Hallo zusammen,
ich befinde mich ab 01.10. in meiner Erstausbildung. Im Zuge dieser bin ich im dreimonatigen Wechsel entweder zu Hause oder wohne in Stuttgart in einer angemieteten Wohnung. Die Miete bezahle ich selbst und auch ansonsten sind meine Eltern in keinster Weise in meiner Wohnsituation in Stuttgart involviert.
Meine Eltern weigern sich, mir mein Kindergeld auszuzahlen. Für die Monate in denen ich zu Hause lebe: verständlich. Jedoch ebenso für die Monate in denen ich in Stuttgart wohne und auch nicht über das Wochenende nach Hause komme oä. Es entstehen für meine Eltern absolut keine Kosten durch meine Person in diesen Monaten.
Habe ich das Recht, das Kindergeld für die besagten Monate einzufordern?
Viele Grüße und Danke im Vorraus
edit: Ich habe einen Monatsnettoverdienst von ~800€, mein Vater von 6325€ und ich erhalte keinerlei Unterhaltszahlungen.
-- Editiert von bxnn7 am 23.07.2018 10:30
-- Editiert von bxnn7 am 23.07.2018 11:37
Kindergeld bei Abwesenheit
23. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 23. Juli 2018 | 09:58
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld bei Abwesenheit
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#1
Antwort vom 23. Juli 2018 | 14:13
Von
Status: Student (2798 Beiträge, 919x hilfreich)
Zitat:
Habe ich das Recht, das Kindergeld für die besagten Monate einzufordern?
Man kann einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes bei der zuständigen Familienkasse stellen.
siehe dazu
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlung-andere-personen
#2
Antwort vom 23. Juli 2018 | 15:54
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Habe ich das Recht, das Kindergeld für die besagten Monate einzufordern?
Man kann einen Antrag auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes bei der zuständigen Familienkasse stellen.
siehe dazu
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/auszahlung-andere-personen
Hätte ich nicht auch generell ein Anrecht auf Unterhalt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Juli 2018 | 15:58
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
Ja. Grundsätzlich schon,
Solange du nicht zuhause wohnst 735 €. Bei ca. 800 € netto (plus Kindergeld) bleibt da kein Bedarf übrig.
#4
Antwort vom 23. Juli 2018 | 16:25
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa. Grundsätzlich schon, :
Solange du nicht zuhause wohnst 735 €. Bei ca. 800 € netto (plus Kindergeld) bleibt da kein Bedarf übrig.
Also ich habe ein Anrecht, jedoch ist mein Nettolohn höher als dieses, weshalb ich es nicht einfordern kann, habe ich das richtig verstanden?
#5
Antwort vom 23. Juli 2018 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (38459 Beiträge, 14007x hilfreich)
Stell einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse. Mach denen klar, dass Du keinen Unterhalt von den Eltern bekommst. Und in der Zeit, in welcher Du zu Hause lebst, zahlst Du Kostgeld.
wirdwerden
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