Kindesunterhalt - Selbstbehalt

1. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)
Kindesunterhalt - Selbstbehalt

Ich bin bereits nach Abzug der Fahrtkosten zur Arbeit und meiner Darlehenszinsen
(ohne Tilgung/ Darlehen schon vor der Geburt des Kindes aufgenommen) unter dem Selbstbehalt von 890 €, obwohl ich eine Vollzeit- 40-Stunden-Job habe.

Hab ich da bei der Unterhaltsfestsetzung überhaupt was zu befürchten oder hat das Jugendamt da keine Chancen, Geld zu bekommen ?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Sommermärchen,

du bist verpflichtet, den Mindestunterhalt für ein minderjähriges noch in der allgemeinen Schulausbildgung befindliches Kind zu zahlen. Insofern kann es schon sein, dass entweder dein Selbstbehalt herunter gesetzt wird oder du dein Einkommen steigern musst, Stichwort Nebenjob...

Auch ein Darlehen wird nicht automatisch bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt, nur weil du es schon vor der Geburt des Kindes hattest. Kommt - wie immer... - auf die Umstände des Einzelfalls an.

Warum sollte auch so mal eben die Allgemeinheit für dein Kind aufkommen???

Grüße

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#2
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Selbstbehalt ist Selbstbehalt !
Es ist nunmal so geregelt, dass die Allgemeinheit für Kinder aufkommt,
wo der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht zahlen kann.

Bei einem Darlehen werden ja auch nur die Zinsen angerechnet, nicht die gesamte Rate. Damit soll gewährleistet werden, dass sich der Unterhaltspflichtige nicht weiter verschuldet.

Was den Nebenjob angeht.
Wenn man in der Woche teilweise bis 21 Uhr abends bei Kunden ist und auch Samstags, dann hätt ich den Nebenjob gerne mal gesehen, den man dann machen soll.

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hey, kein Grund jetzt zickig zu werden! Und eine Anrede und ein Gruß hat auch noch niemandem geschadet...

Du hast gefragt, ich nach besten Gewissen geantwortet, auf Grundlage der wenigen Infos die du gegeben hast... Und Selbstbehalt ist nun mal nicht Selbstbehalt, sondern kann sehr wohl auch abgesenkt werden.

Lies mal bei "Frag einen Anwalt" Schulden durch Unterhaltsvorschuss. Da ist die Thematik auch behandelt.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

---Ich bin bereits nach Abzug der Fahrtkosten zur Arbeit und meiner Darlehenszinsen
(ohne Tilgung/ Darlehen schon vor der Geburt des Kindes aufgenommen) unter dem Selbstbehalt von 890 €, obwohl ich eine Vollzeit- 40-Stunden-Job habe.--

Weshalb wurde denn in einer solch desolaten finanziellen Situation überhaupt ein Kind gezeugt?

Im Übrigen ist es meines Wissens nach so, dass derjenige, welcher Unterhaltspflichtig ist und aufgrund Schulden nicht zahlen kann, Insolvenzantrag stellen muss.

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#5
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Selbstbehalt kann nur gesekt werden, wenn der Unterhaltspflichtige mit
einem neuen Partner zusammenlebt. (siehe Leitlinien des OLG Hamm)

Insolvenzantrag wäre in meinem Fall schlecht, da man dadurch in der Branche,
in der ich tätig bin, sofort arbeitslos wird.
Das wird kein Familiengericht fordern, denn damit wäre ja auch niemandem geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Kindesunterhalt, Verbraucherinsolvenzverfahren
BGH: Urteil vom 23.02.2005 - XII ZR 114/03 BeckRS 2005 03068



BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEIL

XII ZR 114/03

Verkündet am: 23. 2. 2005 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

in der Familiensache

Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

BGB § 1603 II; ZPO § 323 II; InsO §§ 286 ff., 304 ff.


Den Unterhaltsschuldner trifft grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen Kinder dadurch sicherzustellen, dass ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände vorträgt und ggf. beweist, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen.


--Das wird kein Familiengericht fordern, denn damit wäre ja auch niemandem geholfen--

doch, dem Steuerzahler

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#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Sommermaerchen,

du stellst eine Frage und beantwortest sie gleich mehrfach selbst ... :augenroll:

... wozu dann überhaupt den Aufwand?

Dass die gegebenen Einwände dir missfallen, kann ich schon verstehen.

Allerdings wird es wenig helfen, die User dieses Forums davon zu überzeugen, dass dein Standpunkt unanfechtbar ist. ;)

Wie unerschütterlich er wirklich ist, wird sich ja dann in der Diskussion mit dem Jugendamt zeigen. :neck:


Grüße







-- Editiert von Haselstrauch am 01.12.2008 16:23

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#9
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

@pleindespoir

Was das JA will, ist ja ziemlich uninteressant.
Wichtig ist, was der Richter entscheidet.
Wenn der Richter entscheidet, dass ich nicht leistungsfähig bin, dann muß ich nix zahlen.

