Kindergeld bei Abwesenheit

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld bei Abwesenheit

Hallo zusammen,

ich befinde mich ab 01.10. in meiner Erstausbildung. Im Zuge dieser bin ich im dreimonatigen Wechsel entweder zu Hause oder wohne in Stuttgart in einer angemieteten Wohnung. Die Miete bezahle ich selbst und auch ansonsten sind meine Eltern in keinster Weise in meiner Wohnsituation in Stuttgart involviert.

Meine Eltern weigern sich, mir mein Kindergeld auszuzahlen. Für die Monate in denen ich zu Hause lebe: verständlich. Jedoch ebenso für die Monate in denen ich in Stuttgart wohne und auch nicht über das Wochenende nach Hause komme oä. Es entstehen für meine Eltern absolut keine Kosten durch meine Person in diesen Monaten.

Habe ich das Recht, das Kindergeld für die besagten Monate einzufordern?

Viele Grüße und Danke im Vorraus

edit: Ich habe einen Monatsnettoverdienst von ~800€, mein Vater von 6325€ und ich erhalte keinerlei Unterhaltszahlungen.

-- Editiert von bxnn7 am 23.07.2018 10:30

-- Editiert von bxnn7 am 23.07.2018 11:37

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Ja. Grundsätzlich schon,

Solange du nicht zuhause wohnst 735 €. Bei ca. 800 € netto (plus Kindergeld) bleibt da kein Bedarf übrig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ja. Grundsätzlich schon,

Solange du nicht zuhause wohnst 735 €. Bei ca. 800 € netto (plus Kindergeld) bleibt da kein Bedarf übrig.


Also ich habe ein Anrecht, jedoch ist mein Nettolohn höher als dieses, weshalb ich es nicht einfordern kann, habe ich das richtig verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Stell einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse. Mach denen klar, dass Du keinen Unterhalt von den Eltern bekommst. Und in der Zeit, in welcher Du zu Hause lebst, zahlst Du Kostgeld.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.967 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen