Kindesunterhalt Berechnung

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindesunterhalt Berechnung

Hallo Ihr,
ich denke Ihr werdet diese Frage oft zu lesen bekommen, aber ich habe leider keine richtige Antwort darauf gefunden.

Mein Mann und ich sind seit 8 Jahren zusammen, davon 5 Jahre verheiratet. Wir haben zwei Kinder (6 Jahre und 15 Monate), haben beide jeder ein geregeltes Einkommen (Er 1100€ netto und ich 1050€ netto). Mein Mann hat aber noch eine 12 Jährige Tochter. Er hat leider lange kein Unterhalt bezahlt, da er lange Arbeitslos war. Er möchte gerne den offenen Betrag abstottern. Vom Jugendamt her kein Problem, von der Kindesmutter her schon. Sie möchte aber auch den vollen Kindesunterhaltsanspruch haben und zwar mit der Begründung, weil ich ja auch Geld verdiene, würden die ehelichen Kinder nicht bei meinem Mann mit berechnet sondern bei mir. Dazu muß ich sagen, mein Mann hat seine Tochter schon 3 Jahre nicht gesehen, wird von der Mutter verboten. Das Mädchen kennt ihren ganz kleinen Bruder nicht mal von Fotos, da die Briefe als mit "Annahme verweigert" zurück kommen.

Nun meine Fragen:

1) Wie wird der Unterhalt berechnet, meine damit wer zählt zu den "Unterhaltspflichtigen", er war nie mit der Kindesmutter verheiratet

2) Was können wir tun, damit er seine Tochter mal wieder sehen kann?

Vielen Dank wenn ihr uns irgendwie tips geben könnt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
. Er möchte gerne den offenen Betrag abstottern


Es liegt also ein Titel vor und die Schulden deines Mannes laufen zu Schulden auf?

quote:
. Sie möchte aber auch den vollen Kindesunterhaltsanspruch haben und zwar mit der Begründung, weil ich ja auch Geld verdiene


Mit der Begründung liegt die Kindsmutter gar nicht mal so verkehrt.
Der Selbstbehalt deines Mannes kann durchaus aus diesem Grund gekürzt werden.

quote:
1) Wie wird der Unterhalt berechnet, meine damit wer zählt zu den "Unterhaltspflichtigen", er war nie mit der Kindesmutter verheiratet


Unterhaltsberechtigt sind alle minderjährigen Kinder gleichermaßen.

quote:
2) Was können wir tun, damit er seine Tochter mal wieder sehen kann?


Was habt ihr in den letzten drei Jahren gemacht? Nix?
Das Umgangsrecht hätte dein Mann problemlos einklagen können.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
danke für die Antwort, aber ich verstehe etwas nicht, denn anstatt zu helfen kritisiert ihr.....
Ich habe lediglich etwas gefragt und nichts weiteres.
Aber um zu antworten

1) Wir haben versucht Kontakt zu halten, wurde aber abgeschmettert
2) Lt. der DDT ist es nicht ganz richtig, sie kann nicht alles bekommen, denn auch ich habe Unterhaltspflicht meiner Kinder und meinem Mann gegenüber und einen Selbsterhalt.

Ich habe nicht viel Ahnung davon, aber....

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Herzdame,

wo hab ich dich kritisiert?

quote:
1) Wir haben versucht Kontakt zu halten, wurde aber abgeschmettert


Meine Antwort war: Das Umgangsrecht hätte dein Mann problemlos einklagen können. Ein Richter wird auch fragen, was dein Mann bzgl. des Umgangsrechts in den letzten drei Jahren unternommen hat.

quote:
2) Lt. der DDT ist es nicht ganz richtig, sie kann nicht alles bekommen, denn auch ich habe Unterhaltspflicht meiner Kinder und meinem Mann gegenüber und einen Selbsterhalt.


Natürlich!
Dem gegenüber steht die erhöhte Erwerbsobliegenheit deines Mannes seinem Kind, den Mindest-KU zu leisten, gegenüber. Der liegt bei 334€.

Wie lautet der Titel?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

danke und Entschuldigung.

Wir haben es übers Jugendamt versucht, aber von dort hieß es immer nur, klärt das zum Kindeswohle ohne Gerichte.

Dann wegen der Tabelle, wir verhält es sich denn mit den Berechnungen. Ich blicke da nicht durch. Eiegntlich sollen doch alle drei Kinder gleich gestellt sein. Wie kommen dann diese dreihundert Euro zustande.

Danke und lieben Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

quote:<hr size=1 noshade>Wie kommen dann diese dreihundert Euro zustande. <hr size=1 noshade>


der KV schuldet seinen minderjährigen Kindern grundsätzlich den Mindstunterhalt. Dieses ergibt sich aus dem § 1603 BGB . Nach Absatz 2 unterliegt das barunterhaltspflichtige Elterteil einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

Demnach schuldet er Kind1 334€, Kind2 272€ und Kind3 225€.

Möchte der KV eine Mangelfallberechnung für sich beanspruchen, muss er zunächst seine Bemühungen zur gesteigerten Erwerbsobliegenheit darlegen. Dazu gehört z.B. die Aufnahme eine Nebenjobs oder die bundesweite Suche nach einer besser bezahlten Arbeit. Dieses wäre mit 20-30 Bewerbungen im Monat zu belegen.

LG Nero

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-- Editiert am 11.03.2010 20:45

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Herzdame74
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten morgen,

danke für die Antworten.

Haben dem Zuständigen Amt alles zugeschickt und warten nun auf die Antwort. Wie wir rausbekommen haben, wußte das Zuständige Amt nicht, das es noch zwei Kinder gibt, obwohl wir der Kindesmutter beide Geburtsurkunden zugeschickt hatten.

Was mir aber immer noch nicht klar ist, wenn mein Mann sich jetzt Bundesweit bewerben soll und es vielleicht auch klappt, das er woanders hinkommt, bleibt trotzdem nicht mehr über, denn er muß ja dort auch leben und bezahlen oder? Dann er kann hier keinen Nebenjob annehmen, denn ich gehe auch noch arbeiten und die Kinder müssen auch versorgt werden.

Dann noch eines, wenn er ca. 1100€ netto hat und diese anderen Summen abgezogen werden, bleibt ja kaum etwas übrig für ihn zum Leben, also kann dies doch nicht ganz stimmen oder?

Danke für die Antworten und ein angenehmen Freitag

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