Kind zum Vater, noch Unterhalt fürs andere zahlen?

20. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
anut
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kind zum Vater, noch Unterhalt fürs andere zahlen?

Hallo,
der Sohn(12) meines Freundes möchte von der Mutter zum Vater ziehen. Die Tochter (14) bleibt bei der Mutter. Bis jetzt hat mein Freund für beide Kinder Unterhalt gezahlt. Mutter ist berufstätig. Muss er jetzt auch noch Unterhalt zahlen? Es hat dann ja jeder ein Kind und beide wären ja somit fürs andere Kind unterhaltspflichtig. Also hebt es sich doch auf, oder denke ich da zu einfach?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Anut,

quote:
Also hebt es sich doch auf,


Nein, der nicht betreuende Elternteil hat an das beim betreuenden Elternteil wohnende Kind KU einkommensabhängig nach DDT zu zahlen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
anut
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

das heißt auch die Exfrau muss in diesem Fall mal Ihr Einkommen preisgeben? Das musste sie sonst nämlich nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

So ist es!

Bisher gabs auch keinen Grund, das Einkommen offenlegen zu müssen.

Bestehen Titel?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
anut
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

ja, bestimmt. Hat das was zu sagen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

wenn Titel bestehen sollten diese auf die neuen Umstände abgeändert werden.

Der Vater war bisher nur Unterhaltsverpflichteter für zwei Kinder, ist aber nun nur noch verpflichtet für ein Kind und stellvertretend für das Kind was zu ihm zieht Unterhaltsberechtigt.

Die Mutter war bisher stellvertretend Unterhaltsempfängerin für zwei Kinder, zukünftig nur noch für eins und neu Unterhaltsverpflichtet für eins.

Kindesunterhalt kann sich nie untereinander aufhene, daher wären, Titel, wenn vorhanden, abzuändern.

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