Kindesunterhalt Mehr-&Sonderbedarf

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go496518-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt Mehr-&Sonderbedarf

Hallo,

Ich habe mit dem Vater meines Kindes eine eigens verfasste, schriftliche Unterhaltsvereinbarung. Sein monatliches Nettoeinkommen beträgt ca 2000,- Euro. Laut Vereinbarung zahlt er 350,- Euro kindesunterhalt. Unser gemeinsames Kind ist drei Jahre alt. Nun kommt es in den Kindergarten. Kosten für den Kindergarten betragen 164,- Euro monatlich zzgl 60,- Euro für essen. Der Vater möchte sich an diesen kosten nicht beteiligen und ist der Meinung, dass er jetzt schon bereits zu viel Kindesunterhalt bezahlt. Wir haben damals das Kindergeld nicht halbiert und es fließt somit nicht in die Vereinbarung mit ein. Muss sich der Vater dann trotzdem an sonderbedarf (Kindergarten, Brille etc.) des Kindes beteiligen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

bei einem EK von 2000€ beträgt das bereinigte EK ca. 1850€

demnach müsste er ca. 265€ zahlen.

Ob sich da ein Streit lohnt?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
go496518-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieben Dank für die Antwort edy,

Die Sache ist die, er zahlt mit 350,- Euro mehr als er eigentlich müsste... Allerdings war dies von Anfang an so vereinbart und dies auch schriftlich fest gehalten worden. Wird somit nun alles an Kosten für sonderbedarf ausgeschlossen, wenn sie die Summe von 350,- Euro nicht überschreiten?

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Kosten für den Kindergarten betragen 164,- Euro monatlich zzgl 60,- Euro für essen.
Für Essen ist grundsätzlich der gewöhnliche Unterhaltsbedarf zu verwenden (solange sich keine erhöhten Kosten ergeben). Die reinen Betreuungskosten wären normalerweise (wenn sie denn notwendig sind) in etwa hälftig zwischen den Elternteilen aufzuteilen (ich gehe davon aus, dass Sie selber ein Einkommen haben). Das wären also etwa 80€ für den Vater. Problem: Er zahlt zur Zeit schon ziemlich genau 80€ zu viel.

Zitat:
Die Sache ist die, er zahlt mit 350,- Euro mehr als er eigentlich müsste...
Und jetzt wollen Sie dem Familiengericht erzählen, dass er noch mehr zahlen muss? Damit er noch mehr mehr zahlt, also ganz viel zu viel?

Zitat:
Allerdings war dies von Anfang an so vereinbart und dies auch schriftlich fest gehalten worden.
Andere alleinerziehende Eltern würden sich so einen Unterhaltszahler wünschen.

Was war eigentlich sein Vorteil bei dieser Vereinbarung? Also was hat er dafür bekommen, dass er Ihnen mehr Geld gibt, als er eigentlich müsste? Besonders naheliegend scheint mir doch ein Aspekt zu sein, der Gegenstand einer solchen Vereinbarungen sein könnte, damit diese beidrseitig vorteilhaft sein kann: Sämtlicher Mehr-/Sonderbedarf soll damit abgegolten sein bzw. stellen Sie ihn von entsprechenden Forderungen frei.

Zitat:
Wird somit nun alles an Kosten für sonderbedarf ausgeschlossen, wenn sie die Summe von 350,- Euro nicht überschreiten?
Maßgeblich für die Beantwortung dieser Frage ist am Ende der Wortlaut dieser schriftlichen Vereinbarung. Diesen kann nur ein Anwalt für Sie prüfen. Daher kann auch nur Ihr Anwalt diese Frage abschließend beantworten.

Wenn Sie mehr Geld vom Vater wollen und der sich weigert, dann beginnt Ihre Reise also mit einem Besuch beim Anwalt, was direkt eine Kleinigkeit kostet. Spätestens vor Gericht bräuchten Sie den Anwalt sowieso, was noch mehr kostet.

Ende vom Lied könnte auch sein, dass der Vater am Ende irgendwie von dieser schriftlichen Vereinbarung wegkommt und dann weniger zahlt als jetzt.

