Kindergeld + BA Studium

28. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dr.Kolosus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindergeld + BA Studium

Hallo zusammen

Ich starte demnächst ein BA Studium. Mit meiner Ausbildungsvergütung liege ich jedoch kanpp 300€ über der Bemessungsgrenze für Kindergeld. Deshalb die Frage was kann ich als Abzug geltend machen.
Wie sieht es z.B mit Fahrtkosten zum Arbeitsplatz aus? Oder mit der Miete für eine eigene Wohnung die ich während der Zeit an der BA bewohne?

Die Frage klingt vielleicht komisch aber gilt man als BA Student als Azubi oder als Student. Im grunde macht man ja auch eine "Ausbildung". Wenn Azubi könnte man dann den Arbeitnehmmer Pauschalbetrag von 920€ absetzen?



Danke im Vorraus
Dr.Kolosus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ob man dies nun Studium oder Ausbildung nennt, ist hierfür egal, denn die Vergütung gehört in jedem Fall zu den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit". Die Bruttobezüge können demzufolge vorab um den Werbekosten-Pauschbetrag vermindert werden. Sollten die tatsächlichen Werbekosten (z.B. aufgrund Fahrtkosten)
höher als der Pauschbetrag sein, dann können anstatt dessen natürlich die höheren Kosten abgesetzt werden.

Sollten aufgrund des Abzugs der Werbekosten (pauschal oder nachgewiesen) deine Einkünfte unter der festgesetzten Grenze von 7.680€ liegen, dann wirst du bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen Kindergeld bekommen.

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#2
 Von 
Dr.Kolosus
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke mal für die Antwort. Kann ich eigentlich als Werbungskosten neben der Fahrt zur Arbeit auch Reisen nach Hause also zu meinen Eltern angeben? Fallen Mietkosten für die Wohnung an der BA auch unter Werbungskosten?
Was kann man sonst noch als Werbungskosten angeben Lernmaterial eventuell Arbeitskleidung und sonst?

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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