Kindesunterhalt - Titel - welche Rechte?

5. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Serali
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Kindesunterhalt - Titel - welche Rechte?

Hallo ersteinmal,
ich bin ganz neu hier.
Ich habe mich bisschen aus verzweiflung herraus hier angemeldet und ich hoffe Ihr könnt mir bzw meinem LG helfen.
Ich versuche es kurz zu halten.
Mein LG ist seit 4Jahren getrennt und seit 3Jahren geschieden. Der 17Jährige Sohn lebt bei uns.
Die Ex-Frau zahlt in dem ganzen Zeitraum kein Kindesunterhalt. Mein LG kommt kaum über die Runden und somit komme ich für das Kind mit auf (was für mich nicht so schlimm wäre wenn nicht so freche sprüche von der KM kommen würden "deine neue Tussi verdient doch genug, soll sie halt zahlen" es ist immerhin auch IHR Kind)
Die Gerichtstermine wurden von Ihr immer durch falschaussagen etc Verschoben.
Seit ich denken kann übt die KM schlimmen druck auf das Kind aus, Sie schaft es regelmässig hier schlechte Stimmung reinzubringen etc aber das nur mal am Rande.
Jetzt steht mal wieder ein Termin an (hoffetlich kommt dieser mal zu stande, nach 3Jahren zermürbt das nun wirklich)
wir erhoffen uns natürlich ein Titel, sie liegt allerdings unter ihren selbstbehalt da sie nur 25h arbeiten geht und ihren besseren bezahlten Job gekündgt hat, unteranderem lebt Sie in einer Eheähnlichen beziehung. Der Anwalt meines LG hatte Sie schon mehrmals darauf hingewiesen das Sie sich etwas anderes suchen soll und auch Bewerbungen zukommen lassen muss, bei der ersten Anhörung hat sie aber behauptet das sie davon ja nichts wusste. nun ist die Frage können wir auf ein Titel hoffen? kann dieser auch Rückwirkend eigefordert werden? Eigentlich wollten wir diese Keule nicht auspacken aber wir vermuten ganz stark das Sie, sobald der Sohn 18ist, nicht mehr zahlt und das Kind wird sie NICHT dazu auffordern. Auch müssen wir davon ausgehen, das wenn er 19ist und sein Abi hat er zu seiner Mutter zieht um dort zu Studieren (er müsste dort keine Studiengebühren bezahlen und KM ist nicht interessiert daran ob er es durchzieht)
Da ja der Titel ab den 18Lebensjahr an den Sohn geht können wir dann rückwirkend nichts mehr erreichen, oder wie sieht das aus?
Wenn er dann wirklich weg zieht würden wir auf 4Jahre fehlenden Unterhalts "sitzen" bleiben und wir bzw mein LG wäre doch dann auch noch verpflichtet irgendwas um die 350€ zu zahlen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Ist es wirklich so einfach sich aus seiner Pflicht rauszumogeln?
Dann noch eine Frage - wenn wir dann unterhaltszahlungspflichtig sind, müssen wir wirklich den KOMPLETTEN Betrag alleine Zahlen oder muss der Sohn auch seine Mutter mit eineziehen? und käme sie dann auch so locker aus der sache raus wenn sie einfach zu wenig arbeitet und wir müssen es wieder, im Finanziellen sinne, ausbaden?
Ich finde es einfach nur unglaublich schade wie es läuft und wir, von unserer Seite versuchen den SOhn auch komplett rauszuhalten aber sie Kauft sich Ihren Sohn regelrecht ein, Spiele, Spiele,... das Geld haben wir eben nicht mal 2Wochen nach Usedom etc zu fahren.

Tut mir leid ist nun doch länger geworden :(
LG
Serali

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

ja solche Dinge liest man hier immer wieder. Natürlich muss der Elternteil der das Kind nicht im Haushalt hat Kindesunterhalt bezahlen, sofern die Person leistungsfähig ist. Auch besteht die Pflicht einen Job zu suchen, um den Kindesunterhalt zahlen zu können. das eigenmächtige Kündigen eines Vollzeitjobs kann zur Berechnung eines fiktiven Unterhalts kommen. Ich versteh da aber den Anwalt nicht, der ist der Mensch der alle Hebel in Bewegung setzen kann, um an den Unterhalt zu kommen.Alleine werdet ihr das nicht schaffen. Ab dem 18.Geburtstag müssen beide Eltern dem Kind Unterhalt zahlen, wenn er studiert und ausser Haus ist und zwar in abhängig von den jeweiligen Verdiensten. Sobald ein Anwalt eingeschaltet ist müsste er wissen wie er sie in Verzug setzen kann. Doch alles ist ein Zusammenspiel zwischen Anwalt und Gericht.Bei einer Frau wird oft lascher gehandelt als bei einem Mann. Aber mit dem nötigen Nachdruck und das sollte bald geschehen, kann dann auch ein Titel erstellt werden.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Serali
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

