Kindesunterhalt / Kosten bei Gericht

28. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gardo79
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt / Kosten bei Gericht

Guten Tag zusammen,

war vor wenigen Tagen beim örtlichen Jugendamt um ein Kind (1,5 Jahre, stammt aus einem ons) nach DNA-Test anzuerkennen.
Es ging dann natürlich sofort um den Unterhalt.
Bin seit 5 Jahren selbständig (direkt nach der Ausbildung). Zahlen werden immer besser, allerdings liege ich Einkommensmäßig noch deutlich unter 900,- EUR. Dazu muss man sagen das dieses Jahr schon sehr gut aus sah und ich mich nächstes Jahr vergrößere womit der Knoten dann endgültig platzen dürfte.

Sollte dann vor Ort sofort einen Titel unterschreiben in dem ich mich verpflichte ab sofort 225,- EUR monatlich zu zahlen. Habe ich natürlich abgelehnt mit Hinweis das ich die Summe ja gar nicht habe, zumindest derzeit noch nicht.

Heute flattert mir nun ein Brief ins Haus in dem mir mitgeteilt wird das ich innerhalb von 2 Wochen diese Urkunde unterschreiben solle oder aber die Sache ans Familiengericht geht. In dem Schreiben wird mir auch lapidar mitgeteilt das ich halt meine Selbständigkeit aufgeben solle und mir einen Angestelltenjob suchen bzw. mich arbeitsuchend melden solle!
Das ganze ist ja völlig paradox da ich noch nie Gelder vom Staat in Anspruch genommen habe und noch dazu ja auch monatlich brav meine USt. zahle.

Meine Hauptfrage nun: Mit was für Kosten muss ich für dieses Verfahren beim Familiengericht rechnen? Und gibt es da Hoffnung oder kann ich davon ausgehen das dort sowieso gegen mich entschieden wird?


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das JA fordert die Titulierung des Mindestunterhalts. Das ist völlig in Ordnung.

Du unterliegst ggü. dem minderjährigen Kind einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit (vergl. § 1603 (2) BGB ). Bedeutet, Du musst alles möglich unternehmen, um den Mindestunterhalt zu leisten.

Wenn Deine Selbstständigkeit nicht genug einbringt, kann verlangt werden, dass Du Dir einen Nebenjob suchst oder eine Tätigkeit aufgenommen wird, mit der ein entsprechendes Einkommen erwirtschaftet werden kann.

Das JA handelt damit also richtig. Meiner Meinung nach würdest Du in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlickeit unterliegen.

Ich würde Dir empfehlen, den Titel zu unterschreiben, dabei aber auf eine Befristung, bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes, zu bestehen.

LG nero

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#2
 Von 
Gardo79
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero,

danke für die Auskunft. Wenn ich diesen Titel unterschrieben habe, diesen aber nicht bedienen kann, wird dann versucht zu pfänden oder wie liefe das dann weiter?

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#3
 Von 
Mimic2007
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo Gardo.

Wenn du diesen Titel hast musst du zahlen.Wenn du aber nicht zahlen kannst wird höchstens das gepfändet was pfändbar ist. Bekommt die Mutter denn Unterhaltsvorschuss?

Du wirst laufenden Unterhalt nachzahlen müssen sobald es dir möglich ist.
Weiterhin wirst du sicher 1 x mal im Jahr eine Erklärung zu deinen Einkommensverhältnissen ausfüllen müssen.

Aber mal ganz unter uns.....Wie kann dann in der heutigen Zeit noch ein Kind aus nem ONS entstehen! Da gibbet doch echt sehr viele Möglichkeiten das zu verhindern :augenroll:

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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"

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