Kindergeld bei Zweitausbildung

6. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
sabine0312
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 6x hilfreich)
Kindergeld bei Zweitausbildung

Guten Abend,

meine Tochter (22) hat nach Beendigung ihrer Ausbildung ein duales Studium (nicht berufsaufbauend) begonnen.

SIe ist ausgezogen und wohnt in einer WG. Die Kindergeldkasse hat der weiteren Kindergeldzahlung zugestimmt und ist über den beruflichen Werdegang auch genau informiert.

Nun hat meine Tochter heute (im Rahmen eines Vortrages) erfahren, dass sie als Studentin in Zweitausbildung anscheinend gar nicht mehr berechtigt ist.

Nun habe ich Sorge, dass sie das Geld womöglich zurückzahlen muss, weil es u.U. ungerechtfertig bezahlt wird?!?!

Für meine andere ebenfalls volljährige Tochter, bekomme ich auch Kindergeld obwohl sie auch in normaler Zweitausbildung ist.

Im Internet finde ich hierzu keine deutlichen Aussagen.
Wenn doch die Kindergeldkasse genau Bescheid weiß und die Zahlung genehmigt, müsste das doch alles richtig sein?

S. aus BW

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-- Editiert sabine0312 am 06.09.2012 20:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das ist schlicht Unfug. Bafög gibt es für Zweitausbildungen nur sehr eingeschränkt - vielleicht wurde es damit verwechselt? Beim Kindergeld hingegen gibt es nur eine Einschränkung - sie darf neben der Ausbildung keinen Job mit mehr als 20 Stunden pro Woche machen.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Aussage von muemmel ist zu kurz: die Tochter darf auch nicht zuviel verdienen, was bei dualen Studenten bis 2011 leicht zum Problem wurde. Es gab bei zum Anfang dieses Jahres eine Einkommensgrenze von 8004€, und wenn die auch nur um 1€ überschritten wurde, war das Kindergeld für das ganze Jahr zurückzuzahlen.
Dies wurde mit der letzten Kidnergeldreform für duale Studenten in Erst ausbildung gekippt, bei Zweit- und weiteren Ausbildungen ist die Grenze aber noch da! Ob sie wenigstens erhöht wurde, weiß ich gerade nicht, aber ihr solltet euch da dringend schlau machen.
In einschlägigen Foren könnte ihr - in älteren Beiträgen natürlich - auch wichtige Tipps erhalten, was man alles vom Einkommen der dualen Studentin abziehen darf, um die Grenze zu unterschreiten. Merke: Was das Finanzamt anerkennt, ist nicht unbedingt dasselbe wie das, was die Kindergeldkasse anerkennt!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das ist falsch - die Zuverdienstgrenze wurde für alle abgeschafft. Für Zweitausbildungen gilt lediglich die von mir schon erwähnte 20-Stunden-Grenze.

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