Kindesmutter verschweigt Einkommen vom Kind

8. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)
Kindesmutter verschweigt Einkommen vom Kind

Hallo,
folgende Situation:
Kind arbeitet, seit es 16 ist auf 400 € Basis. (Kind ist Schüler) Mutter verschweigt dieses dem unterhaltszahlenden Kindesvater. (Kontakt von Tochter zum Vater wird verweigert, er konnte es also nicht wissen) Vater zahlt also vollen Unterhalt.
Nun hat Vater das ganze durch einen Zufall herausgefunden.
Nach gängiger Rechtssprechung hätte dieser 400 € Job auf den Unterhalt hälftig abzüglich 40,--€ angerechnet werden können.
Ist dies ein strafrechtlich verfolgbarer Betrug von der Mutter, wenn man die Einkünfte des Kindes wissentlich verschweigt?

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-- Editiert am 08.12.2009 20:21

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Bibi23,

quote:
Nach gängiger Rechtssprechung hätte dieser 400 € Job auf den Unterhalt hälftig abzüglich 40,--€ angerechnet werden können.


Auf welches Urteil berufst Du Dich da? Das Kind ist noch Schüler, daher wären die Einkünfte aus dem 400€ Job als überobligatorisch anzusehen.

Sollte das Kind in einer Ausbildung sein, wäre die Ausbildungsvergütung abzüglich 90€ hälftig auf den Unterhalt anzurechnen.

LG Nero

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#2
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Nero,
laut Jugendamt ist der 400 Euro Job nicht überobligatorisch. Die Hälfte des Verdienstes minus 40,-- berufsbedingter Aufwendungen (Fahrkosten etc) werden auf den Unterhalt angerechnet.

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Bibi23,

das Jugendamt ist ja keine gesetzgebende Einrichtung. Hat man euch da eine gestzliche Grundlage genannt?

Wenn dann wären berufsbedigte Aufwendungen in Höhe von 90€ auf den Gesamtbetrag anzurechnen. Hälftig dann also 45€. Da ist schon die erste Unstimmigkeit zur Aussage des Jugendamtes.

LG Nero

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#4
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Nero,
90,-- gelten nur bei Ausbildung, bei Nebenjob 40,--

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Bei Erwerbseinkünften von Kindern ist aber immer zu prüfen, ob es sich um zumutbare oder um unzumutbare Erwerbstätigkeit handelt:

a) Schüler sind grundsätzlich nicht zu einer Nebentätigkeit verpflichtet, auch nicht in den Ferien. Gehen sie trotzdem einer Schülerarbeit nach, so bleiben die Einnahmen unberücksichtigt, solange es sich um geringfügige Einnahmen handelt, die nur das Taschengeld erhöhen. Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40,- €, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird "nach Billigkeit" angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können. Beispiel: ein Schüler verdient nebenher 200,- € netto. Da 40,- € anrechnungsfrei bleiben, ist der Rest von 160,- € nach Billigkeit anzurechnen. Rechnet man die Hälfte an, so sind dies 80,- €, das heißt der Unterhalt reduziert sich um 80,- €.


Quelle: Eigene Einkünfte des Kindes

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#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

nun mal ehrlich: es ist doch positiv, wenn das "Kind" sich einen Job gesucht hat, um sein Taschengeld aufzubessern. Das sind doch erste Signale, dass es bestrebt ist, eigenes Geld zu verdienen, was gute Zeichen für die Zukunft sind. Nun dem Kind die Hälfte des Hinzuverdienstes streitig zu machen, halte ich für unfair. Das Kind wird gefrustet sein, den Job hinwerfen, und dann hat keiner etwas davon.
Zur Erläuterung: ich selbst zahle einen Batzen Unterhalt an meine Kinder, würde aber nicht auf die Idee kommen, ihnen Geld aus einem Nebenjob streitig zu machen.

Beste Grüße,
capitano

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Leider dürfen Unterhaltsempfänger bzw. deren gesetzlichen Vertreter folgenlos schweigen, wenn sich am Einkommen zugunsten des Unterhaltsschuldners etwas ändert.
Wenn ein 16-jähirger Schüler 400,-EURONEN monatlich nebenher verdient....wie steht es denn da mit seiner Verpflichtung, eine Ausbildung zurügig zu absolvieren?
Abgesehen davon: 400,-EUR sind kein Taschengeld.


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#8
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Meri

"wie steht es denn da mit seiner Verpflichtung, eine Ausbildung zurügig zu absolvieren?"

Das Kind ist derzeit noch Schüler, wie im Eingangsposting geschrieben steht.

Außerdem steht dort: Kind arbeitet auf 400-Euro-Basis.
Das heißt nicht unbedingt, dass das Kind 400 Euro verdient, sondern
dass es MAXIMAL 400 Euro verdient und die Abrechung, Versicherung etc.
auf Basis der 400-Euro-Jobs geschieht.

Grüße,
capitano

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#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Stimmt, capitano, da habe ich mich selbst überlistet. :???:



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#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Wäre erstmal interessant wieviel Unterhalt Bibi überhaupt zahlt.
Mangelfall - 100% - 200% ?

auch mal überlegen wozu das Kind diesen Nebenverdienst verwendet (verwenden will)

sparen für den Führerschein und ein Auto?
sparen fürs Studium?
sparen für eine schulische Ausbildung die kostet?

Grüße
Kleine Hexe

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#11
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Kleine Hexe,

wie lange ist es her, dass du 16 warst? (keine Angst, ich erwarte keine Antwort)
Versetz dich nur mal in das Alter zurück.
Hast du mit 16 jejobbt und das Geld fein aufs Sparbuch gebracht, um später eine Ausbildung oder Studium zu finanzieren?

Gruß,
capitano

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#12
 Von 
Aidafan123
Status:
Schüler
(323 Beiträge, 59x hilfreich)

Da stimme ich Capitano zu. Eine Kürzung des Unterhalts würde nur Sinn machen, wenn das Kind einen Teil seines Verdienten als Kostgeld an die Mutter zahlen würde.

LG

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""Das größte Maul und das kleinste Hirn,wohnen meist unter derselben Stirn" (Holz)"

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#13
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

@Capitano

ist zwar schon eine ganze Weile her das mit den 16, aber ich habe über Jahre (von 12-17 J.) Werbung und Wochenblatt verteilt und das Geld gespart. Hab damit meinen Führerschein bezahlt.
Es gibt genug Kinder die nicht alles auf den Kopf hauen was sie durch jobben verdienen.

Bibi gibt ja keine Auskunft drüber was er an Unterhalt zahlt, wie die Lebensumstände des Kindes sind usw.
Nehmen wir an er ist Mangelfall, Muttern verdient auch nicht die Welt, vielleicht verdient das Töchterchen auch was dazu damit sie nicht ständig zur Tafel müssen oder in die Kleiderkammer?

Bibi hats ja auch nur erfahren...
Das erinnert mich an "Flüsterpost", da werden aus 40 € fürs Babysitten dann schnell mal 400 €.

Deshalb erstmal etwas mehr Infos.

Grüße
Kleine Hexe


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#14
 Von 
Bibi23
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 6x hilfreich)

Es gab ja wohl ein paar Fragen:
Unterhalt wurde nach Stufe 2 bezahlt; Kindesvater hat noch 2 Kinder für die auch nach dieser Stufe bezahlt wurde. Tochte hatte im Monat 365,-- Euro verdient.
KM verdient nicht wenig.
Die Tochter hat das Geld großzügig ausgegeben und nicht auf irgendetwas hingespart.Es geht auch noch weiter.
Tochter hat bis August dieses Jahres gearbeitet, im Januar kurz vor dem Abi die Schule geschmissen und macht jetzt seit September eine Ausbildug und erhält nun keinen Unterhalt mehr. Aber dies dahin hat sie Unterhalt erhalten


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