Kind auf Steuerkarte nur, wenn er keinen Unterhalt zahlt?

1. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
minimaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind auf Steuerkarte nur, wenn er keinen Unterhalt zahlt?

Guten Tag.

ich hoffe hier kann mir jemand helfen.....

Ich habe eine 4-jährige Tochter, der Vater hat uns verlassen seit sie 1-Jahr alt ist. Damals habe ich ihm ein halbes Kind auf die Steuerkarte setzten lassen.
Nun meine Frage, kann ich dieses halbe Kind wieder auf meine Steuerkarte setzten lassen???
Man sagte mir das ginge nur wenn er keinen Unterhalt zahlen würde,aber er zahlt den Unterhaltsvorschuss ab, gilt das auch??
Und wie muss ich da vorgehen???
Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

den halben Freibetrag gibt´s auf Antrag (jedes Jahr neu) wenn der Unterhaltsverpflichtete seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht mindestens zu 75 % nachgekommen ist...

zu beantragen mit der Steuererklärung in der Anlage Kind...


was zahlt er denn an wen und warum ?

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#2
 Von 
minimaus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Er zahlt an das Jungendamt den Unterhaltsvorschuß in Raten zurück. Können die mir Auskunft geben???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

über die Höhe der Zahlungen mit Sicherheit...

da der Antrag in der Anlage Kind allerdings mit einem einfachen Kreuzchen erledigt ist und keiner Begründung bedarf, weiß ich nicht ob´s den Aufwand lohnt... ;)

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#4
 Von 
sterntaler2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mein Freund beginnt eine Ausbildung und will das ganze Kind auf die Steuerkarte nehmen,zahl aber bisher keinen Unterhalt,da er auch kein Einkommen hat.Macht das Sinn?Ich werde im Herbst ein Studium beginnen,benötige also keine steuerliche Ermässigung.Oder kann man sagen,solange er keinen Unterhalt zahlt,hat er auch keinen Anspruch,das Kind auf die Steuerkarte zu nehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Dein Freund kann gar nicht den gesamten Kinderfreibetrag auf seine Steuerkarte nehmen.

Normalerweise steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrages zu. Das kann man auch nicht einfach so übertragen.

Nur wenn ein Elternteil siene Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75% erfüllt, dann hat der andere Elternteil auf Antrag Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag.

Wer die Erziehung des Kindes übernimmt, erfüllt damit bereits die Unterhaltspflicht.

Hier besteht also keine Möglichkeit auf Übertragung des gesamten Kinderfeibetrages auf Deinen Freund. Den halben Kinderfreibetrag bekommt er automatisch, wenn niemand etwas anderes beantragt.

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