Kindesunterhalt-Kind bei Großmutter

6. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt-Kind bei Großmutter

Hallo alle zusammen!

Folgender sachverhalt:

Kind K ist 9 Jahre alt lebt seit dem säuglingsalter bei der oma O (der mutter der kindesmutter).
die erwerbstätige kindsmutter M lebt seit damals in badenwürtemberg und der vater V (student) lebt in hessen.

Zu welchen anteilen in % sind der V und die M dem kind K zum unterhalt unter anderem gem. § 1612 a Abs.1 bgb verplichtet, wenn das kind K bei keinem der beiden elternteile im haushalt lebt?

bzw. keines der beiden elternteile, lebt mit dem kind K im selben haushalt. weder V noch M. da das kind ja bei O lebt.

aus einer bgb kommentierung des § 1570 bgb(betrifft aber den unterhalt der mutter) geht hervor, ..."pflege und erziehung" liegt nur vor, wenn diese beim unterhaltsberechtigeten erfolgt..
in casu müßte dieses, auch analog in einen negativpassus abgeleitet werden können?
= kommt weder V noch M dem naturalunterhalt (pflege,erziehung etc.) nach, müßte im umkehrschluß, der V und die M den finaziellen unterhalt leisten?!

Es ist gesetzlich doch festgelegt. entweder naturalunterhalt, sofern dieser auch geleistet wird oder eben finazieller unterhalt, falls die eben besagte unterhaltsverpflichtungsart nicht geleistet wird.

teilt sich somit im ergebnis die finazielle unterhaltsverpflichtung gegenüber dem kind K in gleicher weise auf den V und die M auf (was das verständlichste wäre) oder bleibt in solch einem fall die finazielle unterhaltsverpflichtung alleinig bei V hängen? nur wenn ja, mit welcher logischen oder juristischen begründung?

wäre auch sehr für §§ verweise oder ähnliches dankbar.

freue mich aber auch sehr über sachliche kommentare der forumsuser.

Dann erstmal ein frohes Osterfest!


Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

HI Loddar`s Schwester!
was wäre wenn die M das kind K am wochenende aber nur am wochenende betreut,könnte M dies das als naturalunterhalt willküren?
und was wenn V plötzlich ein schreiben vom jugendamt bekommen hätte, indem er aufgefordert wird, den unterhalt (100%) der letzten 9 jahre zu begleichen. V argumentiert an der zuständigen stelle, wie oben schon erörtert, aber die zuständige stelle, erwidert seine schreiben alle nicht. was kann V dann tun? welche art von schreiben müßte er dann aufsetzen und an wen müßte er sie richten. deckt diese zuständige stelle dann erwiesenermaßen die M? oder müßte V sogar eine anzeige gegen dieses amt schalten bzw. gegen M die ja die amtlichen schritte in gang brachte? hat M beim amt tatsachen verschwiegen? handelt es sich hier um einen leistungsmißbrauch oder einen betrug? M zeigte den V vor 3 jahren wegen vernachlässigung der unterhaltszahlungen an, die staatsanwaltschaft(badenwürtemberg) stellte dieses verfahren jedoch ein. V bekam den einstellungsbescheid, jedoch nicht den einstellungsgrund.danach bekam V eine zahlungsauffoderung aus einem bayerischen amt (unterhaltsstelle des jugendamtes). alles sehr sonderbar.V hat moralisch kein problem unterhalt zu leisten-aber er hat keine lust zu 50% die mutter zu sponsoren!

die ddt ist mir schon ein begriff, aber die bestimmt meines wissens nur die unterhaltshöhe. ein fester §, richtlinie, gesetztes kommentar, urteile etc.? wo solch ein sachverhalt genau geregelt ist- wäre echt perfeckt. habe einfach noch nix exaktes gefunden.
-------------------------
"es hat keinen sinn, sich mit männern zu streiten-sie haben ja doch immer unrecht!" :)

50 zu 50 wäre ja dann schon fairer!smile

bin ein mann und danke der schwester für ihren beitrag!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

so hallo!
das kind wurde zumindest von dem unterhaltsvorschuß den das jugendamt vorstreckte ernährt.

diese vorstreckung liegt alleine auf meinen lasten.

mein studium ist in kürze beendet.

bisher wurde die zahlung aufgeschoben.

natürlich mag es böse und gemein vorkommen, wenn ein kindesvater plötzlich nicht einsehen will diese zahllast alleine zu begleichen, aber da den vätern meistens sowieso naturalleistungen wie uneingeschränkter umgang etc. verwährt bleibt, sollte eine kindesmutter(die auf dieses erfreuliche recht keinen wert legt) was das finanzielle angeht-ja dann auch "gleichberechtigt" werden.

im gegensatz zu vielen anderen-hatte ich wenigstens das glück-das die kleine kein unfall war. also wird von mir nicht so gesehen-auch wenn ich nicht viel bzw. nix von ihr habe.

die mutter ist einfach mehr als schwierig!!

deshalb bin ich auch nicht wirklich depressiv. kein alkohiker-keiner der vor verzeiflung wegen den "bösen frauen?" zur seelsorge laufen muß!

aber mit ständigen "kriegserklärungen" wegen einer uralten sache-lass ich mich halt auch nicht einschüchtern.

und wenn es gesetzeskonform sein sollte-das diese unterhaltszahlungslast "geteilt" wird- dann wird dies so praktiziert. das hat schon nichts mit traurigkeit oder streitlust zu tun.

ja das ist schon alles eine wirre situation.

aber hier ist auch zu sagen unter normalen umständen, sprich kind bei der mutter usw. hätte
ich jetzt die selbe situation. und da würde ich dann eben alles abzahlen-ohne wenn und aber.

(bis dato 100% zahlast da ich mir in jedem fall erlaubt hätte mit abitur auch zu studieren - ich leg auch noch den master nach-weil ich dieses auch "ohne" kind gemacht hätte!!)

und im ergebnis hat das kind am ende so zumindest auch einen wirtschaftlichen vorteil.

ein studium etc. wird teuer. und da wird die kindesmutter (auch wenn es jetzt so aussieht, dass ich der zahlungsunwillige vater bin) dem kind nicht wirklich weiterhelfen können.

das sorgerecht liegt bei M. wie sollte es anders sein.

ich möchte hier doch nicht wirklich mit jemanden streiten, bin wirklich froh, wenn ich input bekomme. da dank ich auch dir nochmal.

aber im ergebnis zählen für mich halt rechtsgrundlagen und fakten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

ne!! ausbildung!dann 2jährige oberstufe bzw. 2.bildungsweg!dann 8semester + 1 = 3 semester unter durchschnitt auch wenn 1 semester über regelstudienzeit aber zumindest 18- 9 = 9 = die hälfte!!! war damals noch n teen. und wo liegt jetz der scherz?

hallo chava- es ist
nicht ungewöhnlich auch solche statements zu bekommen- aber erklär mir mal warum? schaffst du das?

obwohl es ja so nicht in dieses forum gehört!

wie lange hast du denn für den ersten abschluß studiert? sozialpädägogik etc. zählt hier aber nicht.smile

und jetzt mal los!! wer kritik übt-sollte diese auch mit fakten belegen!!

ansonsten bleib bitte aus diesem beitrag draußen. ist nicht böse gemeint-aber habe beim durchschauen gesehen, dass hier über 90% gut bei der sache sind. somit sachlich argumentiern. du gehörst leider zu den 10 % die halt einfach mal für den forumpunkt oder was auch immer ihren schwachsinnigen senf dazu geben müssen? deswegen vielleicht auch legende status?oder irre ich mich? sachlich wie bei deiner vorgängerin-war hier leider garnichts.
wenn du dich jetzt angegriffen fühlst- schreib ne nachricht an den osterhasen-der steckt sie dir bestimmt in die kummerbox!
und auch dein leben wird wieder richtig spaßig.

