Kindesunterhalt + Betreungsunterhalt

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
dengo86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt + Betreungsunterhalt

Hallo Zusammen,

Ich habe mich kurz nach Geburt meines Kindes von meiner Ex-Parnterin getrennt. Wir lebten zusammen in einer Wohnung, NUR SIE steht im Mietvertrag.

Ich hatte schon vor der Geburt erhebliche Verbindlichkeiten und begleiche diese in monatlichen Raten. Meine EX hat diese verbindlichkeiten bei der Berechnung des Betreungsunterhalts nicht mit angegeben, das ist doch nicht korrekt?

Meine Situation stellt sich wie folgt dar:

Nettoeinkommen 2317€
Monatliche raten gegen meine Vebindlichkeiten 416€
Meine Miete 300€
Kindesunterhalt 241€
Fahrkarte monatlich 124€

daraus ergibt sich doch erst die Berechnungsgrundlage?

Sie hat von der ÖRA ausrechnen lassen das ich 892(inklusive Kindesunterhalt von 241)€ Zahlen muss. mir bleiben somit 585€ davon muss ich Strom, Wasser und Telefon bezahlen. Und was essen möchte ich auch noch. Ich bin ja bereit einen angemessenen Betrag zu zahlen, aber das ist doch zu hoch?

Bitte um qualifizierte Antworten.

Bitte um eine Qualifizierte Antwort.

-- Editiert dengo86 am 07.01.2014 11:45

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

quote:
Bitte um qualifizierte Antworten.

Bitte um eine Qualifizierte Antwort.
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

...zumal man auf eine unqualifizierte (unsubstantiierte) Frage nur unqualifiziert antworten kann.

wirdwerden

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo dengo,

Deine Miete ist im Selbstbehalt enthalten, die wird nicht gesondert angezogen.

Wenn denn die Verbindlichkeiten in voller Höhe berücksichtigt würden, könnte man Dein Einkommen um diesen Betrag, wie auch die berufsbedingten Aufwendungen in Höhe von 124€, bereinigen.

Dann verbleiben noch 1.777€. Kindesunterhalt passt also mit 241€. Diesen abgezogen sind noch 1.536€. Abzüglich Deines Selbstbehaltes von 1.100€, könntest Du 436€ für den Betreuungsunterhalt einsetzen. Zusammen 677€

Da die Verbindlichkeiten bereits vor Eintritt der Unterhaltspflicht bestanden, wären sie bei der Bereinigung auch zu berücksichtigen.

Was ist ÖRA?

LG nero

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

@ nero: wir wissen weder, die alt das Kind ist, noch, was die Mutter ansonsten so treibt. Wir wissen auch nicht, ob da Prämienzahlungen drinnen sind, in der Berechnung, noch, ob es ein 13. Gehalt oder sonst was gibt.

Da würde ich nicht mit Zahlen hantieren. Deshalb ja mein Hinweis.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hey,

wirdwerden, da hast Du natürlich recht. Auf Grund der Formulierung im Eingangsposting war ich davon ausgegangen, dass das Kind noch unter 6 ist und zumindest der KU in der richtigen Altersstufe ermittelt wurde. Denn das sollte auch die unqualifizierteste, beratende Stelle können.

Vielleicht bessert der TS ja noch nach.

LG nero

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ja, und eventuelle Steuerrückzahlungen sind auch noch zu berücksichtigen.

Also, nix weiss man, aber qualifizierte Antworten erwarten.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Off-Topic:

quote:<hr size=1 noshade>Was ist ÖRA? <hr size=1 noshade>


http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Rechtsauskunft-_und_Vergleichsstelle



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dengo86
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Zusammen,

vielen dank für die schnellen Antworten. Besonders and Nero, der versucht hat ohne Spitzfindigkeiten zu helfen.

Das kind ist 5 Monate alt.

Gibt kein 13tes Gehalt oder etwaige Bonuszahlungen, meine EX arbeitet noch nicht wieder. Hoffe Sie wird nach einem Jahr wieder anfangen.



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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Steuerrückzahlung? Berechnung der letzten 12 Monate, nicht Jahresberechnung? Andere Kinder da? Andere Mutter? Zusätzliche Altersversorgung?

Such Dir einen Anwalt, nimm alle Papiere mit. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo dengo,

quote:
Hoffe Sie wird nach einem Jahr wieder anfangen.


Nun, müssen tut sie das nicht. Bevor das Kind nicht 3 Jahre alt ist, trifft sie keine Erwerbsobliegenheit.

Die momentane Berechnung der ÖRA würde ich aber erst mal anzweifeln.

Folge dem Tipp von wirdwerden und geh zu einem Fachanwalt für Familienrecht.

LG nero

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