Kind abholen und bringen

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503043-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind abholen und bringen

Hallo, habe eine Frage
Meine Ex Frau ist vor ca. 2 Jahren vom Bühl (BW) nach Duisburg gezogen somit waren die alle 2 Wochenende hin.
Mein Sohn kann also nur noch in den Ferien zu mir nach Freiburg (BW) kommen, Entfernung 500 KM. Seit sie dort wohnt erpresst sie mich ständig wenn ich ihn nicht hole und bringe darf er nicht kommen. Jedes mal bin ich einen Tag unterwegs und die Kosten steigen ständig. Der Unterhalt läuft ja auch weiter das heißt jedes mal doppelte Belastung. Meine Frage ist kann ich was dagegen tun. Habe zwar noch mehr Probleme mit der KM wo die Schule und das Jugendamt von Kindesgefährtung sprechen.

LG
DB

-- Editiert von go503043-84 am 07.11.2018 19:14

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go503043-84):
Seit sie dort wohnt erpresst sie mich ständig wenn ich ihn nicht hole und bringe darf er nicht kommen.


Und wie stellen sie sich das alternativ vor?

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#2
 Von 
go503043-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde das Aufenthaltsbestimungsrecht beantragen

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#3
 Von 
go503043-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde das Aufenthaltsbestimungsrecht beantragen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go503043-84):
Werde das Aufenthaltsbestimungsrecht beantragen


Aha ... mit welchem Ziel?

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#5
 Von 
go503043-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mein Sohn bei mir Wohnt dies ist auch sein Wunsch

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wie alt ist das Kind? Ab einem gewissen Alter ist es durchaus möglich, ein Kind alleine mit dem Zug fahren zu lassen. Gegebenenfalls wäre, je nach Wohnort, auch ein Flug möglich, auch hierfür ist nicht unbedingt eine Begleitung notwendig. Es hängt halt vom Alter ab.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Gegebenenfalls wäre, je nach Wohnort, auch ein Flug möglich, auch hierfür ist nicht unbedingt eine Begleitung notwendig.


Ja ... aber der Vater hat ja damit schon mit der Finanzierung des Alltäglichen Schwierigkeiten:

Zitat (von go503043-84):
Jedes mal bin ich einen Tag unterwegs und die Kosten steigen ständig. Der Unterhalt läuft ja auch weiter das heißt jedes mal doppelte Belastung.


Eine Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrecht sollte dem Wohl des Kindes dienen und nicht der finanziellen Situation eines Elternteils geschuldet sein. Mir war nicht bekannt, dass die Gerichte eine derartige Motivation in Betracht ziehen könnten.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

AltesHaus: es ist durchaus nicht so, dass der Vater allein für den Transport des Kindes verantwortlich ist, wenn die Mutter die Entfernung gesetzt hat. In so Fällen hat sich die Mutter zumindest teilweise an den Transportkosten zu beteiligen, und es ist ihr auch zumutbar, teilweise den Transport zu übernehmen. In welchem Umfang und in welcher Form, das ist eine ganz andere Frage. Es kann der Transport zur nächsten Bahnstation sein, von wo aus eine betreute Fahrt zum Vater möglich ist, es kann auch das Aufteilen des Transports sein, also einer fährt das Kind zum Vater, der andere bringt das Kind zurück. Oder Übergabe auf der Hälfte der Fahrt. Jedenfalls muss der Vater das nicht alles alleine stemmen. Insoweit ist Deine Rechtsansicht fern von aller Rechtsprechung.

Woher Du die Idee nimmst, dass der Vater aus rein finanziellen Gründen handelt, das ist mir auch schleierhaft. Er zahlt seinen Unterhalt, allein der Hinweis auf die Mehrbelastung bedeutet doch nicht, dass der Vater irgendwelche Schwierigkeiten mit der Finanzierung des laufenden Unterhalts hat. Nur, er hat enorme Mehrkosten, die er nicht zu vertreten hat. Auch vermag ich dem Beitrag des Fragestellers nicht zu entnehmen, dass er das Kind aus rein finanziellen Gründen bei sich haben möchte. WEnn schon das Jugendamt eingeschaltet ist, dann gibt es da Auffäligkeiten, und das meint ja wohl auch die Schule. Und da ist natürlich zu überprüfen, was dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Hilfe zur Erziehung bei der Mutter oder eben ein Wohnortwechsel zum Vater.