trotzden wünsch ich dir noch ein schönes wochenende! konntest ja vieles nicht wissen!!!

aber bitte bleib draußen aus dieser diskussion. bringt uns beide doch nicht weiter!!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

dann sorry an chavah! sollte so ja auch kein angriff gewesen sein. von der rechnung hätte ich auch so gerechnet. war ja aber nicht so. somit bleibts bei einem mißverständis auf beiden seiten. also auch auf meiner!!

hallo loddar`s schwester!!

es wäre ja auch so nicht in ordnung, wenn ich versuchen würde um den unterhalt vorbei zu kommen.

und das ich zahle ist mir auch klar. dagegen will oder würde ich so ja auch nicht angehen.

und ich hoffe das ich nach dem studium mal abgesehen von der unterhaltsregelung- der kleinen, wenns um finazielle dinge geht immer was zu schieben kann. ob ich müßte oder nicht.

aber ich denke das wird sicher und leicht zu realisieren sein.

aber unverändert bleibt die jetzige situation. die frage: muß die mutter nicht auch leisten?

und wenn nein- warum bitte schön nicht?

ein satz würde mir hier reichen, falls dieser rechtlich gut und real begründet ist.

( für diese antwort schick ich dem schreiber einen lila milka schmutzelhasen als dankeschön!!:-))

deine beiträge kommen mir kompetent vor.

aber wenn jeder elternteil gemäß seinem einkommen zahlt-und kein elternteil leistet den natural unterhalt-heißt doch nach deiner aussage-die mutter zahlt auch? unter normalen umständen?

zumindest nach der höhe ihres einkommens? genauso wie der vater.

oder habe ich da schon wieder was nicht richtig verstanden? dann sorry!

es wäre anders doch nicht verhältnismäßig und könnte doch garnicht begründet werden.oder doch?

angenommen (nur ein besispiel-und hoffentlich nicht real) deine mutter gibt dich als säugling bei deiner großmutter ab-was dein vater und seine eltern rechtlich auch nicht verhindern können-weil gewisse dinge halt mal so sind.

beide eltern von dir arbeiten auswärts.

du lebst quasi nicht in ihrem haushalt und naturalunterhalt im gesetzlichen sinne leistet eigentlich deine oma.

wenn du jetzt ein neutraler richter? wärst-würdest du doch jetzt die einkommensverhältnisse des V und des M heranziehen.

und nicht immer nur das von V. (wie es die jugendamtsstelle praktiziert. fraglich nur warum??)

damit der kindesunterhalt gesichert ist.

du würdest doch aber nicht argumentieren, das V schon ohne vorabprüfung
ganz sicher alleiniger unterhaltsleister ist?

V darf keinen naturalunterhalt in diesem sinne leisten aber
den finaziellen voll?

und M leistet keinen naturalunterhalt und muß dennoch auch keinen finaziellen leisten?

dies wäre doch ein grobes mißverhältnis in diesem fall? (im normalfall natürlich nicht!!)

und wenn dies so wäre-mit welcher rechtsgrundlage könntest du dies als richter? "begründen"???

(ganz unreales beispiel!!)

wie würde es mit der unterhaltspflicht der M aussehen-wenn es den V garnicht geben würde? nur
als beispiel!! um eine konstellation mit rein zu bringen.

wäre dann die M auch befreit, und die eltern des V springen dann voll und ganz ein? obwohl die M erwerbstätig ist-nicht das kind versorgt- und oben drauf von ihrem verdienst-nichts an das kind abwirft-weils ja schon der vater machen muß???

also bitte- das kann doch so alles nicht sein.

fiktives gegenbeispiel:

wenn ein mann das komplette sorgerecht hätte-und er schiebt sein kind weiter. und zieht in ein anderes bundesland und sieht sein kind kaum. ist er dann gleich ein raabenvater.

wenn die mutter dies macht gibt es dann plötlich pro argumente oder was? nur weil sie das arme schwächere geschlecht ist bzw. das so darstellt?

und wäre es dann rechtens und nachvollziehbar zu sagen:

das die mutter trotzdem alleine zahlt-weil das halt so ist? weil der vater doch das sorgerecht hat?

wohl eher nicht!!!

alleine aus dem grund, da der V seinen anderweitigen pflichten zu null nachgeht!

also ich bin mir ganz sicher das die mehrheit auch die mehrheit der männer so nicht argumentieren würden. (unrecht oder nicht :-))

und
im umgekehrten fall, wie in meinem fall, auch die mehrzahl, der frauen nicht so argumentieren würden bzw. diese argumente nicht mit fakten belegen könnten. von alice schwarzer mal abgesehen!:-)

Wie ist denn nun die rechtlage? reines interesse!

sei mir bitte nicht böse, vielleicht hast du mir diese frage schon beantwortet-dann habe ich sie halt nicht verstanden.

wirst du vielleicht nicht wissen? wäre auch nicht schlimm.

aber wie müßte ich in der praxis jetzt vorgehen? und bei welchem amt?um über diese frage ein paar infos zu bekommen. oder hast du vielleicht noch ein paar beispiele parat?

unrecht hin oder her- aber würde dir sofort und gerne recht geben- wenn ich ne rechtlich richtige und verwertbare auskunft bekommen würde.smile

wenn es zu sehr in die materie geht?- trotzdem danke für die letzten beiträge. sehe das meiste
doch genauso.

nur der kerninhalt fehlt mir.

wünsch dir noch schönen ostersonntag!!!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hey chavah!

naja die korrekte frage auf meine antwort habe ich noch immer nicht ganz.

aber mal zu deiner person.
hat mich irgendwie gerade schon gefreut nen "sachlichen" beitrag von dir zu bekommen. ohne unsinniges gehämmer.
langzeitstudent bin ich ja auch nicht wegen einem semester mehr. die semesterferien gingen bei mir immer komplett für das geldverdienen drauf. also nix bafög oder papa und mama.

zu deiner situation-herzlichen glückwunsch. hört sich alleinerziehend an- da ist es schon ne höhrer leistung.

"studium dann kind ernähren" ich solle auf der stelle verflucht sein-wenn mir dieser weg nicht auch lieber gewesen wäre. war aber halt nicht in dieser situation.

aber schau jetzt mal bei dir- das du studiert hast-ist doch auch jetzt ein vorteil für dein kind. davon gehe ich mal aus.oder würde man mit harz 4 echt besser dastehen? ich weiß es nicht.

und ich habe doch nicht ein studium angefangen-um mich vor der unterhaltslast zu drücken.

also ich denke zwischen uns beiden wird es zukünftig keine konflikte mehr geben.

ich habe damals als ich einen bescheid bekam- gleich das geld für das erste jahr bezahlt. da die mutter das kind auch die ersten monate betreute. da ich aber weiß ,dass das jugendamt vorstreckt-muß ich mir keine sorgen machen, dass das kind nichts hat. aber ob du das hören willst oder nicht- den unterhalt danach- der ist einfach nicht alleine von mir zu tragen.würde mir die mutter das sorgerecht übertragen-wer mir geld echt egal. das sage ich jetzt so-weil die mutter sich für das, dass sie ja
mutter ist-nen ****** auf dieses kind gibt. klar kommen von ihr sprüche-für dieses kind würde sie sterben etc. bla bla bla. auch kann ich mir desöfteren mitleidsstorries von ihr anhören-bzw. mußte anhören- so zum thema- warum ich nur so bin wie ich bin. dabei sagte ich nur sie soll bei ihren lebensgefährten bleiben-weil sie mich nicht interessiert. dann ging von ihr ein kleiner behörden krieg aus. der noch mit anderen sachen verbunden ist.

und wenn tausen mütter von den vätern verlassen werden, ist der dominante grund-sicher nicht die flucht vor verantwortung.wird von den mädels nur mal gerne so hingebogen- weil viele die wahrheit nicht ertragen.

so jetzt wünsch ich dir mal nen schönen tag und viel spaß mit deinen kids!!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

oh meine güte! ich muß euch ja wie der letzte assi vorkommen!!

aber dennoch ganz vielen dank an beide von euch mädels!! also loddar´s schwester und auch dir chavah!!!

im grunde sollte ich vielleicht garnicht so ans dumme geld denken. ku wird sicher noch ehrensache werden.

ich hoffe ich habe jetzt hier nicht so ganz das falsche bild vermittelt. aber die oma ist nicht wirklich so o.k.

aber das gehört hier nicht rein.

habt beide noch schöne feiertage!!!

ach ja- bin am ende schon froh- mit normalen leuten
diskutiert zu haben.

habe mal in andere themen gekukt- und wenn da ein mann mit ku kommt- wird der arme oft gelüncht-ohne ihn erstmal anzuhören. war ja bei mir doch nicht ganz so.

im kern habt ihr beide schon nicht unrecht. im allgemeinen muß da sowieso auch mal ne lösung her- die noch weit bedeutender als die ku geschichte ist. ich hab mir erlaubt zu studieren-werde mir auch erlauben ku zu löhnen. mit abschluß-ist die arbeitssituation-gott sei dank nicht ganz so hart.aber halt noch ein semester.





0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
olympus23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

schuldenberg! werde von meinem schnitt her zu den eher guten absolventen gehören.

habe durch praktika etc. jetzt schon 2 sichere vorabzusagen. trainee. einstiegsgehalt 60T im jahr und steigerung nach dem ersten auf 70T. aber halt 12 stunden tag. dafür firmenwagen.

weiß nur nicht genau ob ich es sicher machen soll? aber wegen schulden mach ich mir da nicht so viele sorgen.
bin halt noch nicht ganz fertig mit dem studium. aber werde voraussichtlich eher gut verdienen.

und in der diskussion gings mir um einen eigentlich anderen punkt wie ja schon erörtert.

aber wie denn auch sei- ich werde ja sehen was die zukunft bringt.

bezüglich finazieller summen, bin ich optipistisch, dass es mir zukünftig egal sein wird. werde mir aber auch das umgangsrecht stück für stück ausweiten lassen.

aus der vergangenheit- ist aber auch der mutter kein zu großer schuldenberg zu wünschen (auf diese, wird hier, von euch ja nie richtig eingegangen). für sie wirds wahrscheinlich ein wechsel zwischen zeitarbeit und harz 4.

selber schuld-(diese) frau kann halt nicht alles haben. aber die fürsorgliche mutti, die keine möglichkeiten hatte-kann sie ja leider nicht miemen. dann noch ein eventueller schuldenberg?-würde ich ihr nicht wünschen.

stimmt schon, die oma war klarer im kopf-die sagte ihr immer: "kind schau das du was anständiges lernst!" - aber parties waren wichtiger. ne rechnung mit folgen-auch im alter!! ca. 10.000 € + x möglicher ku haun einen mann da sicherlich nicht um.

zur chavah! wenn überhaupt nochmal ein kind-dann bei mir auch mit fertigem studium.

und dann unter normalen verhältnissen. aber erst möchte ich dann aber auch mein erstes under dach und fach haben.

apropo "in den hintern treten?" hat die M schon x mal unbegründet versucht!! nie geschafft- und zukünftig wahrscheinlich unmöglich!

aber nervig war es trotzdem.

denke der beitrag kann somit abgeschlossen werden. habe die rechtgrundlagen heute in betreffenden kommentaren endlich gefunden.
meine freundin hat zumindest schon das 1. s.ex. und war mir mal behilflich.

denke nicht das es so hart für mich wird.

danke dennoch für die beiträge. ist doch für nen mann auch schön, wenn gewisse mädels recht behalten!;-) mal schauen




0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen