Kind über 18

3. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Trixi 70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind über 18

Hallo,

trotz suchen und viel Lesen bin ich nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, daher hier nochmal meine Frage zur Sicherheit.

Mein Partner hat 2 Kinder aus 1.Ehe. Die Tochter ist im Juni 18 geworden, der Sohn ist 16. Mein Partner hat einen Nettolohn von ca. 1500 EUR, bisher wurden wegen des langen Arbeitsweges ca. 300 EUR mindernd bei der Berchnung des Unterhaltes angesetzt.

Die Tochter hat ihr Abitur beendet und wird voraussichtlich im September eine Ausbildung beginnen. Im Moment jobt sie. Ab Juli haben wir - nach Auskunft durch das Jugendamt - die Unterhaltszahlung für die Tochter erstmal eingestellt, weil sie ja 18 ist.

Meine Fragen:
So wie ich das verstanden habe, erhöht sich der Selbstbehalt bei ihr doch nun auf 1100 EUR. Oder gilt auch die Berufsausbildung bzw. Studium als privilegiert und bei ihr gilt der niedrigere Selbstbehalt?
Wenn der Selbstbehalt so hoch ist, würde mein Partner ja gar keinen Unterhalt mehr zahlen können, weil ihm nach Zahlung des vollen Unterhalts für den Sohn ja nur noch der Selbstbehalt bleibt. Aber das kann doch auch nicht sein, dass sie dann gar nichts mehr bekommt, oder?
Wer berechnet den Unterhalt denn überhaupt? Bisher war das immer ein ganz vernünftiges Miteinander, aber das Jugendamt fühlt sich nicht mehr zuständig, weil sie über 18 ist und die Berechnung ist für Laien doch zu schwierig. Muss man da vor Gericht gehen?

Im Moment sind wir recht verunsichert, wissen eigentlich nur, dass die Mutter nix mehr bekommt, sondern wenn, dann die Tochter. Vielleicht kann uns hier jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Vielen Dank im Voraus!
Trixi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trixi 70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, dass mir scheinbar niemand weiterhelfen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Morgen, Trixi 70!

quote:
So wie ich das verstanden habe, erhöht sich der Selbstbehalt bei ihr doch nun auf 1100 EUR. Oder gilt auch die Berufsausbildung bzw. Studium als privilegiert und bei ihr gilt der niedrigere Selbstbehalt?

Es gilt nur die allgemeinbildende Schulausbildung.

quote:
Wenn der Selbstbehalt so hoch ist, würde mein Partner ja gar keinen Unterhalt mehr zahlen können, weil ihm nach Zahlung des vollen Unterhalts für den Sohn ja nur noch der Selbstbehalt bleibt. Aber das kann doch auch nicht sein, dass sie dann gar nichts mehr bekommt, oder?

Sie muss sich zukünftig selbst um Ihre Ansprüche kümmern und ggf. entsprechende Anträge auf Leistungen stellen, weil sie volljährig ist.
Wenn bei euch nachweisbar nichts zu holen ist, muss sie auch bei der KM anfragen und Bafög o.ä. beantragen.

quote:
Wer berechnet den Unterhalt denn überhaupt? Bisher war das immer ein ganz vernünftiges Miteinander, aber das Jugendamt fühlt sich nicht mehr zuständig, weil sie über 18 ist und die Berechnung ist für Laien doch zu schwierig. Muss man da vor Gericht gehen?

Das Jugendamt kann ihr nur noch beratend zur Seite stehen, darf nicht mehr für die Durchsetzung ihrer Interessen eintreten.
Ein Gericht muss hierfür nicht angerufen werden, wenn man sich außergerichtlich einigen kann und wenn nichts zu holen ist, nützt auch der Gang vor Gericht nichts.

Ich sehe im Moment als Profitierenden den Sohn, der jetzt vollen Unterhalt erhalten kann.

quote:
Ab Juli haben wir - nach Auskunft durch das Jugendamt - die Unterhaltszahlung für die Tochter erstmal eingestellt, weil sie ja 18 ist.


Wichtig ist, dass ein evtl. bestehender Unterhaltstitel auch nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres befristet war.
Habt ihr das kontrolliert und vom JA die Auskunft verbindlich und schriftlich erhalten?

Lieben Gruß!











-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

meines Wissens nach sind ab 18. Lj des Kindes beide Elternteile bar unterhaltspflichtig. Also nicht nur der Papa.
Besteht (noch) ein Titel bzlg der 18 Jährigen?
Deine Frage zum Selbstbehalt kannst du auch in den unterhaltsrechtliche Leitlinien des entsprchenden OLG`s nachlesen:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhaltsrechlicheleitlinien_05.php

Gruss marxx
---------------------------------------

Dieser Beitrag ist unverbindlich und gibt nur die Meinung des Autors wieder.
Keine Rechtsauskunft!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trixi 70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten! Jetzt bin ich schon viel schlauer!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.808 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen