Kinderunterhalt - Gehalt von Lebensgefährten dazurechnen?

3. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ingrid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Kinderunterhalt - Gehalt von Lebensgefährten dazurechnen?

Hallo,
ich habe 2 Kinder. Der 10 jährige lebt bei mir. Der 12 jährige lebt beim Vater. Ich habe einen neuen Lebensgefährten der bei uns lebt. Jetzt die Frage: Muß ich mir (für die Berechnung des Unterhaltsgeldes für meinen 12 jährigen Sohn) eine gewisse Summe zu meinem Gehalt von meinem Lebensgefährten dazu rechnen lassen weil dieser bei uns lebt???
Wäre schön wenn ich eine Antwort bekommen könnte
Viele Grüße

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"ingrid"

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Ingrid,

anrechnen müssen Sie sich erst einen Betrag, wenn Sie mit Ihrem neuen Lebenspartner eine eheähnliche Beziehung, oder eine neue Ehe eingehen. Ist dies nicht der Fall brauchen Sie sich auch nichts anrechnen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

BOBO

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#2
 Von 
Ingrid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Bobo,
wenn man es übertrieben betrachtet, wäre ja auch mein Lebensgefährte mit Unterhaltspflichtig gegenüber meinem Sohn.
Wie hoch würde dieser Betrag denn in etwa aussehen den ich mir auf mein Gehalt anrechnen lassen muß? Wer weiß das!
MFG

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"ingrid"

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Ingrid,

Ihr neuer Lebensgefährte ist nicht der Vater Ihres Kindes. Er ist dem Kind unterhaltsrechtlich nicht verbunden. Somit besteht ihnbezüglich kein Unterhaltsanspruch. Das er mit Ihnen und Ihrem Sohn zusammen wohnt, ändert nichts daran. Dieses würde sich jedoch im Falle einer Adoption ändern.

Mit freundlichen Grüßen

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#4
 Von 
Ingrid
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
ja das ist schon klar. Aber warum muß ich mir denn zu meinem Verdienst Geld von meinem Lebensgefährten zurechnen lassen wenn es um dem Kindesunterhalt meines Sohnes geht? Das habe ich irgendwie nicht ganz verstanden.

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"ingrid"

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Ingrid,

es geht darum, dass Sie ja mit Ihrem Ehegatten zusammen im Haushalt wirtschaften und somit, wenn er auch Geld verdient, mehr Geld zur Verfügung haben. Aus diesem Grunde kann sich demzufolge auch der Unterhalt erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

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#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Nachtrag:

Somit entfallen Ihnen Kosten, Sie haben also mehr Geld zur Verfügung. Somit sinkt auch Ihr Selbstbehalt, wenn Ihr Ehemann so gut verdient.

Mit freundlichen Grüßen

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#7
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Also meiner Meinung nach ist das Einkommen des Lebensgefährten bezüglich des Kindesunterhaltes überhaupt nicht relevant, da dieser keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kind hat. Nur für die Berechnung des Ehegatten-Unterhaltes nach Scheidung wird das Gehalt des Lebensgefährten (erst nach ca. 2 Jahren nachgewiesener fester Lebensgemeinschaft) zur Berechnung hinzu gezogen. :)

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Franzi,

es geht hier zum Einen um den Punkt, dass der Selbstbehalt sinkt, wenn der Partner entsprechend viel verdient. Das hat zur Folge, dass man laut Düsseldorfer Tabelle Unterhalt zahlt und gegebenfalls unter dem Betrag für seinen eigenen Selbstbehalt bleibt. Demzufolge wirkt es sich mittelbar auf den Unterhalt aus, da ja nach allgemeinen Regeln jedem Unterhaltsverpflichtetem ein Recht auf einen bestimmten Betrag eines Selbstbehaltes zusteht.

Darüber informiert Sie jedes Jugendamt.

