Guten Tag,
ich zahle Kindesunterhalt für meinen Sohn aus einer früheren Beziehung im Rahmen eines Titels über das Jugendamt. Das Jugendamt prüft in regelmäßigen Abständen meine aktuelle Verdienstsituation.
Bislang schickte das JA immer ein Schreiben mit der Aufforderung zur Vorlage meiner Verdientbescheinigungen der letzten 12 Monate zu. Nachdem ich diese an das JA übermittelt habe, dauerte es in der Regel bis zu zwei Monate, bis der neue Unterhaltssatz ermittelt wurde (angeblich wegen personeller Überlastung etc.). Die bisherige Summe wurde von mir weiterhin monatlich an das JA überwiesen.
Im Falle einer Unterhaltserhöhung wurde mir im nächsten Schreiben mitgeteilt den Unterhaltsbetrag anzupassen und die Differenz aus der alten und der neuen Summe aus den letzten zwei (Bearbeitungs-) Monaten auszugleichen / ebenfalls an das JA zu überweisen.
Frage: welcher Zeitpunkt ist maßgebend für die Anpassung der Unterhaltssumme - der von dem ersten Schreiben (mit der Aufforderung zur Vorlage meiner Verdientbescheinigungen) oder von dem zweiten mit der offiziellen Feststellung / Mitteilung der neuen Unterhaltshöhe bzw. darf das JA eine Nachzahlung der Differenz aus den letzten zwei (Bearbeitungs-) Monaten verlangen?..
Beste Grüsse,
Frank
Kindesunterhalt Titel / Zahlung nach Neuberechnung - genauer Zeitpunkt
1. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2016 | 14:59
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt Titel / Zahlung nach Neuberechnung - genauer Zeitpunkt
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2016 | 15:57
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Frank,
Du musst ab dem Zeitpunkt zahlen, an dem du deine Unterlagegen eingereicht hast.
Du kannst ja schon Geld zur Seite legen.
lg
edy
#2
Antwort vom 1. Dezember 2016 | 19:00
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend!
Ich würde es anders formulieren...
Der neue Unterhaltsbetrag ist ab dem Monat geschuldet, in dem das Auskunftsersuchen den Unterhaltspflichtigen erreicht hat.
LG nero
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2016 | 16:14
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hi Nero,
du hast recht, und besser formuliert.
lg
edy
Und jetzt?
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