Kind wird unter Druck gesetzt!

6. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Rolf Hemmersbach
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind wird unter Druck gesetzt!

Hallo,
Ich versuche mein Problem so kurz wie nur möglich zu schildern:
Ich habe einen 10 Jahre alten Sohn,mit der Mutter war ich nicht verheiratet.Sie hat jetzt geheiratet und mit Ihrem neuen Partner auch ein Kind bekommen!
Ich lebe mit meiner Freundin,Ihrem Sohn und unserer 3 Jährigen gemeinsamen Tochter zusammen!
Seiddem ich in einer neuen Partnerschaft lebe,hetzt meine Ex-Freundin unseren Sohn gegen uns auf!!
Meine neue Partnerin hat ein sehr gutes Vertrauensverhältnis zu meinem Sohn und Er heult sich regelmässig bei Ihr aus!Er hat Angst es mir auch zu erzählen,weil Er sonst zuhause Ärger bekommt.Meine neue Freundin musste Ihm versorechen,mit niemandem auch nicht mit mir,darüber zu sprechen!
Beisspiel:
Er darf uns nicht anrufen!
Er wird wenn Er bei uns war,zuhause mit Nichtachtung gestraft!
Er bekommt von seiner Mutter zu hören,das ich Ihn ja sowieso nie geliebt hätte und nichts für Ihn übrig habe!
Sie sagt auch zu Ihm,das Er nicht zu seinem Vater gehen soll,weil seine neue Familie und sein neuer Vater sein zuhause seien !
Ich könnte noch 100 solcher gemeinen Beisspiele aufzählen :O(
Nun,ich zahle regelmässig meinen Unterhalt,würde mein Kind auch sehr gerne regelmässig sehen,aber Sie zwingt Ihn dann per Telefon abzusagen!!
Er leidet darunter,will aber nicht das seine Mutter weis,das Wir das alles wissen,weil Er Angst hat!!
Was kann ich als Vater denn nur tun?Habe ich keine Besuchsrechte weil Wir nicht verheiratet waren?
Bitte helft mir,danke.

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"Vater aus Köln"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
naruda
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo rolf

wende dich mal an das "vafk" hier kann dir bestimmt geholfen werden.

http://www.vafk.de/forum.htm

viel glück
naruda

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Hemmersbach,

natürlich haben Sie Rechte. Sie haben die Möglichkeit erstmal das Jugendamt einzuschalten, und denen den Sachverhalt zu schildern. Sollte sich daraus nichts ergeben, so haben Sie die Möglichkeit das Familiengericht einzuschalten. Dieses wird dann auf der Basis des Wohles des Kindes eine angemessene Regelung für alle Parteien treffen. Sollte sich herausstellen, dass Ihre geschilderten Vorwürfe sich bewahrheiten, so wird das Familiengericht natürlich gegen die Kindsmutter entscheiden. Diesbezüglich besteht auch die Möglichkeit auf empfindliche Geldstrafen, sollte die Kindsmutter mit den Aufhetzungen gegen den anderen Elternteil fortfahren.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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