Kindesunterhalt Zweitausbildung

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb260468-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt Zweitausbildung

Liebe Forenmitglieder,

folgender Fall:

Sohn (21) schließt im Juli 2011 seine Ausbildung zum Erzieher an einer Fachschule für Sozialpädagogik ab. Bereits vor der Ausbildung hat er den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einem Gymnasium erlangt (zur Erlangung der vollständigen Fachhochschulreife war hier zwingend eine mind. 2-jährige Ausbildung erforderlich). In diesem Zusammenhang erwirbt er durch die Ausbildung in Verbindung mit seinem Abgangszeugnis des Gymnasiums die volle Fachhochschulreife.

Bereits vor der Ausbildung stand für den Sohn fest, im Anschluss an die Ausbildung studieren zu wollen. Diese Absicht war dem zu diesem Zeitpunkt unterhaltspflichtigen Vater, dem Lehrer und dem Umfeld des Sohnes bekannt.

Zur Zeit erhält der Sohn keine Unterhaltszahlungen, da er im Berufspraktikum knapp 1000€ netto verdient.


Meine Frage bezieht sich nun auf folgende Alternativen des Sohnes nach der Ausbildung:

Fall 1. Der Sohn schlägt das Studium "Lehramt an beruflichen Schulen - Fachrichtung Sozialpädagogik" ein, um anschließend u.a. an Fachschulen selber ErzieherInnen ausbilden zu können. Das Studium steht somit in einem engen fachlichen Zusammenhang zur Erstausbildung.
Zudem ersetzt die Ausbildung ein insgesamt 1jähriges Praktikum, welches in den Semesterferien in Blöcken zwingend abzuleisten ist. Außerdem bevorzugen viele Arbeitgeber (in diesem Fall Schulen) Bewerber, die vor ihrem Lehramtstudium bereits selbst eine Ausbildung als Erzieher absolviert haben (Nachweis: Angaben in Stellenausschreibungen)

Ursprünglich wäre dieser Weg zunächst nicht möglich gewesen, da der Sohn im Anschluss an die Ausbildung nur über die Fachhochschulreife verfügt, welche nicht zu einem Lehramtstudium an einer Universität berechtigt.
Während des Zeitraums der Ausbildung ergab sich jedoch eine Änderung bei der Zulassung beruflich Qualifizierter zum Studium an einer Universität. Demnach wird Meister/innen und gleichwertig Qualifizierte (und hierzu zählen auch Absolventen einer Fachschule/Fachakademie und somit auch staatl. anerkannte ErzieherInnen) in den meisten Bundesländern mittlerweile die allgemeine Hochschulzulassung gewährt.
Somit stelle die Zweitausbildung, in diesem Fall ein Studium, nicht nur im engen fachlichen Zusammenhang zur Erstausbildung - die Erstausbildung würde gar erst den Zugang zu diesem Studium eröffnen.


Fall 2: Der Sohn besucht nach der Ausbildung eine sogenannte FOS13 (Fachoberschulklasse 13). Dieser Bildungsgang an einem Berufskolleg führt in einem Jahr zum Vollabitur. Voraussetzungen zur Aufnahme in den Bildungsgang sind eine abgeschlossene Berufsausbildung im Sozial- oder Gesundheitswesen (erst durch Erzieherausbildung erfüllt) und die Fachhochschulreife (ebenfalls erst durch abgeschlossene Ausbildung erlangt). Bei der FOS13 handelt es sich um eine Einrichtung des ersten Bildungsweges.

Anschließend schlägt der Sohn ein Studium im psychologischen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Bereich ein.


Wie sieht es in beiden Fällen mit der Unterhaltspflicht der Eltern bzw. in diesem Fall des Vaters (Bruttoeinkommen des Vaters ca. 8500 Euro mtl., Eltern geschieden, Vater erneut verheiratet und 4jähriges Kind aus neuer Ehe, Mutter erhält ALG II) aus? Besteht für die Zweitausbildung im jeweiligen Fall weiterhin bzw. erneut (da Sohn durch Berufspraktikum zwischenzeitlich eigenes Einkommen erhielt) Unterhaltspflicht?

Wie sieht es in der Zeit zwischen Abschluss der Ausbildung und Beginn des Studiums aus? Dazwischen liegen ca. 2 Monate. Müssen auch diese durch Unterhaltszahlungen abgedeckt werden oder muss der Sohn sich vorübergehend arbeitslos melden?

Über Antworten freue ich mich sehr.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Jason

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.11.2010 11:17:07
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb260468-24
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Richtig. Das Gymnasium wurde nach Klasse 11 mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife, der in Verbindung mit einer mindestens 2jährigen Berufsausbildung zur vollen Fachhochschulreife führt, verlassen.

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