Hallo an Alle!
Ich lebe seit Januar getrennt und zahle Unterhalt inklusive Ehegattenunterhalt. Ich verdiene ca. 1750 Netto, da ich ja noch verheiratet bin und die Kinderfreibeträge habe.Zusätzlich habe ich noch einen 400€ Job. Mein Einkommen wurde auf 1900 hochgerechnet, da ich auch Urlaubs und Weihnachtsgeld bekomme. Sprich ich habe ca 2250 Euro im Monat. Sie hat einen 400 € Job und ist arbeitslos. Ich zahle jeden Monat 723 Unterhalt inkl Ehegattenunterhalt plus ca 350 Kitabeiträge der Kinder (1 und. 3) Was mir aber auch angerechnet wird, ist ein aus der Ehe entstandenener Kredit von 219 Euro für das Auto, welches ich ja benötige zur Schichtarbeit. Ist es dann richtig die vollen 350 Kitagebühren zu tragen?
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Kindergartenbeiträge vom Selbsbehalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
ist deine Frau nun arbeitslos, oder arbeitet sie?
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Lediglich einen 400 Euro Job macht sie
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quote:
Lediglich einen 400 Euro Job macht sie
So arbeitslos ist sie also gar nicht.
quote:
Ist es dann richtig die vollen 350 Kitagebühren zu tragen?
Dein Selbstbehalt liegt bei 1050 €.
Wer soll denn Deiner Meinung nach die Kosten für die Kita tragen?
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Soweit ich weiß muss ich schon etwas hinzusteuern, aber ob dies dann mein Selbstbehalt anfechten darf ist die Frage
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Wie siehts denn bei Deiner Frau finanziell gesehen aus? Wie viel erhält sie monatl. (ohne Kindergeld u. Kindesunterhalt, der ist nämlich für Kost und Logis gedacht)?
Ich sehe da eigentlich nur 3 Möglichkeiten:
1. Mutter zahlt mit (wenn sie kann).
2. Du betreust Deine Kinder mit.
3. Der Versuch einer Kostenübernahme über das Jugendamt.
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-- Editiert Marie-Sophie40 am 13.08.2012 22:47
http://www.kitagutschein-berlin.de/index.php/eltern/beitragsberechnung :
"Wessen Einkommen zählt für die Berechnung?
Maßgeblich ist das Einkommen der leiblichen Eltern, wenn diese mit dem Kind zusammenleben - egal ob verheiratet oder nicht. Bei getrennt Lebenden zählt nur das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat (in der Regel ist das der Hauptwohnsitz)."
Ich weiß nicht, ob das nur für Berlin gilt. Aber das wäre wohl zu prüfen, wie das bei Ihnen vor Ort aussieht.
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Sie hat halt nur den 400 Euro Job. Sie hat inklusive aller Zahlungen ca. 1507 zur Verfügung. Ohne Kindergeld und Unterhalt bleiben wie gesagt die 400 Euro
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Hallo,
bei 2 Kleinkindern müsste deine Ex überhaupt nicht arbeiten. Es würde den Ehegattenunterhalt entsprechend erhöhen, wenn sie nicht arbeitet. Ob du nun den KiTa.Beitrag oder mehr Unterhalt an deine Ex zahlst kann dir doch egal sein. Der Beitrag ist immerhin für deine Kinder, der Unterhalt wäre für deine Frau, ich weiß, was mir lieber wäre.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Es geht ja nicht darum, dass ich nicht zahlen will, sondern lediglich darum, ob die kitagebühren vom Selbstbehalt abgezogen werden dürfen.
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Hallo,
du gibst an €2250 Netto zu haben, abzüglich €723 Unterhalt bleiben doch mehr als der vorgesehene Selbstbehalt. Davon der KiTa-Beitrag abgerechnet macht €1177. Wo ist das Problem? Oder verstehe ich die Frage falsch?
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Unabhängig von der Frage des Unterhalts und des Selbstbehalts:
Die erste Frage muss lautet:
In welchem Bundesland geht Dein Kind in den Kindergarten?
Ggf. ist dann noch weiter zu fragen, in welcher Gemeinde.
Die Kindergartengebühren sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden, und dann, z.B. in NRW, auch noch von Gemeinde zu Gemeinde.
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
Also wir leben in Fulda, Hessen. Wie sieht das aber nun mit dem Autokredit aus? 219 Euro. Ich brauche es unbedingt, da ich Schichtarbeiter bin. Der Betrag wird in diesem Falle ja auch mit einberechnet.
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Guten Morgen,
dass der Autokredit hier bereinigend angesetzt wird, ist sehr wohlwollend für den Unterhaltsschuldner. In der Regel sind diese Kosten mit der Kilometerpauschale abgegolten.
Siehe dazu die unterhaltsrechtlichen LL der OLG, hier im Zitat aus dem Punkt 10.2.2 Hamm:
quote:
Neben den Fahrtkosten sind regelmäßig keine weiteren Kosten (etwa für Kredite oder Reparaturen) abzugsfähig.
LG nero
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Fulda:
Dann gilt für die Höhe der Elternbeiträge
Folgendes
und
Dies hier.
Stell' doch mal einen Antrag nach §11 Abs. 5 auf Verminderung!
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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
-- Editiert Felicia Absahn am 15.08.2012 09:50
Ist es denn möglich, dass man seinen Lohn nicht hochrechnen lässt und dafür aber, wenn man Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bekommt, mehr zahlt?
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Nein, das ist so nicht vorgesehen. Wenn Du Dich mit Deiner Ex einigst, dann ist natürlich alles möglich.
Noch was zu den Kita-Beiträgen. Es ist Sache des jeweiligen Trägers, wie er die Gebühren gestaltet. Kann also selbst in einem Ort unterschiedlich sein, von Kita zu Kita. Wie wärs damit, sich da mal mit der Satzung zu befassen? Bei uns haben die kirchlichen Kitas andere Gebührenordnungen, als die privat betriebenen und die städtischen sind nochmals anders organisiert, was die Gebühren angeht.
wirdwerden
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