ersteinmal vielen Dank für die Antwort,
inzwischen ist der Sohn wieder aus den Ferien von seiner Mutter zurück und es ist das eingetroffen was wir vermutet haben.
Darum bitte ich nochmals um hilfe.
Der Junge ist so von seiner Mutter aufgehetzt worden das er nach dem nächsten Halbjahr der Schule zu seiner Mama ziehenn will/wird, also Januar nächsten Jahres.
Nun haben wir ja noch eine Kindesunterhaltsklage laufen die hoffentlich bald beendet ist.
Nun ist es ja so das mein LG dann für Unterhaltszahlungen verantwortlich ist, das will er auch machen keine rede, ABER wir möchte vermeiden das es vor das Gericht geht, sonst müssen wir am ende die Gerichtskosten tragen.
Er liegt bei der Düsseldorfer Tabelle in dem Bereich 1500-1900€ und müsste dann 426€ - 187€ Kindergeld = 239€ zahlen, ist das richtig?
wenn er also direkt anfängt freiwillig 240€ zu bezahlen kann die KM ihn noch vor das Gericht ziehen? Ok Sie wird den Titel haben wollen, den kann Sie ja auch haben aber es gibt auch andere möglichkeiten diesen Titel zu bekommen, müssen wir, wenn sie Mutwillig vor das Gericht zieht die Gerichtskosten übernehmen?
Mein LG WIRD den Unterhalt bezahlen aber wir möchten uns einfach den Streß und die kosten bei Gericht sparen, besonders da er dann 600km weit fahren müsste, da die KM so weit weggezogen ist.

Dann gehen wir stark davon aus das der Sohn dort oben nicht die aufgabe bekommt sein leben in den Griff zu bekommen, damit meine ich Studiere gehen oder Ausbildung anzufangen. Bzw gehen wir davon aus das er es anfängt aber nie beendet. Haben wir ein recht darauf, auch wenn der Sohn 18 ist/wird auskunft zu erhalten was er tut? Soweit ich weiß muss man einen "Faullenzer" nicht unterstützen und wir befürchten das er bei der KM eben niemals etwas beenden wird, sehr schade da es um die Zukunft des Kindes geht.

Ich bedanke mich jetzt schon herzlichst


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Serali ,

Der Sohn hat die ganze Zeit beim Vater gewohnt?

Also hat die Mutter keinen Titel?

Ab 18 muss der Sohn selbst tätig werden und seine

Bedürftigkeit nachweisen.

Er muss also von beiden Elternteilen Unterhalt fordern.

Nachweisen muss er dann:

EK Mutter
EK Vater
evtl. eigenes EK

Schul-/Studienbescheinigung

Vor Gericht gehen kann er nur wenn er Anspruch auf

Unterhalt hat und der Vater diesen nicht zahlen will.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

bei der Einordnung seines Nettogehalts muss man dieses erst mal bereinigen, sprich seine Kosten für die Fahrt zur Arbeit, die Kosten für eine zusätzliche Altersvorsorge, etwa 3 %. Klagen kann die Mutter schon aus dem Grund, wenn der Unterhaltstitel nicht tituliert ist. Ich kann als zahlender Vater nur hergehen und einen Titel beim Jugendamt anfertigen lassen und somit den Streitwert vor Gericht kleiner zu machen, denn wenn ich einen Titel schon gemacht habe wird nur noch die Differenz als Streitwert verwendet. Doch das Jugendamt ist immer mit großer Vorsicht zu geniessen. Erwarte hier keine Menschen, die Juristen sind. Titel die ich da einmal unterschrieben habe, bekomme ich nur sehr schwer wieder los. Schon deshalb lohnt sich der Gang zum Anwalt oft mehr.

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

quote:
Mio2344 schrieb:
Klagen kann die Mutter schon aus dem Grund, wenn der Unterhaltstitel nicht tituliert ist.




