Kinderunterhalt - muss ich Jugendamt Auskunft geben?

8. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)
Kinderunterhalt - muss ich Jugendamt Auskunft geben?

Hallo Forengemeinde!
Ich bin gerade dabei den zukünftigen Unterhalt zu berechnen und bräuchte da mal hilfe.
Meine Eckdaten

Einkommen: 23315 Netto - 5% pauschal Berufsbedingte Aufwendung= 22204,76€

Kind1 15 Jahre
Kind2 2 Jahre lebt im meinen Haushalt mit Freundin

Ich habe Berechnet das Kind1 356€ und Kind2 241€ bekommt. Nun habe ich vom Jugendamt ein paar Zettel zu geschickt bekommen wo ich angaben machen soll über Miete Versicherung und Schulden falls vorhanden, muß ich das ausfüllen? Irgendwie kann den doch egal sein was ich für Versicherungen und Mietzahlung ich habe, oder habe ich dann nachteile?
LG Sponsor

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

Du ziehst die 5% für berufsbedingte Aufwendungen pauschal ab. Welches OLG ist zuständig? Was ist mit sekundärer Altersvorsorge? LV oder Riester?

Was macht die KM von Kind2? Arbeite sie? Deckt sie ihren Bedarf selber, oder wäre sie auch unterhaltsberechtigt?

Wenn es nicht um eine Mangelfallberechnung geht, was ja wohl nicht der Fall ist, können die Angaben zu Miete usw. vernachlässigt werden.

LG nero

-----------------
""

-- Editiert am 08.01.2011 20:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Nero!
Meine große (15Jährige) wohnt in Bayern wurde von dortigen Jugendamt angeschrieben. Ich wohne in Niedersachsen, ist damit die Frage OLG beantwortet?
Keine LV oder Riester voranden.
Meine Freundin ist Berufstätig und verdient ihr eigenes Geld.
Mfg Sponsor

-----------------
" "

-- Editiert am 08.01.2011 20:19

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Sponsor,

ok, die süddeutschen Leitlinien haben die 5% pauschal drin. Du könntest aber auch mehr in Abzug bringen, wenn nachweisbar. Würde aber wohl nicht bis zur nächst tieferen Stufe reichen.

Freundin deckt ihren Bedarf selber, dann wird auch nicht gestuft. Passt m.M.n. von der Bechnung her.

Zur Miete und Versicherungen siehe oben. Viellecht rufst Du den Sachbearbeiter am Montag einfach mal an und fragst, ob er die Angaben unbedingt benötigt. Ich trage da jedenfalls nie etwas ein.

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo Nero!
Danke für deine schnelle Hilfe, dann werde ich da auch nichts weiter eintragen und abwarten was das Amt berechnet.
LG Sponsor

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.968 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen