Wir leben getrennt und haben 2 Kindergartenkinder. Ich habe nur einen mini Job und er geht Vollzeit arbeiten.
Er bezahlt mir Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Meine Frage ist, ob ich die Kosten für die Kinder Betreuung alleine tragen muss, da ich Trennungsunterhalt
bekomme? Oder wir sie anteilig aufteilen können?
Kindergartenkosten während Trennungsjahr
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wie lange sind die Kindern im Kindergarten?
Von 8: 30 bis 14: 30. Im Mai 2017 endet meine Elternzeit und ich werde Teilzeit arbeiten gehen.
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Guten Abend!
Die Kosten der normalen Betreuung, also vom Morgens bis Mittag, sind durch das barunterhaltspflichtige Elternteil zu tragen. Verpflegungskosten ausgenommen.
Aber wie alt sind denn die Kinder, wenn Du noch in Elternzeit bist?
LG nero
Die grosse 5 und die kleine 3.
@ nero: da sind wir nicht unbedingt einer Meinung. Für mich ist das Mehrbedarf, der hälftig zu tragen ist.
wirdwerden
Hallo wirdwerden,
dazu gab es vor einigen Jahren mal ein Urteil. Ich schaue mal, ob ich es finde. Mehrbedarf wäre Betreuungszeit, welche darüber hinaus geht.
LG nero
Hallo wirdwerden,
Du hast Recht, ist Mehrbedarf und wird entsprechend der Einkommen beider Elternteile gequotelt. Verpflegungskosten ausgenommen.(vergl. AZ XII ZR 65/07
).
Schönes WE für Dich.
LG nero
Vielen Dank!
@ nero: du liegst gar nicht so falsch, wenn du in die Vergangenheit guckst. Bis vor etlichen Jahren war es so, dass die Kindsunterbringung im Kindergarten von 8.00 bis 12.00 Uhr dem Kindeswohl diente. War deshalb vom Unterhaltszahler zu entrichtien. So, und nach 12.00 war es dann eine Veranstaltung zur Verlustierung der Mutter, diente nicht mehr dem Kindeswohl und deshalb von ihr zu begleichen. Irgendwann fiel dies auch den Gerichten auf, also der Idiotismus.
Was wohl noch nicht durchgängig einheitlich behandelt wird, das ist, ob der Mehrbedarf gequotelt wird oder aber einfach halbiert. Das muss man vor Ort rausfinden.
wirdwerden
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