Hallo,
ein Bekannter hat mit seiner ex-Freundin wohl ein Kind, allerdings ist er sich nicht 100% sicher ob dieses auch existiert (warum und weshalb ist nebensächlich), falls es existiert ist es aber mit Sicherheit von ihm.
Er war beim Anwalt und hat sich beraten lassen.
Der Anwalt meinte dass es nur 2 Möglichkeiten gäbe: entweder abwarten und anderweitig in Efahrung bringen ob das Kind existiert oder zum Jugendamt gehen und die werden die ex-Freundin kontaktieren um herauszufinden ob es ein Kind gibt.
Falls dieses existiert muss er natürlich zahlen und dafür aufkommen.
Problematik: Bekannter und ex-Freundin sind stark zerstritten und haben seit 5 Jahren keinen Kontakt mehr zueinander.
Ex-Freundin meldet sich auch nicht dass sie Geld haben möchte. Das ist ja aber auch nicht immer notwendig.
Der Anwalt meinte wohl dass der Vater sein Kind rechtlich auf jeden Fall sehen darf, dass aber in der Umsetzung ganz anders aussieht.
Z.b.: Der Vater darf das Kind alle 14 Tage übers Wochenende sehen, Mutter will das aber nicht und die Polizei muss alle 14 Tage regelmäßig das Kind mehr oder weniger "gewaltsam" mitnehmen. Das wäre ja auch nicht im Sinne des Vaters.
Erschwerend hinzu kommt noch dass die Ex-Freundin fast 600km entfernt wohnt, sodass es sich ja kaum "lohnt" das Kind für ein Wochenende mitzunehmen?
Welche Möglichkeiten hat der Vater ?
Alles oder nix - Jugendamt einschalten und den nicht gewinnbaren Krieg aufnehmen ??
Ich wäre Ihnen wirklich sehr um Ihre Hilfe dankbar!
Kind sehen - welche Optionen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Polizei nimmt kein Kind gewaltsam mit. Das ist nicht ihre Aufgabe. Wie der Umgang gestaltet wird, das ist völlig unterschiedlich. Da gibt es so viele Möglichkeiten wie es Stunden im Jahr gibt.
Der Gute sollte erst einmal herausfinden, ob das Kind überhaupt existiert. Und wenn ja, dann, aber erst dann kann man sich Gedanken über Umgang machen.
wirdwerden
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Danke schonmal.
Ich möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen aber wenn der Vater sein Kind sehen möchte und das über so große Distanz, hinzu kommt noch dass die Mutter es nicht will - welche Möglichkeiten gäbe es beispielsweise den Vater-Kind-Kontakt zu erhalten ???
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Er kann auf Umgang klagen. Da, wie wirdwerden richtig feststellte, es keine gewaltsame Vorführung des Kindes zum Umgang gibt, kann man nur hoffen, daß die Kindesmutter sich von einem entsprechenden Urteil beeindrucken läßt - wirklich durchsetzen kann man es nicht.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Außerdem wird der Umgang nicht sofort von 0 auf 100 geschaltet.
Will sagen: Wenn bislang überhaupt noch kein Kontakt bestand, Kind und Vater sich überhaupt nicht kannten, dann geht es nicht sofort mit ganzen Umgangs-Wochenenden los. Der Kontakt wird langsam aufgebaut.
Man fängt an mit regelmäßigen Telefonaten. Dann darf der Vater das Kind Stundenweise in der Wohnung der Mutter besuchen. Dann darf der Vater stundenweise zu sich holen. Und dann darf man an ganze Wochenenden denken ...
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
Um Kontakt zu seinem Kind haben zu können/dürfen muß er erst mal rechtlich der Vater sein,
d.h. solange er nirgends als Vater geführt wird kann er auch keine Ansprüche anmelden.
Wenn er nicht einmal weiß ob das Kind existiert ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Mutter ihn als Vater angegeben hat doch sehr gering.
Vielleicht existiert das Kind und ein anderer Mann ist als Vater eingetragen - dann hat er ebenfalls schlechte Karten.
Kleine Hexe
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" "
quote:
Wenn er nicht einmal weiß ob das Kind existiert ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Mutter ihn als Vater angegeben hat doch sehr gering.
Dass er nicht als Vater angegeben ist ist seiner Meinung nach sogar sehr wahrscheinlich.
Aber er kann doch klagen wenn der neue Freund seiner Ex sich als Vater ausgibt er es aber eigentlich ja nicht ist oder ?
quote:
Man fängt an mit regelmäßigen Telefonaten. Dann darf der Vater das Kind Stundenweise in der Wohnung der Mutter besuchen. Dann darf der Vater stundenweise zu sich holen. Und dann darf man an ganze Wochenenden denken
Das könnte sich doch aber schwierig gestalten da die beiden schwer mit einander verkracht sind und ja eigentlich nix mehr mit einander zu tun haben wollen oder ?
Vielen Dank schonmal!
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So langsam wird es ja lächerlich. Wie soll denn der Klageantrag aussehen? Etwa so: möglicherweise (ich weiß es aber nicht genau) ist irgendwann im Jahr xyz ein Kind auf die Welt gekommen. Name des Kindes (weder Vor- noch Nachname), Geschlecht sind nicht bekannt. Es ist weiterhin nicht bekannt, wer der Vater ist, von dem Kind, welches es möglicherweise nicht gibt.
So, und was soll das Gericht mit so einem Antrag tun?
wirdwerden
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Hallo,
die Geschichte hat ziemlich viele Haken. Erstens ist die Existenz eines Kindes ungewiss zweitens frage ich mich woher der möglich KV sich so sicher sein will, das Kind könne nur von ihm sein (hat er die damalige Freundin im mögliche Empfängniszeitraum im Verlies gehalten?)
Warum fällt ihm dies plötzlich nach 5 Jahren ein? Sollte tatsächlich ein Kind vorhanden sein, ein anderer Mann aber die Vaterschaft anerkannt haben oder mit der Mutter bei Geburt des Kindes verheiratet gewesen sein, so ist die Anfechtung dessen Vaterschaft nur möglich, wenn keine sozial-familiären Bindungen existieren (§1600 (2) BGB
). Keine Vaterschaft deines Bekannten bedeutet, das er auch kein Umgangsrecht hat.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
quote:<hr size=1 noshade>Aber er kann doch klagen wenn der neue Freund seiner Ex sich als Vater ausgibt er es aber eigentlich ja nicht ist oder ? <hr size=1 noshade>
Nicht unbedingt.
Wenn der "neue Freund" offiziell als Vater eingetragen ist (obwohl er es biologisch nicht ist) und zwischen dem Kind und dem eingetragenen (aber falschen) Vater ein intaktes, familiäres Verhältnis besteht, ist ein Klage nicht möglich.
Der Gesetzgeber möchte nicht, dass Außenstehende (= du) eine intakte Familie kaputtmachen können, auch dann nicht, wenn die Familie auf einer Lüge (= falscher Vater eingetragen) basiert.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
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