Mit freundlichen Grüßen

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#9
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)

Tut mir leid, ich habe das aus der anderen Perspektive betrachtet.
Bin alleinerziehend in einer neuen Lebensgemeinschaft. Für die Berechnung des Unterhaltes, den mein Ex für seinen Sohn zu zahlen hat, ist das Einkommen von meinem neuen Lebensgefährten irrelevant.
Sie meinten die Situation, wenn ich unterhaltspflichtig wäre, weil z.B. mein Sohn bei seinem Vater leben würde. So gesehen haben Sie natürlich Recht - ich irgendwie auch. ;) Ihnen noch einen schönen Tag.

Fran_zi

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Franzi,

ja, da haben Sie Recht. Das Einkommen des neuen Lebensgefährten ist direkt gesehen irrelevant für die Berechnung des Unterhaltes. Denn der neue Lebensgefährte hat ja keine rechtliche Verpflichtung bezüglich Unterhalt gegenüber des Kindes des Partners. Von daher stimme ich mit Ihnen überein. Ist halt auch immer eine Betrachtungsweise, wie man die Beiträge hier im Forum sehen kann, da nicht alle nötigen Einzelheiten bekannt sind. Aber das schöne und wichtige unter Juristen ist ja, dass man über alles diskutieren kann :)

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Leila
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.
bin geschieden, mein Sohn lebt bei mir. Arbeite mit einer vollen Stelle,mein neuer Lebenspartner und ich bekommen Nachwuchs. Wenn wir heiraten sollten, müsste mein Es-Mann weiter für meinen Sohn Unterhalt zahlen? Oder nicht?
Eine Adoption ist ausgeschlossen, da mein Ex-Mann niemals damit einverstanden wäre.
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Leila,

selbstverständlich bleibt Ihr Ex-Mann weiterhin zum Unterhalt für Ihren gemeinsamen Sohn verpflichtet, auch wenn Sie wieder heiraten sollten.

Für Sie muss er dann jedoch keinen Unterhalt mehr zahlen, da die Unterhaltsverpflichtung gegenüber getrennten Ehegatten bei einer Neuheirat entfällt.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Leila
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo, ich bin geschieden, möchte heiraten, da mein neuer Partner und ich Nachwuchs erwarten. Meine Frage wäre muss mein Ex-Mann für unseren Sohn(Sohn aus der Ehe) weiter Unterhalt zahlen? Eine Adoption kommt nicht in Frage, da mein Ex-Mann seine Einwilligung nie geben wird.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Leila,

ich habe Ihnen diese Frage doch schon in meinem anderen Beitrag beantwortet. Die Antwort lautet: Ja.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
skoda01_2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe eine fünf jährige tochter die beim kindesvater lebt, er hat das alleinige sorgerecht für sie. bin verheiratet und habe eine tochter von 14 monaten. beziehe nur kindergeld und erziehungsgeld. der anwalt von ihm verlangte auskunft über die einnahmen und ausgaben. da wir privat wohnen zahle ich kostegeld und anteilig strom und wasser. jetzt kam von seinen anwalt ein schreiben, ich soll 97 euro unterhalt zahlen ab 03.03. . das jugendamt zahlt aber unterhaltsvorschuss an ihn, der auch jetzt wieder bewilligt wurde. ich weiß nicht weiter bitte helft mir. wie hoch ist der selbstbehalt.
vielen dank

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"manuela"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
uschi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich bin seit Freitag verheiratet und habe einen am 18.10.2003 16-jährigen Sohn. Bei meinem Ex wohnt mein 19-jähriger, der seine Lehre damals bei mir wohnend abgebrochen hat. Nun lebt er seitdem bei meinem Mann. Da er jetzt eine Ausbildung als Erzieher angefangen hat und Bafög-Unterstützung beantragt hat, meint mein Ex, er könne seine Unterhaltsleistung in Höhe von ca. 333 € an meinen 16-jährigen mit meiner Unterhaltszahlung an den 19-jährigen verrechnen. Ich bin aber seit dem 01.07.2003 selbstständig. Da er eine Unterschrift verlangt, dass wir das so machen sollen, bin ich hilflos, da er mir mit einer Klage droht, falls ich ihm dies nicht unterschreiben will. Ich bitte um Hilfe, da ich denke, dass das mein nächstes Leben weiter so geht mit den Unterhaltszahlungen. Ich bedanke mich jetzt schon für die Auskunft.

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