Der Vater kommt bisher doch seinen Verpflichtungen musterhaft nach. Er kümmert sich um das Wohl des Kindes, zahlt sogar mehr als er muss. Was will man mehr?

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
. WEnn schon das Jugendamt eingeschaltet ist, dann gibt es da Auffäligkeiten, und das meint ja wohl auch die Schule.


Zitat (von go503043-84):
Habe zwar noch mehr Probleme mit der KM wo die Schule und das Jugendamt von Kindesgefährtung sprechen.


Das war dann von mir ein Verständnisfehler, ich habe das so interpretiert, dass die KM, JA und Schule meinten der KV würde das Kindeswohl gefährden, dann revidier ich meinen Vortrag selbstverständlich und entschuldige mich.

Allerdings stellt sich mir die Frage, warum das Kind dann überhaupt noch bei der KM ist, wenn das Kindeswohl offiziell als gefährdet gilt.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Ein Herausnehmen aus einem Haushalt in einem anderen, dann eventuell zurückbringen irgendwann, das muss auch nicht dem Kindeswohl entsprechen. Das SGB VIII gibt ja deshalb etliche Möglichkeiten an die Hand, die weiterhelfen. Eben nicht nur die Herausnahme eines Kindes aus der Familie (einerlei, ob in eine Pflegefamilie oder wie hier zum Vater) sollte nicht leichtfertig geschehen. Deshalb ist hier auch das Zuwarten des Vaters durchaus verantwortungsvoll.

Nur, der Vater hat mehrere Baustellen. Hat er ja auch schon selbst erkannt. Und die muss er nach und nach abarbeiten. Ich kann dem Vater nur empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das mit den Fahrtkosten sollte dann relativ schnell geregelt sein, zumindest, wenn der Anwalt die Mutter in Verzug gesetzt hat, dann laufen ja die Beteiligungskosten am Umgang auf. Das mit der Umsiedlung des Kindes zum Vater kann etwas dauern, evtl. ist ja eine Begutachtung erforderlich, das können wir hier nicht abschätzen.

wirdwerden

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist doch ganz einfach. Ein Herausnehmen aus einem Haushalt in einem anderen, dann eventuell zurückbringen irgendwann, das muss auch nicht dem Kindeswohl entsprechen


Kann es sein, dass es hier regionale Unterschiede id Verfahrensweisen gibt?

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wo sollten die Unterschiede liegen? Die Gesetze sind gleich. Wir haben auf der Tatbestandsseite natürlich auf der Tatbestandsseite den Rechtsbegriff, der auszufüllen ist und auf der Rechtsfolgeseite das Ermessen. Man kann nun mal nicht für jeden Einzelfall ein Gesetz auf den Weg bringen, etwa so: wenn sich das Kind mit dem Zeigefinger im linken Nasenloch bohrt, dann ist dies zu tun, wenn im rechten, dann jenes. Wie was zu bewerten ist, dafür wird ausgebildet, studiert, weitergebildet. Fehleinschätzungen sind immer möglich, wir haben es mit Menschen zu tun. Und jeder Fall ist anders, einzigartig. Dazu kommt ja neben der Einschätzung der Fachleute noch etwas. Jeder, einerlei ob Vater oder Mutter wird eine Entscheidung, die zu seinen Lasten ausgeht, als Fehlentscheidung einstufen, die Entscheidungsträger als "Idioten," derjenige, der "gewinnt," die Entscheidung als unglaublich sachgerecht.

Wir werden in so Fällen immer abwägen müssen, zwischen den verschiedenen Elementen, die reinspielen. Aber die Gesetzesgrundlagen sind identisch. Und noch etwas: Du hast in einem inzwischen geschlossenen Thread mal gemeint, der schnellere Weg (im Gegensatz zum Gericht) sei das Jugendamt. Das Jugendamt kann da nichts entscheiden, wenn Streit da ist, weder schnell noch langsam. Bei Streit ist immer, ausnahmslos immer das Gericht zuständig. Das Jugendamt kann in absoluten Notfällen nur vorläufig ein Kind herausnehmen, wenn die Eltern oder ein Elternteil nicht einverständen ist, muss der Fall ganz fix zum Gericht. Also, kontrollfreie Räume gibt es da nicht. Und ein "wir in Bayern machen das anders" gibt es auch nicht.

So, ich hoffe, ich habe da etwas Licht in das Dunkel gebracht.

wirdwerden

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#13
 Von 
go503043-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die Kommentare

Meine Frage war warum der Mann immer alles zahlen muss und das meine Ex mich ständig Erpresst. Sie Erpresst mich ständig damit wenn ich den Sohn (11) nicht hole und bringe dann bleibt er bei ihr. Habe ihn in in Herbstferien eine Diskussion mit der KM ich sagte wenn ich da bin soll das Kind runter kommen damit ich gleich wieder los fahren kann. Sie meinte ich soll erst hoch in die Wohnung kommen, ich verneinte dies und die Antwort war dann bleibt er da, dies ist nur ein Beispiel. Seit sie in Duisburg wohnt (500 Km) kann das Kind nur noch in den Ferien zu mir. Hin und zurück 1 Tag unterwegs Spritpreis ist zur Zeit hoch. Unterhalt gilt in der Zeit weiter egal ob 2 Wochen oder 6 Wochen es gibt einfach keine Entlastung für den KV.
Fahre auch zu einen Termin in der Schule wegen meines Kindes da seine Schulischen Leistungen gesunken sind ( nach dem Umzug) das Verhalten und die Mitarbeit gleich null. ER gibt keine Antworten und Reaktionen auf fragen der Lehrer. Laut seine Lehrerin lebt der Junge in eine andere Welt. Hatte ja ein Gespräch mit der Klassen Lehrerin wo viel besprochen wurde. Als ich über die Psychische Probleme und einer bestimmte Sekte geredet habe gingen die Lichter an. Das Gespräch ging weiter, erzählte auch das er nicht mehr nach hause möchte dies sagte er immer wenn das Wochenende oder die Freien fertig waren. Die KM wollte schon 2 mal das er zu mir zieht alles geregelt und dann hat sie jedes mal den Rückzieher gemacht, in dieser Zeit viel von der Lehrerin das Wort Kindesgefährdung. Frage habe ich auch eine Chance auf einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht das das Gericht ihn mir zuspricht. Das war ein kleiner Ausdruck aus meinem Leid.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Sag mal, liest Du eigentlich Antworten, oder lieber nicht, weil sie Vorurteile ausräumen könnten? Ich hab doch sauber einen Weg gezeigt. Und "Mann" muss nicht immer alles zahlen. Wenn Du das meinst, dann erkläre mir doch mal, wieso Frau immer ohne Untehalt für Kinder dasitzt, und die Kinder allein betreut? Auch "immer," nach meinem Empfinden.

Entweder Du beschränlst Dich darauf, die Geschlechterkeule raus zu holen, ruhst Dich als armes Opfer darauf aus, oder Du tust was für Dein Kind. So einfach ist das.

wirdwerden

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#15
 Von 
go503043-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden, angreifen brauchen Sie mich nicht, ich weiß das das Familiengericht dafür zustäntig ist und das Jugendamt erst dann tätig wird wenn die anfragen, die Gesetzlage ist so auch das der KV alles machen muss und die KM nur dafür sorgen muss das das Kind angezogen bzw. Reise bereit oder an den nächsten Bahnhof bringen. Der KM will keiner was böses ich auch nicht, aber das Wohl des Kindes steht im Vordergrund. Habe mit dem Jugendamt gesprochen und die brauchen konkrete hinweise damit dies überprüfen.

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#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von go503043-84):
noch mehr Probleme mit der KM wo die Schule und das Jugendamt von Kindesgefährtung sprechen.


Zitat (von go503043-84):
Habe mit dem Jugendamt gesprochen und die brauchen konkrete hinweise damit dies überprüfen.


?

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#17
 Von 
go503043-84
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry wirdwerden....Es ist halt nicht immer alles einfach ich suche nur Rat um eine gute Lösung zu finden .

-- Editiert von go503043-84 am 09.11.2018 06:22

-- Editiert von go503043-84 am 09.11.2018 06:22

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich glaube, ich habe sehr deutlich geschrieben, dass es keinen Automatismus dahingehend gibt, dass die Mutter keinen Beitrag zum Holen/Bringen des Kindes leisten muss. Die Mutter ist wie Du in der Pflicht, einfach weil sie die Entfernung gesetzt hat. Bitte versuch doch endlich mal, zu verinnerlichen, was ich konkret geschrieben habe.

Die Gesetzlage ist eben NICHT so, wie Du behauptest.

wirdwerden

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