Hallo!
Kann ein Elternteil das gemeinsame Kind von der Schule abmelden und auf eine andere Schule ohne die Zustimmung des anderen Elternteils schicken?
Näheres über den Fall:
Beide Elternteile sind geschieden, und beide teilen das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Die drei leben in derselben Stadt. Das Kind hat derzeit Schwierigkeiten in der Schule (Durchschnittsnote liegt zwischen 3 und 4), und die Mutter verfügt über eine Teilzeitstelle.
Nun will die Mutter, bei der das Kind wohnt, es ohne die Zustimmung des anderen Erziehungsberechtigten von seiner jetzigen Schule abmelden und auf eine andere Schule in derselben Stadt schicken.
Argument der Mutter: Vater zahlt keinen Unterhalt (weil er zu wenig verdient) und sie muss mehr arbeiten und das Kind nach den Unterrichtsstunden bestens betreut werden. Deshalb will sie das Kind auf eine Ganztagsschule schicken.
Frage: Rechtlich gesehen darf die Mutter das Kind von seiner jetzigen Schule abmelden und auf eine andere Schule ohne die Zustimmung des anderen Elternteils schicken?
Bitte um Ratschlag und umfassende Informationen. Danke im Vorfeld.
J-M
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Kind von der Schule im Alleingang abmelden?
7. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2011 | 19:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind von der Schule im Alleingang abmelden?
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#1
Antwort vom 7. Juli 2011 | 20:58
Von
Status: Schüler (250 Beiträge, 48x hilfreich)
Hallo JM
Rein rechtlich gesehen darf sie es beim gemeinsamen Sorgerecht nicht.
Auch das Anmelden nicht. Aber ich kann aus Erfahrung sagen, dass ich keine Schule kenne, die sich darum schert.
Der Vater könnte dagegen klagen und letztendlich klärt dann das Familiengericht, auf welcher Schule das Kind verbleibt.
LG
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#2
Antwort vom 7. Juli 2011 | 21:39
Von
Status: Master (4936 Beiträge, 783x hilfreich)
quote:Stimmt das so? Wenn ja, was spricht gegen eine Ganztagsschule? Und vor allem - was sagt das Kind dazu? Wie alt ist das Kind denn eigentlich?
Argument der Mutter: Vater zahlt keinen Unterhalt (weil er zu wenig verdient) und sie muss mehr arbeiten und das Kind nach den Unterrichtsstunden bestens betreut werden. Deshalb will sie das Kind auf eine Ganztagsschule schicken.
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"gruß azrael"
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#3
Antwort vom 8. Juli 2011 | 22:15
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
quote:
Vater zahlt keinen Unterhalt (weil er zu wenig verdient) und sie muss mehr arbeiten und das Kind nach den Unterrichtsstunden bestens betreut werden.
Wie sähe die Alternativ-Lösung des Vaters aus?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
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