Kindesunterhalt an Ex, bei neuer Partnerin und K

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sandydee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt an Ex, bei neuer Partnerin und K

Benötige bitte Hilfe bei unserem Fall:

Mein Freund lebt getrennt von seiner Lebenspartnerin seit 3 Jahren. Sie haben eine 15 jährige Tochter, die seit der Trennung bei ihm lebt. Seit fast 2 Jahren leben wir zusammen mit seiner Tochter und mein Freund und ich haben auch ein gemeinsames Kind (1,5 Jahre).

Nun steht der Fall an, daß die Tochter zu ihrer Mutter ziehen will und diese wird Unterhalt fordern.
Er hat auf Unterhalt verzichtet von seiner Ex. Es wäre auch nichts zu holen gewesen, da sie nur € 950,00 netto verdient.

Wieviel müßte er Unterhalt an seine Ex für seine Tochter bezahlen bei einem Nettoeinkommen von € 1700,- ?
Würde unser gemeinsames Kind berücksichtigt werden und auch die Tatsache, daß er mir unterhaltsverpflichtet ist obwohl wir zusammen leben ? Mein monatliches Einkommen beträgt € 269,- ( Witwenrente ).

Vielen Dank im Voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen Sandydee,

der Vater würde in dem Fall einen Kindesunterhalt von 334€ schulden.

Sein SB beträgt ggü. dem minderjährigen Kind 900€. Da er drei Personen zum Unterhalt verpflichtet ist, würde er in der DT eine Stufe herab gestuft (die DT 2010 geht nur noch von 2 Unterhaltsberechtigten aus).

Er läge mit den 1.700€ in der EK-Gruppe 2, würde so aber in EK-Gruppe 1 gestuft werden. Folglich ergibt sich der Mindestunterhalt der 3. Altersgruppe von 426€ abzüglich hälftigem Kindergeld in Höhe von 92€, ergibt einen Zahlbetrag von 334€.

LG Nero

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#2
 Von 
alleinallein
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, ich bin in einer ähnlichen lage. Ich bin auch getrennt und habe eine neue Familie. Das gemeinsame Kind von Euch wird natürlich genauso berücksichtigt wie die anderen. Du auch weil das Kind unter 3 Jahre alt ist. Aber erstmal werden die Kinder "bedient".
Ich denke er wird den Mindestunterhalt für seine 15 jährige Tochter zahlen müssen.Er kann seinen Arbeitsweg absetzen sowie Beträge zur Altersvorsorge.



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#3
 Von 
Sandydee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Da wir z.Zt. das volle Kindergeld erhalten ( da Ex keinen Unterhalt zahlt), würde das eien finanziellen Verlust von ca. € 500,00 bedeuten.
Das ginge ja gar nicht. Oh graus...

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