Kindergartenkosten während Trennungsjahr

18. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
go454004-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindergartenkosten während Trennungsjahr

Wir leben getrennt und haben 2 Kindergartenkinder. Ich habe nur einen mini Job und er geht Vollzeit arbeiten.
Er bezahlt mir Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Meine Frage ist, ob ich die Kosten für die Kinder Betreuung alleine tragen muss, da ich Trennungsunterhalt bekomme? Oder wir sie anteilig aufteilen können?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wie lange sind die Kindern im Kindergarten?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go454004-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Von 8: 30 bis 14: 30. Im Mai 2017 endet meine Elternzeit und ich werde Teilzeit arbeiten gehen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Die Kosten der normalen Betreuung, also vom Morgens bis Mittag, sind durch das barunterhaltspflichtige Elternteil zu tragen. Verpflegungskosten ausgenommen.

Aber wie alt sind denn die Kinder, wenn Du noch in Elternzeit bist?

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go454004-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Die grosse 5 und die kleine 3.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ nero: da sind wir nicht unbedingt einer Meinung. Für mich ist das Mehrbedarf, der hälftig zu tragen ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

dazu gab es vor einigen Jahren mal ein Urteil. Ich schaue mal, ob ich es finde. Mehrbedarf wäre Betreuungszeit, welche darüber hinaus geht.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Du hast Recht, ist Mehrbedarf und wird entsprechend der Einkommen beider Elternteile gequotelt. Verpflegungskosten ausgenommen.(vergl. AZ XII ZR 65/07 ).

Schönes WE für Dich.

LG nero

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go454004-87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ nero: du liegst gar nicht so falsch, wenn du in die Vergangenheit guckst. Bis vor etlichen Jahren war es so, dass die Kindsunterbringung im Kindergarten von 8.00 bis 12.00 Uhr dem Kindeswohl diente. War deshalb vom Unterhaltszahler zu entrichtien. So, und nach 12.00 war es dann eine Veranstaltung zur Verlustierung der Mutter, diente nicht mehr dem Kindeswohl und deshalb von ihr zu begleichen. Irgendwann fiel dies auch den Gerichten auf, also der Idiotismus.

Was wohl noch nicht durchgängig einheitlich behandelt wird, das ist, ob der Mehrbedarf gequotelt wird oder aber einfach halbiert. Das muss man vor Ort rausfinden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen