Ich bin 19 und wohne noch zu Hause. Ich war beim Arbeitsamt als ausbildungssuchend gemeldet, bis der Berufspsychologische Dienst meiner Berufsberaterin mitgeteilt hat, dass ich geistig und körperlich selbst in der Lage bin, mir einen Ausbildungsplatz zu suchen.
Wir haben daraufhin den Ablehnung des Kindergeldes widersprochen und bekommen nun für die letzten 3 Monate eine Nachzahlung in Höhe von 578€.
Wem steht das Geld zu? Mir oder meiner Mutter?
Ich wollte das Geld für meinen Führerschein nehmen, dass ich den endlich machen kann und bessere Aussichten auf dem Arbeitsmarkt habe. Aber meine Mutter ist der Meinung, dass ihr das Geld zusteht und sie will es auf ihr Sparkonto überweisen zwecks Altersvorsorge. Das Kindergeld darf doch meines erachtens nur für das Kind ausgegeben werden, oder nicht?
Wer ist im recht? Bitte helft mir. Ich bin so verzweifelt.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
Kindergeldnachzahlung - wem steht das Geld zu?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Ich denke das KG gehört der Mutter.
Sie leistet ja für dich Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis.
Was zahlst du deiner Mutter an Miete? Essengeld? Waschen/Bügeln?
edy
Das Kindergeld "gehört" der Mutter, solange sie Unterhalt für das Kind zahlt, auch durch Naturalien, und das Kind zu Hause lebt. Aber erklär uns doch mal, wo man für den Betrag einen Führerschein machen kann?
wirdwerden
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Hallo edy,
vielen Dank für deine Antwort.
Ich zahle meinen Eltern nichts, da sie ja für mich bis zum 25. Lebensjahr zuständig sind.
Ich wollte Arbeitslisengeld beantragen, da ivh momentan ausbildungssuchend bin. wir haben eine Antwort vom Jobcenter erhalten, dass ich mit meinen Eltern kommen soll. Dies wollten Sie nicht, da sie alles preisgeben müssen und das wollen sie nicht.
Trotzdem wird das Kindergeld nicht im ermessen für das Kind, in dem Fall für mich, ausgegeben.
Liebe Grüße
Hallo Wirdwerden,
für den Betrag kann man natürlich nicht den Führerschein machen aber ich habe auch schon etwas angespart und mit dieser Nachzahlung und weiterem kontinuierlichem Sparen könnte ich im März/April mit meinem Führerschein beginnen.
Liebe Grüße
Also, mal ganz klar: Kindergeld ist eine Steuerersparnis, die denen zugute kommen kann/muss, die für das Kind sorgen. Und Du lebst zu Hause, für Dich wird offensichtlich alles bezahlt. Oder zahlst Du Miete, Wasser, Strom, was weiss ich? Du bist volljährig, kannst also arbeiten. Und die Eltern sind auch nicht bis zum 25. Lebensjahr zuständig. Immer wieder derselbe Blödsinn. Sie sind nach Volljährigkeit nur dann zuständig, wenn das Kind in einer Ausbildung ist.
wirdwerden
Hallo
Bitte was???Zitat:Trotzdem wird das Kindergeld nicht im ermessen für das Kind, in dem Fall für mich, ausgegeben.
Ok, dann beantworte doch mal bitte ein paar Fragen!
- Wer kauft denn die Lebensmittel ein, die du isst?
- Wer bezahlt den Strom für das Licht, das Kochen des Essens, laufen lassen der Waschmaschine usw.
- Wahrscheinlich habt ihr zu Hause auch Internet, wer bezahlt das denn?
- Schmeisst du Sachen bei Euch zu Hause in den Mülleimer? Wenn ja, wer bezahlt die Müllgebühren?
- Du wirst ja Zu Hause auch ein Zimmer haben, wer bezahlt die Mite für Euer Zuhauise, bzw wenn nichts gemietet wurde, wem gehört dann das Eigentum?
- Dein Zimmer ist bestimmt auf beheizt oder? Wer bezahlt den die Heizkosten?
- Du wirst zu Hause auch bestimmt mal duschen gehen, mal auf die Toilette gehen und sonst irgendwie Wasser benutzen, wer bezahlt das dann?
Das sind ALLES KOSTEN, die auch DU mit verursachst. Wen deine Eltern jetzt sagen, dass du dich an den Kosten zu beteiligen hast und von Dir NUR das Kindergeld dafür verlangen, bist do sogar noch shr gut dran.
Deine Eltern könnten dich auch ohne weiteres vor die Türe setzen und sagen, sie zahlen Dir das Kindergeld und den Unterhalt der dir dann zustehen würde aus. Du kannst dann ja mal selber scheuen, was dir dann noch über bleibt, wenn du all die DInge ganz Alleine bezahlen musst.
Du hast recht wenn du sagst, deine ELtern sind dir zu Unterhalt verpflichtet, allerdings haben auch deine Eltern das Recht von DIR für die von ihnen bereitgestellten Dinge eine Zuzahlung zu verlangen...
Hallo Lenamai98,
es wurde schon geschrieben:
die Eltern können dich jederzeit vor die Tür setzen.
Unterhalt steht dir z.Zt. gar keiner zu.
Bei eigener Wohnung kannst du einen Abzweigungsantrag wegen des KG bei der KG-Kasse stellen.
Bei eigener Wohnung kannst du ALGII beantragen.
edy
Und jetzt?
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