Kindesunterhalt - Wenn er 2 Wochenenden bei mir ist, kann ich da den Unterhalt kürzen?

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt - Wenn er 2 Wochenenden bei mir ist, kann ich da den Unterhalt kürzen?

Hallo Leuds und gutes neues Jahr.

Nachdem ich vor 3 Jahren schon mal hier hilfesuchend rumgefleucht bin ein kurzer Abriss...
Endlich geschieden... aber dadurch private Insolvenz.
Umgang mit Sohnemann ist regelmässig alle 2 Wochen von Samstag 16 Uhr bis Sonntag 17 Uhr, das durchzusetzen ein Kampf war. Zahle monatlich 176 Euro Unterhalt für meinen Sohn (Berliner Tabelle o bis 5 Jahre). Der Unterhalt ist tituliert! Nun meine Fragen an die kollektive Intelligenz dieses Forums... grins.
1.
Jetzt, nach AG-wechsel beträgt mein Gehalt nur noch 1000 Euro netto, mal 100Euro mehr mal weniger. Vollbeschäftigung mit Montage! Muss ich da noch vollen Unterhalt zahlen?
2.
Meine EX lebt mit einem anderen Mann zusammen ungefähr 20 Kilometer von hier (ich freu mich da ehrlich sehr für Sie), hat hier aber offiziell noch eine Wohnung ist aber nie da. Muss sie nicht mit mir darüber reden, wenn Sie mit meinem Sohn eigentlich nicht mehr hier lebt?
3.
Ich möchte meinen Sohn gern von Freitag bis Sonntag haben, Sie verweigert das aber. Was kann ich tun? Reden hilft nicht!
4.
Wenn er 2 Wochenenden bei mir ist, kann ich da den Unterhalt kürzen?

Vielen Dank für Eure Mühen... und liebe Grüsse


-----------------
"Hart isses wenner weich wird!!!

**** HAPPENS!!!"

-- Editiert von Beilroder am 04.01.2007 10:40:08

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballou
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute und vielleicht Leidgenossen,
Auch ein frohes neues Jahr

Stellt euch vor:
Er ist seit etwa 4 Jahren geschieden und zahlt na klar für meine Kinder ( 18+21 Jahre ) Unterhalt.
Zu seiner 21 Jährigen Tochter habe ich kein gutes Verhältnis.
Seine Tochter hat mehrfach verschiedene Schulen besucht und ihm nie ihr Ausbildungsziel verraten. Als er dann die Unterhaltszahlung eingestellt hat, gab es na klar wieder krach. Es folgte dann einen Gerichtlichen Vergleich, indem seine Tochter jetzt eine Ausbildung nach ihrem Wunsch als Sozialassitentin mit Ziel Erzieherin fortführen muss. Im Gegenzug muss er weiter 330 Euro Unterhalt zahlen.

Seine Tochter schrieb ihm Anfangs nur Miese SMS mit Worten: ich will mit dir nichts zu tun haben, oder meinet wegen kannst du sterben usw. Sie geht ihm aus dem Wege und er hat sie seit Juni 2005 in der Gerichtsverhandlung, nicht mehr wiedergesehen und auch sonst ist kein Kontakt mit der Tochter möglich ist.

Nach dem Verhalten hat er keine Lust mehr, an seiner Tochter Unterhalt zu bezahlen.

Die Frage an euch ist jetzt: Muss er unter den oben beschriebenen Aktionen und Verhaltensweisen seiner Tochter noch weiter Unterhalt bezahlen?
Welche Paragraf ist dafür geeignet und wo findet man so etwas ?



MFG
"Ballou"

-- Editiert von Ballou am 04.01.2007 13:45:00

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Beilroder,

ich denke eine Abänderung des Unterhaltstitel wirst du nicht bewirken können.
Leider schreibst du nicht genau wie hoch dein durchschnittl. Einkommen ist? Also von 12 Monaten abzgl.einer 5%Pauschale berufbedingter Aufwendungen.
Eine Änderung kannst du erst bei einer Erhöhung bzw.Verringerung von mind. 10% deines Einkommens erreichen.

Da du aber nur für 1 Kind (minderj.!!)unterhaltspflichtig bist und hier der Mindestunterhalt gezahlt werden muss bzw. irgendwie aufgebracht werden muss, wirst du den Betrag von 176€ weiter zahlen müssen.
Dein Selbstbahlt liegt bei 820(Ost)und bei 890(West)so dass bei sagen wir 1000€ dein Selbstbehalt unangetastet bleibt.

Was den Umgang betrifft, so rate ich dir, dich an das Jugendamt zu wenden. Vielleicht ist deine Ex dann auch Gesprächsbereit.
Wir(Mein Mann mit seinen Kindern) hatten auch die Regelung von Freitag bis Sonntag, was ich wirklich auch für die weitere Entwicklung der Kinder und vor allem auch für das Verhältnis zwischen Vater -Kind sehr gut und wichtig finde. Wenn deine Ex so überhaupt nicht will, bleibt wirklich nur der Gang zum Anwalt.

Der Unterhalt ist für die Zeit wo das Kind bei dir ist nicht zu kürzen.

Bei der Entfernung von 20 km ist es auch strebsam und für alle Beteiligten besser eine Regelung von Freitag - Sonntag.
Ich muss dir aber auch sagen, dass manche Väter weit aus weitere Strecken zu ihren Kindern zurücklegen müssen und sie aus Kostengründen dann leider nicht mehr alle 2 Wochen sehen können.
Aber ich finde es toll das du einen engen Kontakt zu deinem Kind pflegen willst.Es gibt da auch andere Elternteile denen das egal ist.

Gruß Thessa

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