Ab 18 Jahren muss der Sohn selbst Unterhalt fordern.

Warum sollte der Sohn vor Gericht gehen, wenn der Vater

freiwillig zahlt?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Serali
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
vielen dank ersteinmal für die Infos.
Na gut ich hoffe einfach mal das uns der Weg zum Gericht einfach erspaart wird, da ich denke das dies einfach schon aus reiner schikane durchgezogen wird.
Wenn der Soh umzieht ist er noch 17 er wird dann erst nach ein paar Monaten, wenn er dort Wohnt,18.

Aber liege ich mit der Rechnung, der Düsseldorfer Tabelle richtig?

Und haben wir bzw mein LG ein recht darauf uns seine Schulischlaufbahn etc weiter vorzeigen zu lassen?

Wenn er 18 ist kann eine Geichstellungsrechnung beantragen ABER was passiert wenn die KM weiterhin nur 25h Arbeitet das sie immernoch unter dem Selbstbehalt liegt, kann ja nicht sein das mein LG dies dann auch Finanziell ausbaden muss.

Vielen Dank schon mal für alles

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Serali ,

Wie hoch ist denn das mtl. Netto-EK des Kindesvater?

Bis 18 Jahre wird vom Betrag der DT nur die Hälfte des

Kindergeldes abgezogen.

Ab 18 Jahren wird das volle Kindergeld abgezogen.

Nachweise ob der Sohn in Schule oder Ausbildung ist hat

er regelmäßig zu erbringen.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Serali
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo edy,

danke schön, das wussten wir nicht
mein LG bekommt Netto ca 1700€
hat allerdings noch einen Kredit abzubezahlen aufgrund der Scheidungskosten etc aber das wird ja nicht eingerechnet, stimmts?
die KM verdient bei einer 25h/woche Arbeit im Monat etwa 900€ Netto, sie lebt aber auch in einer eheähnlichen beziehung. Sie hat kurz nach dem Anspruchfeststellung ihren Besserbezahlten Job gekündigt.
Ich weiß nur nicht wie es dann mit der Gleichstellung aussieht wenn der Junge 18wird.

LG
Serali

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Serali ,

Wird dein LG von einem Fachanwalt für Familienrecht

vertreten ?

Warum unternimmt der nicht?

lg
edy



-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Serali
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

weil wir scheinbar ein Anwalt haben der entweder überlasstet ist oder nichts drauf hat -.-
Er macht zwar nach seinen Worten "druck" aber er sagt auch mehr als anmahnen kann er nicht und das Gericht müsste zu einem Entschluss kommen, leider wurde bisher jeder Termin von der KM gekonnt ausgehebelt, das heißt: Termin wurde festgesetzt Sie ruft dort an behauptet Kind zieht zu Ihr Gerichtstermin kann eingestellt werden - Gericht speert 5Monate jede weitere Vehandlung bis das "der Aufenthaltsort des Kindes fest steht" dann hat es wieder 4Monate gedauert bis wir ein Termin bekommen haben der wurde auch durch falschaussagen verschoben etc das geht nun schon seit 3Jahren so.
der Anwalt hat sie zwar schon mehrmals angeschrieben das sie verpflichtet ist einen neuen Job bzw einen zweit job anzunehmen da kommt aber von ihrem Anwalt nur "gibts nicht - struckturschwaches gebiet" Auch anweisen Bewerbungen zukommen zu lassen ignoriert die Dame, bei einer Anhörung vor Gericht, bei der nur sie Angehört wurde sagte sie Eiskalt "oh das wusste ich nicht mit den Bewerbungen" obwohl das gelogen war. Mein LG und dessen Anwalt konnte und durfte aber (warum auch immer)diese Aussage an diesem Tag nicht negieren. Seit diesem Termin sind wieder sage und schreibe 4Monate vergangen und ende des Monats bekommt erst mein LG die Chance auszusagen.
also irgendwie fühlen wir uns bisschen verlassen von dem Deutschen recht. und wenn es jetzt richtig "gut" läuft bekommt Sie eine Frist eingeräumt in der Sie sich eine Arbeit suchen muss und dann ist fast der Zeitpunkt gekommen wo Sie Ihren Sohn bei uns abholt - ich kann das absolut nicht nachvollziehen

-- Editiert Serali am 10.08.2013 12:52

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.133 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen