Kindergarten erzwingt unnötige Maßnahmen

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
MY67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Kindergarten erzwingt unnötige Maßnahmen

Guten Morgen.

Frau N. ist Mutter eines dreijährigen Kindes. Dieses wurde im Mai 2011 an einem städt. Kindergarten aufgenommen. Bereits wenige Wochen gab es große Schwierigkeiten. Informationen wurden Frau N. über ihr Kind vorenthalten. Das Kind soll u.a. große Verhaltensauffälligkeiten zeigen die mittlerweile so schlimm gewesen sein sollten, das man nur noch mit Hilfe eines Integrationshelfers ( Kindergartenbegleitung ), das Kind weiter betreuen könne. Dieser Maßnahme sollte Frau N. ohne vorherigen Informationsaustausch zustimmen. Sie informierte daraufhin den Träger des Kiga´s, das Jugendamt. Bei einem gemeinsamen Gespräch äusserte sich die Erzieherin zu den Auffälligkeiten. Sie sagte, das Kind habe die Fensterbank statt der Blumen gegossen und würde sich bei Waldausflügen hinter Bäumen verstecken und nicht sofort zurück kommen, auch wenn man ihn riefe. Es sei ausserdem eine Gefährdung für andere Kinder. Es hätte sich auf den Rücken eines anderesn Kindes gesetzt und den Kopf auf den Boden gedrückt. Auf Nachfragen der Mitarbeiterin des Jugendamtes wie man darauf reagiert habe und dem dreijährigen Kind erklärte das es dieses nicht tun darf, erteilte man keine Antwort.
Die Leiterin des Kindergartens, die ebenfalls nie zuvor Kontakt zur Mutter aufgenommen hatte, sagte wörtlich das Kind sei krank und extrem entwicklungsverzögert.
Frau N. vereinbarte daraufhin einen Termin bei einer Kinder und Jugendpsychologin. Es wurde ein Entwicklungstest durchgeführt. Das Ergebnis war eindeutig : Das Kind zeigt keinerlei Anzeichen einer Erkrankung oder Störung. Die Entwicklungskurve ist unauffällig. Alles im oberen Bereich oder Normalbereich.
Daraufhin wurde das Kind binnen weniger Wochen ( im Mai war der erste Kindergartentag, im Aigust fand bereits der Gruppenwechsel statt ) in eine andere Gruppe gebracht.
Dort verlief die ersten Wochen alles gut. Frau N. hielt regelmäßig Rücksprache und hatte zwischenzeitlich eine Familientherapeutin beauftragt, sie und ihr Kind zu begleiten.
Im Oktober hiess es noch, es sei alles in Ordnung. Das Kind sei in der neuen Gruppe angekommmen. Frau N. und die Familientherapeutin machten noch einmal deutlich das sie sofortige bzw. zeitnahe Rückmeldung wünschen, sollte es Probleme geben. Man vereinbarte sich im Januar 2012 noch einmal zusammen zu setzen.
Zwei Monate lang wurde Frau N. nicht darüber unterrichtet das ihr Kind erneut auffällig geworden sein soll. Auch die Familientherapeutin wurde im Januar 2012 das erste Mal von den neuen Vorwürfen unterrichtet. Die Erzieherin erklärte, das Kind würde schlagen. Es käme besonders vormittags zu gefährlichen Situationen. Man müsse einen Integrationshelfer beantragen.
Frau N. die Familientherapeutin und die Mitarbeiterin des Jugendamtes hospitierten darauf hin in der Gruppe des Kindes. An verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Zeiten. Alle drei stimmten überein, das es in ihrem Beisein kein einziges Mal zu einer Gefahr gekommen sei. Das Kind habe sich unauffällig verhalten und habe guten Kontakt zu den anderen Kindern. Auch die anderen Gruppenkinder haben das Kind sehr herzlich aufgenommen und zum spielen eingeladen.

Im Februar 2012 wurde dann wieder ein Gespräch vereinbart. Ohne das Frau N. darüber informiert wurde und ohne ihr Einverständnis, wurden Videoaufnahmen des Kindes gemacht. Diese hatte die Erzieherin an verschiedenen Tagen aufgenommen. Die Aufnahmen wurden im Beisein anderer, u.a. einer Fachberatung des Kindergartens, vorgeführt. Frau N. und die Familientherapeutin wussten hiervon nichts. Auch andere Kinder waren auf den Aufnahmen zu sehen. Auch hier fehlen die Einverständniserklärungen der Eltern.
Die Aufnahmen zeigten keine Auffälligkeiten. Zwar bestand die Erzieherin darauf das es sich hier bei um gefährliche Situationen handeln würde, jedoch konnten weder die Familientherapeutin noch die Mitarbeiterin des Jugendamtes dies bestätigen.
Die Leiterin des Kindergartens machte deutlich, das sie an ihre Kollegin denken müsse und man entweder einen Integrationshelfer beantragt oder das Kind nicht mehr betreut werden könnte. Als Frau N. erwiderte das die ärztliche Untersuchung unauffällig war und auch die Familientherapeutin den Vorwürfen nicht zustimmen bzw. diese nicht bestätigen kann, ging man nicht mehr darauf ein sondern behauptete, man habe keine Zeit dem Kind zu erklären weshalb es bestimmte Dinge nicht dürfte. Das es eine Gefahr sei war plötzlich irrelevant, sondern man behauptete, das Kind ahbe sozial-emotionale Störungen.
Obwohl Frau N. Akteneinsicht forderte und auch die Familientherapeutin die Berichte über sämtliche Ereignisse in Bezug auf dad Kind beantragte, gibt es bis heute keine schriftlichen Unterlagen, Dokumentationen oder Verlaufsberichte.
Frau N. hat bereits den Jugendamtsleiter informiert und ein persönliches Gespräch vereinbart.
U.a. sieht sie hier einen klaren Amtsmissbrauch. Ein Kind das ärztlich und von mehreren fachkompetenten Stellen bestätigt, gesund und unauffällig ist, soll nicht mehr betreut werden sollte es keinen Integrationshelfer zur Seite gestellt bekommen. Das dieser nicht notwendig bzw. erforderlich ist, spielt für den Kindergarten keine Rolle. Man sagt, man habe einfach nicht die Zeit einem dreijährigen Kind immer wieder dasselbe erklären zu müssen.

Desweiteren empfindet Frau N. die unerlaubten Videoaufnahmen als Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes und der anderen Gruppenkinder. Es liegt keine Erlaubnis vor, keine Inkenntnissetzung oder der Zweck weshalb diese angefertigt wurden.
Frau N. erwägt einen Anwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.

Wichtig zu bedenken ist, dass das Kind sehr gerne in den Kindergarten geht. Ein abrupter Abbruch würde weder dem Kind gut tun noch der Mutter. Frau N. ist alleinerziehend und chronisch erkrankt, muss regelmäßige Arzttermine wahrnehmen und muss die Betreuung des Kindergartens sicher gestellt haben. Sie informiert sich zwar bereits über andere Betreuungsmöglichkeiten, jedoch sind andere Plätze derzeit nicht verfügbar.

Was kann Frau N. tun ? Hat der Kindergarten gegen rechte verstoßen ?


Entschuldung für den langen Text. Ich hoffe dennoch jemand kann weiterhelfen. Vielen Dank.

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24 Antworten
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#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
was möchte Frau N. denn erreichen?
In den meisten Betreuungsvereinbarungen erlauben die Eltern zu Fotgrafieren etc., das sollte erst einmal geprüft werden.
Warum streubt sich Frau N. gegen den Integrationshelfer?
Sie nimmt doch sonst auch gebotene Hilfe (Psychologin, Therapeutin, JA) an.
Die Betreuungsvereinbarungen sind beidseitig kündbar, die Alternative zum Integrationshelfer wird eine Kündigung sein.

Jetzt mal aus der Praxis:
Meine Frau arbeitet seit Jahren in der Jugend- und Kinderhilfe. Sie ist derzeit Leiterin einer KiTa und kennt aus Erfahrung solche bzw. ähnlich gelagerte Fälle. Statt eine Verschwörung der KiTa zu vermuten, sollte einfach den vorgeschlagenen Maßnahmen gefolgt werden. Warum sollten die Erzieherinnen zweier Gruppen unabhängig die gleichen Beobachtungen machen, wenn nichts daran ist?
Wenn man natürlich den Verschwörungstheorien nachhängen will ließe sich das eine oder andere konstruieren. Wenn ich so etwas vermute nehme ich mein Kind schnellstens da raus.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Kinder sind keine Roboter. Ob ein Kind in einer Gruppe unauffällig ist, das kann man mit Sicherheit nur durch dauerhafte Beobachtung eben in der Gruppe feststellen. Und da sind nun mal in der Regel nur die Erzieherinnen, die ja auch nicht so ganz blöd sind. Was spricht gegen die angebotene Unterstützung? Denn wenn das Kind nicht schnell Hilfe bekommt, dann helfen sich die anderen Kinder vielleicht mal selbst? Und das kann doch nicht im Interesse der Mutter sein.

wirdwerden



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#3
 Von 
Mf1985
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 10x hilfreich)

Das Problem amako ist ja einfach mal das wenn Ärzte und Jugendamt sagen das Kind hat das nicht nötig wird auch der LWL keinen Integrationaplatz genehmigen und bezahlen!!!
Zumal ich denke dies ist ein ganz normales 3 jähriges Kind, wo kämen wir hin wenn die Erzieher einfach zu faul sind sich mit den Kindern zu beschäftigen und sie mit zu erziehen? Einfach jedem Kind einen Integrationshelfer? Ich als Mutter würde mir dieses Verhalten des KiGas auch nicht gefallen lassen!

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4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auf diese Tour ist das Kind ganz schnell aus dem Kindergarten draußen, weil nicht kindergartenreif.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das mit dem Kindergartenende sehe ich auch so. Über faule Erzieherinnen herzuziehen ist das eine, die schlecht bezahlte und wichtige Arbeit zu würdigen eine andere Sache.
Wenn der I-Helfer nicht bezahlt wird, hat sich die ganze Sache doch eh erledigt.
Die Erfahrungen meiner Angetrauten sagen aus, dass die Leute die solche Dinge am vehemntesten ablehnen sie am nötigsten brauchen. Das mag im Einzelfall anders sein, aber im allgemeinen...
Gruß
Andreas

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wir wissen doch gar nicht, ob der I-Helfer nicht bezahlt wird!

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mf1985
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo ihr

Der I-Helfer wird nicht bezahlt wenn eine Ärztin Jugendamt oder Physchologin diesen für unnötig hält! Wir beantragen diesen gerade selber für unseren 3 jährigen Sohn! Es ist ein langes Hin und her und sobald einer sagt dies ist überflüssig wird er nicht bezahlt! Das mal zu meiner Erfahrung.

Naja in dem Fall der oben beschrieben wird sehe ich es als Schikane an. Aus meiner Erfahrung kann ich berichten wenn das Kind dies wirklich nötig hat arbeitet der Kindergarten auch bereitwillig mit den ELtern zusammen! Ich kann es auch nicht verstehen das Unterlagen verweigert werden usw. Daher schimpfe ich auch über faule Erzieher!

Also wenn das der KiGa sich so verhält würde ich eher den Ärzten und Jugendämtern glauben und mir einen neuen Kiga suchen!

Lg

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Vielleicht will ja auch die Mutter nicht mit dem Kiga zusammen arbeiten?

Außerdem ist das mit der finanzierten Unterstützung regional mit Sicherheit unterschiedlich. Hier geht es doch um die Weigerung, sowas zu akzeptieren.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mf1985
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 10x hilfreich)

Also nun glaube ich einen anderen Text gelesen zu haben als ihr!
Ich gehe einfach mal davon aus das dort oben die Wahrheit steht weil wer nciht die Wahrheit sagt kann auch keine vernünftigen ANtworten bekommen!
Wenn ich den Beitrag lese kann ich ganz deutlich erkennen das die Mutter mitarbeitet! Sonst wäre sie nicht mit Therapeuten und Jugendamt in Kontakt!
Der KiGa baut nur Mist und verhält sich regelwiedrig!
Warum kann man das nicht einfach mal sehen wie es ist?
Und nimmt diesen Zustand als richtig und korrekt an?
DIeses Verhalten ist alles andere als in Ordnung und sollte geahndet werden!

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#10
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie geahndet?
Wenn ein Kind von der KiTa als nict KiTa-reif betrachtet wir, kann der Betreuungsvertrag gekündigt werden. Das nennt man Vertragsfreiheit und kann nicht geahndet werden. Das ist nun mal die Rechtslage.
Frau N. sollte die Betreuungsvereinbarung studieren und nachsehen ob ihr das demnächst ins Haus stehen könnte.
Gruß
Andreas

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#11
 Von 
Mf1985
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein geahndet werden sollte das alles hinter dem Rücken der Mutter passiert! Schließlich ist die Mutter (da gehe ich mal von aus) Sorgebrechtigt. Naja mit geahndet meine ich beim zuständigen Jugendamt und Träger des Kigas beschwerde einreichen. Und vielleicht bei diesem etwas erwirken!

Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MY67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die zahlreichen Antworten ![b]Hinzufügen möchte ich, das Frau N. sich nicht gegen den Integrationshelfer sperrt, sondern nach wie vor nicht nachvollziehen kann weshalb dieser beantragt werden soll. Hinzu kommt das jede Beobachtung seitens des Kindergartens nicht schriftlich vorliegt. Dies wäre für Frau N. schon allein deshalb wichtig gewesen, um dieses dem behandelndem Arzt vorzulegen. Es ist eben sehr fraglich, warum man immer wieder neue " Erkenntnisse " als Grund herbei zieht weshalb man dieses Kind nicht mehr betreuen kann. Frau N. ist kooperativ und hat auch im Beisein der Familientherapeutin darum gebeten, sollte es erneut zu Vorfällen kommen, sie umgehend informiert werden möchte. Und dennoch kamen zwei Monate lang keine Rückmeldungen. Man tat so als sei alles in Ordnung. Dieses Verhalten seitens der Erzieher ist doch sehr fragwürdig. Braucht das Kind einen Integrationshelfer soll er ihn haben, aber warum und wozu ? Welche Gründe liegen vor ? Es hiess er sei krank, Frau N. liess eine Diagnostik durchführen- Resultat : Das Kind ist ganz normal entwickelt. Es hiess, er sei eine Gefahr für andere, sei überwiegend vormittags agrressiv und gewalttätig- 3 Personen hospitieren, an verschiedenen Tagen und im Wechsel- Resultat : Kein einziger Vorfall. Und so geht die Geschichte seit Monaten. Frau N. hat sich dazu entschlossen ihr Kind aus dem Kindergarten abzumelden sobald ein neuer Platz gefunden ist. Sollte es auch dort zu Vorfällen kommen, wird sie die Integrationshilfe beantragen. Im Moment geht es darum : Kann und darf ein Kindergarten die Betreuung eines gesunden, ärztlich festgestellt und belegbar, ablehnen wenn kein Integrationshelfer bezahlt wird ? Ein Kindergarten muss doch nachweisen was sie beobachtet haben oder ? Selbst die Videoaufnahmen die ohne Erlaubnis von der Erzieherin gemacht wurden, zeigen nichts auffälliges, das haben das Jugendamt und die Therapeutin gesagt... wieso halten die daran fest ? Dürfen sie willkürlich anstrengende Kinder entfernen ?!

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-- Editiert MY67 am 09.02.2012 18:40

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Dürfen sie willkürlich anstrengende Kinder entfernen ?!



Nein, eigentlich dürfen sie das nicht.
Ich würde da den Träger informieren und ggf. das Jugendamt.
Aber hier scheint die Situation doch so arg zu sein, dass man wohl mit Gewalt versuchen will, das Kind mit einer Integrationskraft zu versehen.
Kommt leider immer häufiger vor.

Aber wenn Frau N. einverstanden ist und es vom Kinderarzt und Psychologen abgelehnt wird - Kindergartenpersonal ist NICHT geeignet medizinische Diagnosen abzugeben.

Ich würde das Kind schnellstmöglich aus dieser Institution entfernen.


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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich würde das Kind schnellstmöglich aus dieser Institution entfernen

Würde ich auch empfehlen. Das Vertrauensverhältnis zwischen KiTa und Frau N. ist ohnehin derart gestört, dass der Verbleib des Kindes in der Einrichtung wohl schädlich wäre.
Wenn ich den Thread richtig verstanden habe, ist es eine KiTa der Stadt. Wenn sich das alles so abgespielt hat wie beschrieben, ist das kaum nachvollziehbar, da das JA dann an den entsprechenden Hebeln gezogen hätte.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
Wenn sich das alles so abgespielt hat wie beschrieben, ist das kaum nachvollziehbar, da das JA dann an den entsprechenden Hebeln gezogen hätte.


