Mein Sohn wird im August 18 Jahre. Meine Frau hat nun jetzt erst über ihren Anwalt eine neuerliche Prüfung des Kindesunterhalten veranlasst. Es kam auch bereits zum Termin vor Gericht. Obwohl der Richter die baldige Volljährigkeit bemerkte und vorschlug, gleich den Unterhalt ab dem 18. Geburtstag auszurechnen, blieb sie und ihr Anwalt stur und verlangen noch die Neuberechnung.
Ich vermute, dass der Grund darin liegt, dass bei der Berechnung des Unterhalts bei Volljährigen ja auch ein fiktives Einkommen meiner Ex-Frau angerechnet wird und die Berechnungsmethode anders ist. Dies wird vermutlich dazu führen, dass meine Unterhaltsleistung dann geringer werden könnte.
Daher würde ich natürlich gerne den Unterhalt neu berechnen und ab August festsetzen lassen. Kann ich den Richter bitten, dies in das aktuelle Klageverfahren meiner Ex-Frau mit einzubeziehen oder muss ich selbst eine neue Klage anstrengen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Kind wird 18 -> Neuberechnung Unterhalt
23. Juni 2004
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Frage vom 23. Juni 2004 | 16:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind wird 18 -> Neuberechnung Unterhalt
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#1
Antwort vom 23. Juni 2004 | 17:49
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 23. Juni 2004 | 20:29
Von
Status: Student (2193 Beiträge, 319x hilfreich)
Die Initiative zur Neuberechnung muß auf jeden Fall von dir ausgehen,es kann ja wohl nichts schaden den Richter mal zu fragen wie es ablaufen muß.Es kommt wohl auch darauf an,ob ein bestehender Titel mit dem 18.Geburtstag abläuft oder nicht...
Und jetzt?
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