Kind Krank - gemeinsames Sorgerecht

26. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind Krank - gemeinsames Sorgerecht

Hallo,

heute habe ich mal wieder eine Frage. Emily hatte die Windpocken und musste deshalb 10 Tage lang zu hause bleiben. Ich habe ihren Vater gebeten, die hälfte davon zu übernehmen (mit Krankenschein natürlich). Er kam mir allerdings mit dem Argument, dass es bei ihm gar nicht wirklich passt, da er auf Arbeit viel zu tun hat (er ist Verkäufer in einem Elektromarkt). Da ich aber momentan noch in der Probezeit bin und ich auf Arbeit durch einige Veranstaltungen gar nicht mehr hinterher komme mit der Arbeit hatte ich ihn irgendwann doch davon überzeugt wenigstens 2 Tage zu Hause zu bleiben. Im Nachhinein hatte ich dann von meiner Tochter erfahren, dass sie nicht bei ihrem Vater, sondern bei der Oma war (was im Prinzip auch kein Problem gewesen wäre, hätte ich a) davon gewusst und b) sie nicht von einem zum nächsten gereicht worden wäre. Denn Morgens (musste Oma arbeiten) kam Emilys Papa und hat 3 Stunden aufgepasst, dann war die Oma 2 Stunden da. Da diese aber ein Tageskind hat musste Emily Nachmittags zur Tante um dann Abends wieder zur Oma zu gehen. Bei Ihrem Vater konnte sie angeblich nicht bleiben, da seine aktuelle Freundin die Windpocken noch nicht hatte (als angehende Lehrerin wird dies wohl früher oder später noch passieren).
Warum ich euch das ganze erzähle, wenn es eh schon vorbei ist? Nun ja, vor genau 14 Tagen sind Emilys Windpocken ausgebrochen und wie es der "Zufall" so will, hat heute ihre Schwester die ersten Pünktchen. Nun wollte ich wissen, ob ihr Papa nicht irgendwie verpflichtet ist (gemeinsames Sorgerecht) die hälfte der Krankheitstage zu übernehmen? Er meldet sich nämlich auf mein Nachfragen nicht mal mehr...

Dankeschön für eure Tipps. Ich habe nämlich echt bammel meinen Job zu verlieren, wenn ich jetzt nochmal 8 Tage zu Hause bleibe...

Liebe Grüße,
Niki

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17 Antworten
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#1
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Niki,

Ihr habt Euch getrennt!

Damit bist Du allein für das "Tagesgeschäft" verantwortlich und kannst den Vater nicht mal wie es Dir beliebt in die Spur schicken.
Auf der anderen Seite gilt der Vater als allein stehend und der Arbeitgeber nimmt darauf auch keine Rücksicht das eines seiner Kinder mal krank werden kann.

MfG,
WilPa

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#2
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Niki,

ich finde es in Ordnung, wenn du den Vater mit einbeziehst. Ich finde es aber genauso ok, wenn das Kind bei anderen Verwandten bleibt, weil Papa sich vermutlich im Job genauso wenig Flexibilitäten leisten kann, wie du. Warum also dann nicht die Hilfe der restlichen Verwandtschaft annehmen? Sei froh, dass die dazu bereit sind, anstatt auf den *unwilligen* Papa loszugehen. Was hast du davon, wenn Papa im schlimmsten Fall seinen Job verliert, nur weil du ihn auf Krampf unter Druck setzt???

Grüße

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#3
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
WilPa
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo "warum",

die meisten die hier posten sind getrennt, falls es Dir nicht aufgefallen sein sollte.

Wenn man sich trennt ist es so, der "Eine zahlt" und der "Andere muß sich kümmern".
Das sind die Vor- bzw. Nachteile einer Trennung.

Wenn ich richtig informiert bin kann eine Krankschreibung nur auf den Elternteil erfolgen bei dem das Kind auch Krankenversichert ist, hier die Mutter. Ich weis aber nicht wie es sich verhält wenn die Eltern trotzdem das gemeinsame Sorgerecht haben.

Ich kann mich Mikkian nur anschließen. Man kann den Vater einbeziehen, aber man kann ihn nicht zwingen und wenn hier noch andere Verwandte sind die sich bereit erklären zu helfen ist das ganz einfach anzunehmen.

WilPa

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#5
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Aber Chavah, der Vater hat sich doch gekümmert, nur nicht so, wie die KM sich das vorgestellt hat. Nur, weil Papa nicht alles so macht, wie Mama das möchte, auf Kosten der Allgemeinheit eine Familienhelferin anzufordern, finde ich eine reichlich überzogene Idee. Da gibt es sicher ganz andere Fälle, die viel dringender eine solche Unterstützung benötigen.

Grüße

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#8
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo,

menno - Nickilein - da hast du ein Prachtexemplar von Kindesvater, der sich tatsächlich darum kümmert, dass sein Kind mit Windpocken versorgt ist! Der guckt, wie er das mit seinem Job auf die Reihe kriegt, der bemüht sich, dass er alternative Betreuer in der Verwandtschaft findet ... kurzum ein seltenes Schätzchen unter den Schätzen!