Für angemessene Konsequenzen gibt es vielerorts leider immer noch zu wenige Kindergartenplätze.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das JA könnte bei einem städt. Kindergarten ohne weiteres dafür sorgen, das die Leitung eine entsprechende Anweisung erhält.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
das JA könnte bei einem städt. Kindergarten ohne weiteres dafür sorgen, das die Leitung eine entsprechende Anweisung erhält.


Nein, das ist eine größere Sache.
Einfach "Anweisungen" zu verteilen geht da nicht.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

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#18
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich rede von dem kleinen Dienstweg, eine KiTa Leitung ist in diesem Fall städt. Angestellte und hat Vorgesetzte.
Das funktioniert 100%, Erfahrungswert.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Kleine Dienstwege sind ja auch so höchst legal.
Das wird die Dame nicht interessieren.

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"Nur eigene Meinung und persönliche Erfahrung"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
MY67
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Was würdet ihr Frau N. raten ? Wer ist normalerweise Träger des Jugendamtes ? Der Jugendamtsleiter ist informiert, ein Termin vereinbart... ABER wird dieser nicht befangen sein ?

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1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
@Besserweiß

quote:
Das wird die Dame nicht interessieren.



Welche Dame?
Die KiTa Leitung würde das sehr wohl interesieren. Wenn der Träger die Stadt ist, haben JA und KiTa wohl mindeszens einen gemeinsamen Vorgesetzten.

@my67
Warum befangen, und in welcher Weise? Ich denke das JA ist auf der Seite von Frau N. Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit den KiGa zu wechseln, oder den I-Helfer zu beantragen. Die Auseinandersetzungen führen mit Sicherheit nicht zu der gewünschten Lösung.
Gruß
Andreas

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#22
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich hab die Geschichte schon vor Monaten hier und anderswo gelesen. Wo war sie noch gleich?

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
parisien
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

leider erging es uns nicht anders. die hintergründe sind arbeitsplätze zu sichern und ein vorzeige kindergarten zu präsentieren. unser sohn wurde und ohne vorwarnung so beschrieben wie er nicht war und heute auch nicht ist. unser kinderarzt verdrehte die augen als wir ihm bereichteten das seine ,das unser kind eine normale entwicklung ohne auffälligkeiten habe, dem kindergarten vorlegten und hörten die kinderärzte haben keine ahnung. wir haben nach den nachweisbaren lügereien des kindergarten unser kind in einem anderen kindergarten bei dem selben träger untergebracht und hatten eines morgens einen vertreter des jugendamtes in der türe stehen. es waren noch ca. 1 dutzend zusätzlichr gründe angeführt die uns zu last gelegt wurden. u.a. z.b. übergesicht des kindes. die meisten vorwürfe konnten schon alleine durch das U- heft wiederlegt werden. den vertreter der jugendamtes haben wir in den neuen kindergarten eingeladen und er konnte durch die leiterin erfahren das alle vorwürfe haltlos sind. wir haben uns dann bei dem träger über den ersten kindergarten beschwert und alle fakten vorgelegt weil es auch noch anderen eltern so erging. die dame des träger war total erstaunt das so eine gute kraft so ein fehlurteil sich leisten konnte. letztens haben wir im ort erfahren das von dieser erzieherin erzählt wird das wir unser kind aus dem kindergarten genommen haben weil es in unsere familie zu probleme gekommen wäre. na ja, wir wissen bis heute nichts davon. wir sind mit dem neuen kindergarten zufrieden, die immer noch nach auffäligkeiten unsere kindes suchen und nichts finden und immer noch über das ganze den kopf schütteln. von der mitarbeiterin des trägers, die sich bei uns melden wollte, haben wir bis heute auch nichts mehr gehört. wir haben einiges wegen den tatsächlichen hintergründe erfahren und können anderen eltrn nur raten den kinderazt und jugendamt selber informieren und u.u. einen rechtsanwalt einschalten.



-- Editiert Moderator am 30.09.2013 21:22

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