Kindesunterhalt , ab 18 ist Schluss

26. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gebrauchter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Kindesunterhalt , ab 18 ist Schluss

Wer es noch nicht weiss :
Alle die Kinder haben und Kindesunterhalt an den Partner zahlen , müssen nur bis zum 18 Lebensjahr warten. Dann können sie die Zahlungen einstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen dann die Kinder den Unterhalt selbst einklagen.

Ich bin derzeit in einer solchen Situation.

Ein Kind 19 Jahre in Ausbildung ohne Einkommen. Die Mutter akzeptiert die weiterführende Ausbildung nicht. Somit zahle ich den Unterhalt alleine.

Das zweite Kind 17 Jahre wird mit 18 wahrscheinlich ein Studium beginnen. Auch hier werde ich wahrscheinlich den Unterhalt alleine zahlen müssen. Die Mutter zahlt aktuell keinen Unterhalt für dieses Kind. So wurde es im ersten Gerichtsurteil zum Trennungsunterhalt beschlossen.

Somit ergibt sich für einen Besserverdienenden folgendes :

4500€ Vatereinkommen
- 1000€ Unterhalt für die Mutter
- 1100€ Unterhalt für die Tochter (wohnt alleine, hiervon aktuell 320€ Fahrtkosten)
= 2400€ für Vater und Sohn (wohnt beim Vater)

Bei der Mutter sieht das so aus :
1450€ Einkommen aus angest. Tätigkeit
+ 1000€ Trennungsunterhalt seit 2 1/2 Jahren
+ X Einkommen aus freiber. Tätigkeit
= 2450€ + X für die Mutter

So beschlossen an einem bayerischen Amtsgericht im September 2013

Das Gerichtsurteil zum nachehelichen Unterhalt hat die 1000€ nochmals auf 1333€ erhöht.

Wo bleiben da die Kinder bzw. deren Ausbildung ?
Da beide Kinder nicht gegen die Mutter klagen wollen habe ich Beschwerde gegen das Urteil beim OLG eingereicht.

Kann mir jemand dazu noch einen Rat geben ?
















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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Gebrauchter ,

Wie du schon richtig schreibst, der nacheheliche Unterhalt zählt bei der Mutter als Einkommen.

Wo werden Kind 1+2 ab Volljährigkeit wohnen? (eigene Wohnung?).

Der Unterhaltsanspruch der 18 Jährigen errechnet sich aus
dem zusammengezählten Einkommen beider Eltern.

Davon trägt jeder seinen Anteil im Verhältnis seines Einkommens.

Du trägst also deinen errechneten Teil.

Ach ja, das Kindergeld wird dann ab 18 voll auf den
Bedarf angerechnet.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 26.06.2014 23:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119922 Beiträge, 39797x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>= 2400€ für Vater und Sohn (wohnt beim Vater) <hr size=1 noshade>

Das sind 2 Leute.

Ich kenne welche die müssen damit 4 Leute jeden Monat durchbringen ...



quote:<hr size=1 noshade>Da beide Kinder nicht gegen die Mutter klagen wollen <hr size=1 noshade>

Rein juristisch ist das nicht Dein Problem.
Eventuell steigert es die Klagemotivation gegen die Mutter, wenn sie nur noch den gesetzlichen Teil von Dir bekommen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie schon in deinem anderen Thread erwähnt ist der Unterhaltsanspruch der Tochter fragwürdig, da sie ihre erste Berufsausbildung abgeschlossen hat.
Volljährige Kinder müssen ihre Ansprüche nun einmal selbst anmelden und durchsetzen, wenn sie das nicht wollen, so ist das ihr ureigenstes Problem.
Das bedeutet also, das nicht die Mutter hier die Schuld trägt, sondern die Kinder, die nicht in der Lage sind oder sein werden mit ihren Ansprüchen anständig umzugehen.
Der Bedarf eines Kindes in der Ausbildung mit eigener Wohnung beträgt übrigens €670 incl. Kindergeld, alles darüber hinaus ist Luxus.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

Er sollte sich nicht über die Ex-Frau aufregen, sondern über die Kinder, die offensichtlich nicht in der Lage sind bzw. sein werden, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das hat mit dem Exenunterhalt gar nichts zu tun. Sie kann, sofern ein Anspruch der Großen überhaupt besteht, sich am Unterhalt entsprechend ihrem Einkommen aus Verdienst und Unterhalt beteiligen, für den Kleinen muss sie bis zu dessen Volljährigkeit ohnehin allein aufkommen, dann anteilig.

Die Frau ist nun wirklich nicht für die nicht nachvollziehbare Haltung von Kindern und Ex-Mann verantwortlich. Das müssen die 3 schon alleine regeln.

Aber wenn man das System nicht mal im Ansatz kapieren will, dann muss man sich auch nicht wundern, wenn man ein Gerichtsverfahren nach dem anderen verliert.

wirdwerden

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