Und Nickilein ist NICHT zufrieden. Waaaaaaaaa!

Nickilein, darf ich dir mal die Suchfunktion hier im Forum ans Herz legen? Lies doch mal, wie sich ANDERE Väter in dieser Situation verhalten! Da erhalten die Mütter mit diesem Anliegen allenfalls einen nassen Pups vom Kindesvater, wenn ich das mal so lax ausdrücken darf!

Und die Rechtslage, hat doch WilPa genau auf den Punkt gebracht:

quote:
Wenn man sich trennt ist es so, der Eine zahlt und der Andere muß sich kümmern.
Das sind die Vor- bzw. Nachteile einer Trennung.


Nickilein, sei zufrieden und dankbar! Und zeig das dem Kindesvater auch! Damit er sich auch weiterhin für eure Kinder engagiert! Es gibt nämlich genügend Väter, die sich irgendwann frustriert zurückziehen ... weil sie ja doch alles falsch machen!

Grüße



-- Editiert von Groellheimer am 28.02.2008 10:57:00

-- Editiert von Groellheimer am 28.02.2008 10:58:36

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#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Da ich aber momentan noch in der Probezeit bin und ich auf Arbeit durch einige Veranstaltungen gar nicht mehr hinterher komme mit der Arbeit ...


Während der Probezeit ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich. Ein ausgesprochen günstiger Zeitpunkt also, um auf seinen 'Rechten' zu bestehen ... :grins:

Grüße

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#11
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

... ach so! Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für zwei Wochen kostenlos eine Familienpflegerin, wenn die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit das kranke Kind nicht versorgen kann. Das war mir noch nicht bekannt. Entschuldigung! Ich bin halt manchmal ein wenig begriffsstutzig ... :grins:

Grüße

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

quote:
Es kann doch nicht sein, dass WIR einerseits die Berufstätigkeit der Mütter, also die finanzielle Selbständigkeit fordern ..., sie aber andererseits allein lassen, im Notfall.


Wir? Hab ich das wirklich auch gefordert? Opps, wusste ich gar nicht! Und wieso habe ich Nikileinchen jetzt allein gelassen? Also das würde ich mir jetzt wirklich nie verzeihen ... :grins:

Übrigens, die Fragestellerin hat sich darüber beklagt, dass ihr Mann zwar die Betreuung des kranken Kindes übernimmt, dazu aber Familienangehörige heranzieht. Könnte es sein, dass du da jetzt eine ganz andere Diskussion führst ...? :grins:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

auch wenn das jetzt am Thema *vorbeigeht*:

quote:
... ach so! Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für zwei Wochen kostenlos eine Familienpflegerin, wenn die Mutter aufgrund ihrer Berufstätigkeit das kranke Kind nicht versorgen kann. Das war mir noch nicht bekannt.

quote:
Die Möglichkeit gibt es m.E. nicht nur, wenn die Mutter karank ist, sondern auch im anderen Fall.


So ist das!

§ 20
Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

(1) Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn

1. er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,

2. die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,

3. Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege nicht ausreichen.

(2) Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.


SGB VIII - § 20

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#16
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Na, da hab ich jetzt wieder etwas dazu gelernt!

quote:
Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus , so soll unter der Voraussetzung des Absatzes 1 Nr. 3 das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.


Weder die Kindesmutter noch der Kindesvater sind ernsthaft erkrankt. Die zwingenden Gründe liegen also schon vor, wenn die Eltern berufstätig sind und keinen Urlaub nehmen können (oder wollen)! Und wenn das Kind an Windpocken, Masern, Grippe etc. etc. erkrankt, dann hat man jedesmal Anspruch darauf, dass das Sozialamt kostenlos eine Familienbetreuung für 14 Tage organisiert. Die kann ja dann auch gleich im Haus ein bisschen putzen, den Abwasch erledigen und den Hund Gassi führen! :grins:

Dass die Sozialbehörden so spendabel sind, hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht! Vielleicht postet ja mal jemand über seine Erfahrungen, nachdem er einen solchen Antrag gestellt hat ... :grins:

Grüße



-- Editiert von Groellheimer am 01.03.2008 09:11:39

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#17
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
Und wenn das Kind an Windpocken, Masern, Grippe etc. etc. erkrankt, dann hat man jedesmal Anspruch darauf, dass das Sozialamt kostenlos eine Familienbetreuung für 14 Tage organisiert.


Da ist natürlich schon heftig und vollkommen unnnötig.:(
Ich stell mir grade ein KRANKES Kind vor, das von einem Elternteil zum andern, von einem Verwandten zum nächsten abgeschoben wird. Prickelnd!

quote:
Dass die Sozialbehörden so spendabel sind, hätte ich jetzt wirklich nicht gedacht!


Wären sie es nicht, würde die Mutter beim zweiten Mal Kranksein den Tritt bekommen...
Und dann müssten sie Sozialbehörden wirklich spendabel sein.

quote:
Die kann ja dann auch gleich im Haus ein bisschen putzen, den Abwasch erledigen und den Hund Gassi führen!


Warum nicht, wenn es sich verbinden lässt....:)

Grüßle





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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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