Kindergeld - Private Insolvenz - kann den die Zahlung von Kindergeld verjähren?

5. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
AndyB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld - Private Insolvenz - kann den die Zahlung von Kindergeld verjähren?

Ich habe mal eine Frage, bin jetzt 21 Jahre alt und mein Vater muss mir noch über 20000€ Kindergeld nachzahlen nun hat er Private Insolvenz beantragt. Was bedeutet das jetzt für mich und kann den die Zahlung von Kindergeld verjähren?


Mit freundlichen Grüßen
Andy

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Wenn dein Vater private Inso angemeldet und diese auch eröffnet wird, sind die 20.000,00 Euro weg. Sie fallen mit in die Inso.

Verjähren können Unterhaltsansprüche, na klar. Wenn sie tituliert sind, nach 30 Jahren, wenn nicht, gibt´s für max. 1 Jahr rückwirkend Unterhalt. Aber auch nur, wenn der Anspruch innerhalb eines Jahres gerichtlich anhängig gemacht wird.

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#2
 Von 
AndyB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke.
Wie schaut es denn aus, kann er denn so einfach Private Insolvenz ohne weiters anmelden oder muss er da bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Was ist, wenn die Private Insolvenz eröffnet wird und er während der Zeit, z.B.: durch eine Erbschaft zu wieder zu Geld kommen tut, dann muss er mich doch auszahlen, oder!?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

na so einfach geht ne Inso nicht, aber es geht, ja. Er muss zunächst einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aufstellen, versuchen mit den Gläubigern ne Einigung zu finden und wenn das scheitert, kann er den Antrag stellen. Ob dieser durchgeht, ist wiederum von mehreren Faktoren abhängig: Es sollte Masse vorhanden sein, es dürfen nicht mehr als 20 Gläubiger sein usw. Ich soll dir jetzt nicht die ganze InsO mit allen ihren §§ hier aufzählen, hoffe ich jedenfalls. ;)

Wenn er eine Erbschaft macht, erhält er davon erhebliche Freibeträge. Wie hoch die jetzt sind, weiss ich nicht genau. Aber *auszahlen* muss er dich dann nicht. Du bist ein Gläubiger, wie alle anderen auch. Rückständiger Unterhalt wird in der Inso nicht anders gehandhabt, als ganz *gewöhnliche* Schulden.

<I>...durch eine Erbschaft...</I>

Deinen Verwandten geht es gut? Insbesondere deinen Großeltern? Ich hoffe ...

Warte doch erst einmal ab, was auf dich zukommt. Es wird sich ein Anwalt zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung oder aber ein Inso-Verwalter bei dir melden. Eine vorrangige Befriedigung deiner Forderung steht dir aber definitiv nicht zu.

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