Zudem gilt doch in Deutschland, dass sich ein Unterhaltspflichtiger aufgrund zu leistender Unterhaltszahlungen sich nicht weiter verschulden darf.
Wenn man jetzt einem Unterhaltspflichtigen einen Nebenjon unterstellt,
den er aber zeitlich gar nicht ausüben kann, dann übersteigen seine Ausgaben
ja jeden Monat seine Einnahmen.
Das führt ja zwangsläufig in die Überschuldung.
Dann kann nicht der Sinn der Sache sein.
Und soweit ich weiß, gibt es Millionen Väter in Deutschland, wo nix zu holen ist
und die keinen Unterhalt zahlen müssen.
Dafür gibt es ja den Selbtbehalt !
Wenn man dann fiktive Nebenjobs unterstellt, braucht man ja keinen Selbstbehalt festlegen.

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#11
 Von 
guest-12309.06.2009 10:14:31
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich stelle hier eldiglich zur Diskussion, wie ich die Dinge sehe und finde es gut,
dass es aber auch andere Meinungen gibt.

Ich finde es nur schlicht nicht logisch, wenn der Gesetzgeber einen Selbstbehalt festlegt und dann dieser Selbstbehalt durch die Gerichte dadurch ausgeübt wird,
dass man ein fiktives Zusatzeinkommen unterstellt.
Dann nützt der Selbstbehalt den Vätern auch nicht.
Die Regelung sollte einfach strikt sein und für alle Gericht bindend:

Rutscht der Vater eines Kindes nach Abzug der abzugsfähigen Ausgaben unter den Selbstbehalt, hat er keinen Kindesunterhalt zu zahlen.Punkt.

Hat er dann noch 1.000 € zur Verfügung, dann hat er 100 € (1.000 € - 900 € Selbsthalt zu zahlen).

Das wäre für jedem nachvollziehbar und logisch.

Das einzige, was mich in diesem Land stört, ist die immer mehr vorherrschende Justizwillkür an deutschen Gerichten.
Und dagegen sollten sich die Bürger wesentlich mehr wehren und sich von Gerichten nicht alles gefallen zu lassen.
Richter haben nämlich einfach nur die Pflicht, ihren Job genau so vorbildlich zu machen wie jeder Bäcker oder Autoschlosser.
Und wenn ein Richter seinen Job nicht ordentlich macht, kriegt er was auf die Mütze, wie jeder andere in seinem Beruf auch.

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#12
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

--Und wenn ein Richter seinen Job nicht ordentlich macht, kriegt er was auf die Mütze, wie jeder andere in seinem Beruf auch--

Was kann ein Richter dafür, dass die Leute nicht richtig poppen können und dabei auch noch ein Kind entsteht? :grins: Deutschland sucht den Poppstar....die Sendung gibt es meines Wissens nach noch nicht.

Taucht unweigerlich die Frage auf, wer da etwas nicht ordentlich gemacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Oh Mann :augenroll:

*Und wenn ein Richter seinen Job nicht ordentlich macht, kriegt er was auf die Mütze, wie jeder andere in seinem Beruf auch.*

Ach, tatsächlich???

*Richter haben nämlich einfach nur die Pflicht, ihren Job genau so vorbildlich zu machen wie jeder Bäcker oder Autoschlosser.*

Und wann sie ihn richtig machen, bestimmst natürlich du, oder wie?? Ich vermute, dein Kind wird eine völlig andere Auffassung davon haben, wann der Richter seinen Job gut gemacht hat...

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

pleindespoir,

bis einschließlich deinem vorletzten Absatz kann ich dir beipflichten, aber auf den letzten Absatz hättest du gut und gern verzichten können.

"Im Falle des strikten Selbstbehaltes, der nach Deinem Vorschlag unverhandelbar sein soll, käme so ziemlich jeder auf die Idee, eben nur 900 Eur zu verdienen und keinen Unterhalt zu zahlen."

Das ist so pauschal falsch wie es unterstellt wurde, denn wenn der zu Unterhalt Verpflichtete bisher mehr verdiente, darf dieser sein Einkommen nicht schuldhaft verringern.
Um den SB zu verringern kann man Haushaltsersparnisse anrechnen, was vermutlich vermehrt dazu führen wird, dass sich nach einer Trennung mit Unterhaltspflicht kaum noch neue Haushaltsgemeinschaften bilden werden.
Effekt hier: Weniger Zweitfamilien von Seiten der Pflichtigen, aus gut begründeter Verweigerung zur Übernahme weiterer Verantwortung gegenüber neuen Partnern und Kindern (Zeugungsstreik).

Sollte sich der SB des Pflichtigen an das Niveau eines Nichterwerbstätigen annähern, mit der Intention - Hauptsache KU diesem aus dem Kreuz zu leiern - kann davon ausgegangen werden, dass entsprechend die Pflichtigen sich vermehrt aus der Gesellschaft verabschieden, ob krankheitsbedingt, per Suizid, per Totalverweigerung oder per Unterhaltsflucht.

Wenn es dein Anliegen ist, diese JA-mäßige Inkassomentalität rechtfertigend zu verbreiten und allgemeine Zustimmung hierfür zu ernten, kann ich dir nur mein Bedauern zu deiner Auffassung mitteilen und inständig hoffen, dass nicht alle mit den Wölfen heulen.

Es muss einem Pflichtigen schon noch ein Anreiz zur fortgesetzten Erwerbstätigkeit nebst Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben und innerhalb der Gesellschaft gestattet werden.

Lieben Gruß und gute Nacht




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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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