Kind beim papa...

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kallista
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind beim papa...

hallo!
ich hab hier nach einer antwort zu meiner frage gesucht, aber nichts gefunden...
stell deswegen hier meine frage.. und ich hoffe, das mir jemand weiterhelfen kann, oder auch nur einen link schicken kann...

mein freund hat mir seiner ex ein nun 3,5 jähriges kind. er geht voll arbeiten, 1500 netto. das kind hat seinen namen (waren nicht verheiratet) und der wohnsitz des kindes ist auhc bei ihm. die mama geht auch arbeiten, vollzeit. das kind ist von montag abend bis freitag früh bei der mama. sonst immer beim papa. nun die frage. wer bekommt das kindergeld? und wer muss an wen wieviel zahlen?
ich wär für jede info dankbar!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Also meines Wissens bekommt derjenige das Kindergeld bei dem der Lebensmittelpunkt ist. Ich denke mal es bekommt der Vater, da es ofiziell bei ihm lebt und angemeldet ist. Wie gesagt das ist jetzt meine Meinung dazu.

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Kalista,

für mein Dafürhalten müsste tatsächlich der KV das Kindergeld erhalten, wenn das Kind bei ihm gemeldet ist.

Haben die beiden gemeinsames Sorgerecht?


Grüße

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#3
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Wird Unterhalt gezahlt?
Gruß
Patti

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Patti,

quote:
Wird Unterhalt gezahlt?


quote:
und wer muss an wen wieviel zahlen?
:)

Hallo Kalista,

auch ich bin der Meinung, derjenige erhält das Kindergeld, bei dem das Kind gemeldet ist.

quote:
das kind ist von montag abend bis freitag früh bei der mama. sonst immer beim papa.


Liest sich für mich wie 50/50-Betreuung. Wie viel verdient denn die Mutter?
Bei annähernd gleichem Verdienst, könnten sich gegenseitige Unterhaltsansprüche aufheben.

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#5
 Von 
guest123-2158
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Kallista
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo an ALLE

erstmal danke für die antworten...

also.. es wird unterhalt gezahlt, und zwar 200 pro monat an die mama ... KG bekommt auch die mama. der papa bekommt nichts. die mutter liegt bei 1200 netto, wohnt bei den eltern also nicht in miete. es ist das gemeinsame sorgerecht..

es ist wohl so: das kind lebt beim vater, die mutter hat großzügiges umgangsrecht und die mutter erhält unterhalt sowie das kindergeld.

DANKE nochmal....

LG marion u kai, sind gespannt auf antworten ...


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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Marion,

... und warum zahlt der Vater überhaupt Unterhalt, wenn das Kind bei ihm lebt?

Gibts einen Titel?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kallista
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

..tja gute frage... ich denke, also bin mir ziemlich sicher, dass sie das alles so in die wege geleitet hat, dass sie fein raus ist und das bestmögliche daraus macht. er hat ihr halt vertraut und gedacht, dass es so sein muss...
sie macht sich das eh total einfach .. naja.. andres thema....

nein es gibt keinen titel...

grüßle..

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Aber, wenn kein Titel besteht und das Kind doch beim Vater lebt, wieso zahlt dann der KV den Unterhalt????
Stellt doch die Zahlung ein. Da ja kein Titel besteht, kann sie auch nicht vollstrecken. Mmmmh... das Kindergeld würde ich an seiner Stelle auch ganz schnell beantragen.
Das steht nämlich auch ihm zu.
Dann würde ich beim JA einen Titel erstellen lassen, indem festgelegt wird, welchen Unterhalt die Mutter ans Kind zu zahlen hat.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Beijing,

quote:
das kind ist von montag abend bis freitag früh bei der mama. sonst immer beim papa.


3.5 Tage bei Mama sind mehr als ein großzügiges Umgangsrecht, eher 50/50. Beide Elternteile liegen in der selben Einkommensstufe, Unterhaltsansprüche würden sich aufheben.

@Marion,

wer trägt die Kosten für die Kleidung, Schulbedarf etc.?

Ohne Titel: Zahlungen einstellen!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Kallista,

und es ist ganz gewiss, dass das Kind offiziell beim Papa gemeldet ist?

Für mein Empfinden haben die Eltern hier tatsächlich eine 50/50 Lösung und damit wäre die KM genauso unterhaltspflichtig, wie der KV.

Wegen des Kindergeldes würde ich doch einfach mal bei der Familienkasse anrufen und die gegebenen Verhältnisse schildern.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kallista
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

... die kleine geht noch nicht in die schule, is ja erst 3,5... kleidung wird sich geteilt. das kind hat beim papa kleidung und bei der mama. also is das so halbe halbe.. versichert is die kleine beim papa... (hab keine ahnung wie das beitragsmäßig is bei krankenversicherung und haftpflich, ob das einfach mit läuft.. )

..die sache mit dem titel.. was bewirkt er so einem fall?
(ich weis eben nur, dass er keinen hat... =

grüßlies

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Kallista
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

ja es is ganz gewiss, dass das kind beim papa gemeldet ist...


grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Marion,

quote:
.die sache mit dem titel.. was bewirkt er so einem fall?
(ich weis eben nur, dass er keinen hat...


.... und wird m.E. auch keinen brauchen, da sich die Unterhaltszahlungen aufheben.

Beim Kindergeld würde ich nachhaken oder aber für Anschaffungen verwenden, die außerhalb des täglichen Bedarfs liegen.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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