Haben Sie eigentlich daran gedacht, diese Vereinbarung irgendwie auf ein bestimmtes Alter zu befristen? Wenn das Kind nämlich älter wird oder der Vater mehr Gehalt bekommt, dann steigt der gesetzliche Unterhaltsbetrag nämlich möglicherweise über den vereinbarten Betrag hinaus.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go496518-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank auch für diese Antwort.

Gewiss hat es seine Gründe weshalb der kindsvater mehr bezahlt als er müsste.
So habe ich auf jeglichen Unterhalt (trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt etc.) verzichtet - was auch lange nicht jede Frau getan hätte und tut. Und das obwohl ich reichlich Anspruch gehabt hätte. Dies wurde aber in keinster Weise schriftlich fest gehalten. Stattdessen bin ich vollzeit arbeiten gegangen noch bevor der kleine 1 Jahr alt war, damit ich für mich und mein Kind aufkommen kann. Ein Krippenplatz hätte damals den finanziellen Rahmen gesprengt, so musste Für Betreuung des kleinen anderweitig gesorgt werden. Aber auch das wurde so geregelt ohne das dem Vater zusätzliche Kosten entstanden. Und das alles ging dem kindsvater quasi am Hintern vorbei. Ich habe nie mehr als diese 350,- vom kindsvater bekommen oder gar mehr verlangt. An nichts musste er sich bislang auch nur in irgendeiner Form beteiligen und es ist auch weiterhin nicht unbedingt angestrebt.

Den Umgang mit dem kleinen verbiete ich dem kindsvater in keinster Weise. Aber sonderliches Interesse väterlicherseits scheint nicht unbedingt vorhanden zu sein.

Also so schlecht hat's der kindsvater nun auch nicht mit mir...
Hat ein langersehntes, geplantes und gewünschtes Kind bekommen, mit welchem er direkt nach der Geburt nichts mehr anfangen konnte... So hab ich mir das ganze auch nicht vorgestellt.

Mich hätte jetzt nur der Aspekt des sonderbedarfs interessiert... Und ob dieser auf unsere einstige Vereinbarung zurück zu führen ist oder doch noch verlangt werden kann...
Ausgenommen wurde der sonderbedarf bei unserem Schriftstück nicht.
Wir haben uns lediglich an der DT orientiert und dabei nicht gewusst, dass das Kindergeld halbiert und angerechnet wird...

Da werde ich wohl an einem Anwalt nicht vorbei kommen...

-- Editiert von go496518-65 am 30.07.2018 00:50

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#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

So wie ich das verstehe, habt ihr ohne anwaltliche Beratung ein Schriftstück aufgesetzt, dass der Kindesvater monatlich 350 Euro Unterhalt zahlt. Insbesondere gibt es keine notarielle Beglaubigung dieses Vertrages.

Selbst wenn die Vereinbarung einen Ausschluss von Mehr- oder Sonderbedarf enthalten hätte, er wäre nicht wirksam. Denn nach § 1614 BGB Abs. 1 kann auf Unterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden.

Von daher steht dem nichts entgegen, Sonder- oder Mehrbedarf geltend zu machen. Es ist nach Lage der Dinge zu erwarten, dass der Kindesvater widersprechen wird, so dass die Sache vor Gericht geht. Dabei wird dann aber auch vermutlich die Unterhaltshöhe neu festgesetzt werden. Denn der Kindesvater kann natürlich die Abänderung der geschlossenen Vereinbarung verlangen (wenn sie überhaupt rechtlich Bestand hat!) und insbesondere die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes fordern. Oder glaubst du tatsächlich, dass du einseitig mehr Unterhalt verlangen kannst, während dein Ex an seine Zusage gebunden ist ? :)

Was dabei herauskommt steht in den Sternen. Möglicherweise wird der Anspruch auf Sonderbedarf verneint ... und der Kindesvater zahlt künftig nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftigem Kindergeld. Dann hättest du ein kolossales Eigentor geschossen.

Die Tatsache, dass du auf Trennungsunterhalt etc. verzichtet hast, spielt jetzt übrigens keine Rolle mehr. Man sollte eben nicht versuchen, seine "eigenen" Gesetze zu machen.

Aber der Gang zum Anwalt steht dir frei. Und den empfehle ich dir auch. Denn nur dort erhältst du verbindliche Auskünfte.


-- Editiert von Marcus2009 am 30.07.2018 10:33

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