Kinder getrennt zum Vater

24. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
AnimaAngelo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kinder getrennt zum Vater

Hallo,
ich habe eine eigentlich recht einfache Frage aber ebenso kompliziert.
Jedes 2. Wochenende bekomme ich meine Kinder (4 & 8Jahre) zu mir. Ich lebe momentan mit meiner Partnerin zusammen und sie selbst hat ebenfalls 2 Kinder (0,25 & 2 Jahre)und es ist so das ich mich immer gefreut habe wenn meine Kinder für das Wochenende da sind aber von mal zu mal benehmen sich meine Kinder schlimmer und schlimmer. Rein pädagogisch mit den Kindern umzugehen funktioniert gar nicht und als die Mutter meiner Kinder letztes Wochenende beide abgeholt hat sagte ich ihr vom benehmen der beiden und ihr Lebensgefährte sowie auch ich, hatten die Idee beide für 4 Wochenenden getrennt zu mir zu geben. Sprich dieses WE der erste und nächstes WE der zweite dann wieder der erste..... Von der Idee her ist es natürlich für mich und auch für die Kinder einfacher denn so haben sie eine 1 zu 1 betreuung somal beide recht schwer sind im umgang untereinander.
Soviel zur Sittuation nun die Frage^^
Gibt es eine Grundlage die mir verbietet die Kinder getrennt an den Wochenenden zu mir zu nehmen oder "muss" ich beide am gleichen WE zu mir nehmen. Mit der Mutter lässt sich da eher schlecht drüber reden aber momentan kann ich mich nicht über den Besuch von beiden freuen jedoch getrennt währe es ein Anfang und es währe nur für 4 Wochenenden. Bin momentan echt überfragt und wüsste gerne was meine Ressoucen sind.
Vielen dank im vorraus

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6 Antworten
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#1
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Kommt drauf an was und wie Ihr den Umgang geregelt habt. Bei einer aussergerichtlichen Einigung könnt Ihr tun und lassen was ihr wollt, natürlich müssen beide an einem Strang ziehen. Will die Mutter oder du etwas nicht habt Ihr ein Problem. Bei einer gerichtlichen Entscheidung über den Umgang müsste dieser geändert werden.

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#2
 Von 
AnimaAngelo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist so das wir generell nicht verheiratet waren.
Etwas geklärt war nur jedes 2. WE aber das war es auch. Inzwischen ist es aber auch so das ich über gar nix mit ihr reden kann da sie bei allem auf durchzug stellt.

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"Manus MAnum Lavat"

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#3
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Trotzdem hast du ein anrecht auf Umgang mit den Kindern. Das kannst du zur Not einklagen. Der Umgang als solches wird dann festgelegt. Die Mutter muss sich danach richten, eigentlich, und du nicht. Hört sich komisch an, ist aber so.

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#4
 Von 
AnimaAngelo
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist ja nicht so das ich sie nicht sehen darf sondern eher so das beide vorerst getrennt kommen sollen. sprich kind 1 dieses WE kind 2 nächstes WE usw. und auch nur für 4 wochen. Aber interessant finde ich auch die mutter muss sich nach mir richten .... inwiefern das bitte weiter erläutern ^^

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"Manus MAnum Lavat"

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#5
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Naja, wenn der Umgang alle 2 Wochen an den Wochenenden zu bestimmten Zeiten gerichtlich festgelegt ist muss sie dir die Kinder zu diesen Zeiten "übergeben". Aber, und das ist das Problem, auch nur zu diesen Zeiten. Mal eine Ausnahme ist nicht ohne Zustimmung der Mutter. Auch Ferienregelungen werden unter Umständen geregelt.
Ich hatte mal eine nennen wir es Kurzbeziehung. Der Vater des gemeinsamen Kinds hat eine Umgangsregelung vor Gericht erwirkt. Diese Regelung hatte er in den ganzen Jahren die sie bestand nie in Anspruch genommen. Das hat keinen interessiert. Sie haben sich dann neben dieser gerichtlichen Regelung geeinigt. Da ist natürlich immer das Problem wenn sich einer dann nicht danach richtet dann gibt es keine Handhabe

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