zahlt nicht, kannst Du versuchen in seinem Land, bei seinem Zuständigen Gericht den Titel über Gerichtsvollzieher erwirken zu lassen.

Dazu kannst Du auch in seinem Land bei der zuständigen Polizei eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen.

Gruß bantam

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#3
 Von 
CommanderRobot
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 14x hilfreich)

Am besten der Unterhaltspflichtige haut ab auf die Philippinen.
Wenn ein Begehren wegen Unterhaltspflichtverletzung eingeht, lachen sich die Behörden kaputt.
Hier gibt es keine Scheidung und auch keinerlei Unterhaltspflichten.
Zudem ist es immer schön warm und die Frauen sehr hübsch.
So läßt es sich leben!

Gruss
CommanderRobot

-- Editiert von CommanderRobot am 16.03.2006 22:08:34

13x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Juka
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten :-)
hierzu nehme ich mal Stellung....

1. von Keken - 16.03.2006 16:15:06
* der Vater lebt in der Türkei und dort hat er komischer Weise kein anrecht auf die Kinder, da wir nie verheiratet waren und er auch nicht in der Geburtsurkunde steht, wohl aber die Vaterschaft anerkannt hat........

2. von Bantam - 16.03.2006 19:02:55
* einen Titel (bzw. 2) habe ich schon, Anzeige habe ich auch getan, bin auch hier schon mit dem Amtsgericht in Verbindung getreten. Mein Antrag liegt derzeit auch schon in Düsseldorf bei der Justizbehörde und wird von dort aus weiter in die Türkei geleitet. Ein Haftbefehl ist für mich natürlich sinnvoller, denn wenn er mal nach BRD kommt, dann will ich, das er festgehalten wird und nicht einfach wieder laufen gelassen wird, denn dann seh ich ihn nie wieder hier in BRD und meine Chance ist dann gleich Null :-(

3. von CommanderRobot - 16.03.2006 22:06:32
* danke für den Tipp :-))) gibt es dort auch schöne Männer ?? :-)))

4. von Chavah - 17.03.2006 10:46:42
* der Staatsanwalt scheint sich zu weigern mir einen Haftbefehl zu besorgen ;-(( ja, die Aufenthaltsbestimmung ist hinterlegt, so daß der Staatsanwalt Nachricht bekommt - aber bis die Behörden dann was unternehmen, ist er schon wieder weg..... Und so einfach läßt sich der Unterhalt nicht einklagen im Ausland - da bin ich nun schon seit fast 2 Jahren bei....... Anträge über Anträge - und immer eine Instanz höher - mal abwarten wie lange das noch dauert.

Wenn ich erfolgreich geworden bin, dann werde ich hier meine Erfahrungen niederschreiben, bzw. biete ich mich als Ansprechperson an, welchen Schritt man unternehmen kann usw.
Vielleicht kann ich ja anderen dann helfen...

Danke und liebe Grüße ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nomadentochter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Juka,
der deutsche Vater meines Kindes( wir haben alle die deutsche Staatsangehörigkeit)hat noch die Vaterschaft anerkannt, und sich dann nach Fuerteventura abgesetzt. Nach vier Jahren!! habe ich endlich eine Adresse. Wäre toll, wenn wir mal Kontakt aufnehmen könnten, denn die ganze Sucherei usw. kostet echt viel Zeit und Nerven. Ich bin vollzeit berufstätig und alleinerziehend. Ich finde Foren nicht so prickelnd, aber vielleicht magst Du ja mal mailen: tahivilla.helgoland@freenet.d

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#7
 Von 
Fitje
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Juka!

Ich schreibe derzeit an einer Arbeit zu diesem Thema. Hätten Sie vielleicht Lust (natürlich bleiben Sie annonym) mir Ihren Fall einmal genau zu schildern?

Mit freundlichem Gruß

Christian N.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

In Thailand ist es auch unmöglich Unterhaltsschulden einzutreiben.
In den meisten Asiatischen Ländern gibt es überhaupt kein Unterhaltsrecht.
Die geflüchteten Experten findet man hier:
http://www.trennungsfaq.de/forum/index.php

Und natürlich der allseits bekannte Fluchthelfer aus Deutschland, Dino !!!!!!!!!!
http://www.bestattungen-thailand.com/

Dino geht es so richtig gut in Thailand !!!!!!!!!!
Kommt Jungs, laßt Euch in Deutschland nicht fertig machen, es gibt ein neues, besseres Leben im Ausland !

Gruss
leinad

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Erzeuger meines Sohnes hat sich vor einiger Zeit auf eine spanische Insel abgesetzt und zahlt keinen Unterhalt mehr. Die Beistandschaft brachte nichts also bin ich zum Anwalt. Habe Strafanzeige bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung gestellt. Irgendwann kam dann ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, in dem mitgeteilt wurde, es würde nicht weiter nachgegangen werden, weil er zum einen im Ausland ist und somit nicht greifbar und es aufgrund der Geringfügigkeit in keinem Verhältnis zu dem Aufwand stehen würde.

Deutschland deine Gesetze sag ich da nur!

An eine Adresse ist nicht ran zu kommen. Dem Jugendamt teilt er keine mit. Der einzige Kontakt zwischen ihm und dem JA oder dem Anwalt bestand per email. FOrderungen, seine Einkommensnachweise einzureichen, ignorierte er.

Ich hab das Gefühl in der Sache immer gegen eine Wand zu laufen. Ohne Adresse kann ihm kein amtliches SChreiben zugestellt werden. Einen Urlaub für Recherchezwecke nach Spanien kann ich mir nicht leisten. Alles in allem ist das ganze mehr als unbefriedigend. Ich fühle mich von unseren Gesetzen völlig im Stich gelassen. Er ist auf und davon und kann das Leben geniesen ohne irgendwelche Verantwortung tragen zu müssen. Wie das Kind lebt und wovon ist nicht sein Bier.

Ich kann es mir nicht leisten den Anwalt weiter zu beauftragen. Die Anwaltskosten wurden ihm in Rechnung gestellt. Er hat natürlich auch diese nicht bezahlt und ich musste (wie schon erwartet) auch hierfür gerade stehen.

Alles in allem kann ich nur sagen das die Kerle mit dieser Masche aus dem Schneider sind, wie es aussieht. So sieht die traurige Realität aus. Einen Haftbefehl wollte ich ebenfalls erwirken aber auch hier wird nicht zugunsten des Kindes gehandelt.

Vergiss die Sache und versuch deine Nerven zu schonen. Dieser Mensch ist in meinen Augen der größte Abschaum. Wie jeder andere Erwachsene, der sich nicht um sein Kind kümmert und sich um Unterhaltszahlungen drückt.

Gruß

Vaughn

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Es stimmt, alle Mühe lohnt null.
Ich hab es bis zur Strafanzeige ins EU Ausland geschafft,
es gab auch eine Verhandlung und was bekam er ?
2 Monate auf Bewährung innerhalb 3 Jahren, sofern er sich etwas neues zu schulden kommen läßt.
Was ist das für ein Urteil für einen Vater, der sich nie um sein Kind kümmert, nie zahlt und sich aus allem raushält ?
Und als Mutter wird man ewig unter Druck gestellt von den Ämtern, sich um den Unterhalt zu kümmern.
Aber man sieht sich immer 2x im Leben ...

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Marina1964
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Zusammen

Ich habe das "Elend" vom unterhaltsunwilligen deutschen Vater meiner Tochter, der sich erfolgreich seiner Verpflichtung gegenüber seiner Tochter in Spanien, Stadt Torrevieja, entzieht, wie folgt zusammen gefasst:

http://spanienkind.de.to/

Menüpunkt: Unterhalt

Alles, was dort zusammengefasst ist, entspricht der Wahrheit, es hat mich über 3 Jahre gekostet, die ganze Wahrheit zu recherchieren!

Es ist ein Elend, doch ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass sich das irgendwann ändert: zum Wohle der Kinder!

Ich freue mich über Kontakte zu anderen Frauen und Männern, die sich entsprechend auseinander setzen müssen. Nur zusammen sind wir stark und können wir Veränderungen bewirken!


-- Editiert Marina1964 am 04.02.2012 17:23

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Marie-Sophie40
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 76x hilfreich)

quote:
Am besten der Unterhaltspflichtige haut ab auf die Philippinen.
Wenn ein Begehren wegen Unterhaltspflichtverletzung eingeht, lachen sich die Behörden kaputt.
Hier gibt es keine Scheidung und auch keinerlei Unterhaltspflichten.
Zudem ist es immer schön warm und die Frauen sehr hübsch.
So läßt es sich leben!

Gruss
CommanderRobot


Finde ich unangebracht. Immerhin geht es um ein Kind, welches ein Recht hat verpflegt zu werden!

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