Kindesunterhalt - Warum muss Exmann Unterhalt allein bezahlen wenn die Mutter sehr viel verdient?

22. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
anut
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt - Warum muss Exmann Unterhalt allein bezahlen wenn die Mutter sehr viel verdient?

Hallo,
warum wird das Einkommen der Mutter wenn sie die Kinder betreut nicht in den Unterhalt mit eingerechnet. Warum muss der Exmann den Unterhalt allein bezahlen auch wenn die Mutter sehr viel verdient?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Das frage ich mich auch sehr oft!

Aber das ist nunmal so. Interessant wird es nur wenn der Unterhaltsberechtigte ( in dem Fall die Mutter), doppelt soviel verdient wie der Unterhaltspflichtige.

Dazu folgender Link:

Doppelter Verdienst

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Punky
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja das würde mich auch mal Interessieren. Ex-Frau lebt mit neuem Freund wie die Made im Speck, mit eigenem Einkommen, in einem großen Haus mit nem Untermieter, Freund verdient auch super. und mein Mann musste seine Selbstständigkeit nach 10 Jahren aufgeben, da er kaum noch über die Runden kommt. Wir können nicht mal zusammenziehen, da wir uns einen Umzug nicht leisten können. Da stimmt doch was nicht.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

@ Punky....

Im Unterhaltsrecht ist eine Menge im Argen. Es gibt sicher auf beiden Seiten schwarze Schafe.Ob nun Väter die nicht zahlen weil es ihnen am A.... vorbeigeht obwohl sie viel verdienen oder die Mütter die den Vätern versuchen den letzten cent aus der Tasche zu ziehen.

Im Unterhaltsrecht müsste einfach mal der Einzelfall bearbeitet werden und die Pauschalisierung müsste aufhören.

Vieleicht solltest du dir den Link den ich in meiner ersten Antwort reingesetzt habe auch mal anschauen.Vieleicht ist er auch für euch hilfreich!

-----------------
"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Als ich wäre für Unterhaltszahlung prozentual nach vorhandenem Einkommen beider Elternteile.
Ich verstehe das auch schon seit Jahren nicht.

LG beijing

-----------------
"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

die Diskussion ist doch müßig. Das Elterteil bei dem das Kind lebt, leistet Betreuungsunterhalt, das andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig.

@ beijing

quote:
Als ich wäre für Unterhaltszahlung prozentual nach vorhandenem Einkommen beider Elternteile.


Ab 18 ist das ja auch so, da entfällt ja die Betreuungsleistung.

Das Einkommen des Betreuungselternteils wir erst ab der 3 - 4fachen Höhe berücksichtigt. Siehe die LL der OLG.

Man könnte agumentieren, dass die mit ansteigenden Alter des Kindes der Barunterhalt steigt, und der Aufwand der Betreuung sinkt. Aber auch da wird man auf keinen "grünen Zweig" kommen.

LG nero



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.524 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen