Kind nicht vom Ehemann-Scheidung-Unterhalt?

5. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
dieVermailte
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)
Kind nicht vom Ehemann-Scheidung-Unterhalt?

Ich weiss ich weiss, ihr könnt mir jetzt den moralapostel aufbrummen aber das ändert jetzt auch nichts mehr dran. Ich bin im 3. Monat schwanger von einem bindungsunwilligen Mann (möchte ihn weder mit dem Kind erpressen oder sonstwas. ICH möchte das Baby!). Und (tief Luft holen!) ausserdem noch verheiratet mit einem Mann der von all dem (noch) nichts ahnt. Also dieser Gang nach Kanossa steht mir auch noch bevor. (zu meiner "Ehrenrettung" möchte ich hinzufügen dass wir nur aus lauter "Bequemlichkeit" noch zusammen wohnen und er ohnehin die meiste Zeit im Ausland ist) In erster Linie MÖCHTE ich ja als bald wie möglich wieder arbeiten gehen um niemanden "auf der Tasche zu liegen" aber mein Arbeitsvertrag läuft nur bis 31.5.2005. Wie ist es dann, wenn der nicht verlängert wird (ich war auch "nur" Schwangerschaftsvertretung) - bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Was steht mir sonst noch zu. Vor allem vom wem? Dass ich meinen (Ex)Mann in keinster Weise schröpfen möchte noch werde versteht sichvon selber. Besteht dann ausserdem die Möglichkeit einer "schnelleren" Scheidung so wie ich es jetzt von Bekannten gehört habe, nach 6 Monaten? Ich kenne mich mit solchen Dingen überhaupt nicht aus - wer kann mir bitte helfen? Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo,
reicht dein einkommen zum leben?
Sonst müßte dein "EX" für dich ehegattenunterhalt bezahlen.
Für`s kind ist der kindsvater unterhaltpflichtig.
Aber vorsicht: wenn du bis zur geburt nicht geschieden bist, ist erst mal dein nochmann vorm gesetz der vater und wird als solcher in die geburtsurkunde eingetragen.

Für eine schnelle scheidung, müßt ihr euch einig sein.
-versorgungsausgleich, etc müssen geklärt sein.
- ihr müßt "offiziell" 12 monate von tisch und bett getrennt sein.
- die hausratsaufteilung muß bis zum tag der scheidung geklärt sein.
Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.
Gruss.
rogitec

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dieVermailte
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank.
Aber @ kanalmeister: in Bezug auf meinen Mann hast du recht, aber der "Kindsvater" ist ja nun auch nicht ganz unschuldig. Wie du sicher weisst, gibts auch bei der Pille eine "Versagerquote" - aber das ist ja eigentlich nicht das worum es hier geht, nicht wahr? Über die Konsequenzen, auch wenn ich deren ganzes Ausmaß nicht absehen kann, bin ich mir DURCHAUS bewusst. Da muss und WILL ich ja letzten Endes auch für gradestehen.

@ rogitec: Danke für deine Worte, mein derzeitiges Einkommen reicht vollkommen aus!
Natürlich möchte ich meinem (EX)Mann in keinster Weise zur Last fallen. Ich bin ja schließlich nicht so wie andere meiner "Artgenossen" und jubel ihm das Kind unter. Also hoffe ich, dass niemand mehr an meiner Aufrichtigkeit zweifelt...

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#4
 Von 
guest124
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo

fast das Selbe habe ich grade hinter mir.
Den Kindsvater lernte ich während des Trennungsjahres kennen.
Leider dauerte die Scheidung trotz Einigkeit 2,5 Jahre, so das das Kind noch während der Ehe zur Welt kam.
Dann brauchte ich die Vaterschaftserkennungsurkunde des Erzeugers und eine Urkunde des Ehemannes, der die Vaterschaft aberkennt, bzw. dem Erzeuger überträgt.
Offiziell ist der Erzeuger erst rechtlich der Vater, sobald die Ehe geschieden ist.
Aber damit hören die Probleme nicht auf ;-)
Der Kindsvater ist inzwischen abgetaucht und Du kannst Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beanttragen.
Weiter steht Dir noch das Kindergeld sowie Erziehungsgeld ( nach der Geburt ) zu und der Einmalige Betrag der Mutter-Kind Stiftung, den Du ab 3. Monat der Schwangerschaft bei Caritas, ProFamilia beantragen kannst ( je nach Einkommen ).
Bei weiteren Fragen mail mich ruhig an


Gruß mama_67

-- Editiert von Moderator am 18.02.2021 09:22

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