Keine Unterhaltsrückzahlung? Kind muss arbeiten?

30. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
VoodooDolly
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Keine Unterhaltsrückzahlung? Kind muss arbeiten?

Ich lebe gerade in Scheidung, und seit zehn Monaten ist mein Mann zu Unterhalt verpflichtet. Diesen hat er aber nie bezahlt.
Nun hatten wir eine neue Anhörung und die Richterin sagte, dass ich auf den ausstehenden Unterhalt verzichten soll. Was ich aber eine Unverschämtheit finde, da er die ganze Zeit zahlungsfähig war. Darf sie das von mir verlangen?
Des weiteren wollte die Richterin mit nahelegen dem Antrag meines Mannes nachzugeben und meine Tochter nicht mehr ihre Schule weiter machen lassen da sie nach ihrem Abschluss noch die Fos besuchen sollte. Sondern sie dazu bringen sollte arbeiten zu gehen damit sie keinen Unterhalt mehr braucht.
Kann mir jemand sagen wie ich damit umgehen soll? Ich kann nicht auf die ausstehenden Zahlungen verzichten, da mir selbst durch den Ausfall Schulden entstanden sind. Und ich kann auch meine Tochter nicht zwingen irgendeinen Job anzunehmen nur damit mein Mann finanziell entlastet wird...
Oder muss ich das?

Und noch ne Frage am Rande: Mein Mann verlang, dass ich über alles was meine Kinder betrifft Protokoll führe und ihn so informiere. Anstatt dass er mal anruft und mit ihnen redet was er in den zehn Monaten kaum gemacht hat.Kann er das auch durchsetzen?

-- Editiert am 30.06.2009 18:22

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ist deine tochter volljährig?
ich denke mal ja sonst hätte der richter nicht gefragt,ob sie nicht arbeiten gehen kann.
was spricht denn dagegen wenn sie arbeiten geht,
ist doch das normalste der welt.
wie sieht es denn mit dir aus,kannst du nicht arbeiten gehen?
ich muss dir ehrlich sagen es ist manchmal zum heulen,
anstatt sich gedanken über arbeit zu machen denken solche leute wie ihr nur daran,wie kommt man an unterhalt.
ist denn arbeiten so eine strafe?
gruss frank

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
VoodooDolly
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die freundliche Antwort.
Nein ich kann derzeit nicht Arbeiten, da ich einen Krebskranken 12-jährigen Sohn habe und dieser nunmal bis seine Therapien abgeschlossen sind viel Zeit in Anspruch nimmt. Desweiteren habe ich noch eine 9-jährige geistigbehinderte Tochter wegen der ich auch schon vorher nur Teilzeitarbeit arbeiten konnte.
Also wenn du meinst ich bin ne faule Sau, dann liegst du falsch. Aber ich muss dir ehrlich sagen, es ist manchmal zum heulen, dass manche Leute erstmal so nen ****** posten und Menschen gleich abstempeln.
Und meine Tochter ist 18, macht gerade Berufsschule und will danach Fachoberschule machen um sich ihren Traum seit Kindertagen zu erfüllen und Design zu studieren. Soll sie das jetzt nicht dürfen, weil ihr Vater ein verdammter ******* ist, der sich als ihr Bruder an Krebs erkrankte aus dem Staub gemacht hat weil er die psychische Belastung nicht ertragen konnte/wollte? Bzw ihm noch ein krankes Kind einfach zu viel Arbeit war?

Nachdem ich anderen Posts von dir gelesen hab, frag ich mich warum du überhaupt hier postest. Wirklich sinnvolles scheinst du nicht zu sagen zu haben.

-- Editiert am 30.06.2009 20:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Nicht aufregen, dolly, es gibt überall sone und sone ;)

Die Unterhaltspflicht endet normalerweise mit der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung. Die Berufsschule wird normalerweise im dualen System parallel zur betrieblichen Ausbildung besucht, dann hätte sie mit Abschluss ihre berufliche Qualifikation und es würde von ihr erwartet von da an ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Oder geht sie vollzeit an eine berufliche Schule, Berufsfachschule oder Berufskolleg? Dann hätte sie nur einen weiteren schulischen Abschluss nach der Prüfung und hätte weiterhin Unterhaltsanspruch. Ich würde sicher auch alles dafür tun, dass die Tochter den Beruf ergreifen kann, den sie sich (realistisch) wünscht. Eigentlich schade, wenn das ihrem Vater egal ist. Dass die Richterin sich vor diesen Karren spannen lässt finde ich befremdlich!

Mich wundert zudem, dass die Richterin dich auffordert, auf den Unterhalt rückwirkend zu verzichten, voraus gesetzt es stimmt, dass der Vater leistungsfähig wäre.

Der Vater kann dich nicht dazu verdonnern haarklein Protokoll über das Leben eurer Kinder zu führen für ihn. Ich gehe davon aus, dass er regelmäßig Umgang hat und da kann er mit ihnen alles bereden, was er will; oder auch zwischendurch telefonisch.



-- Editiert am 30.06.2009 20:46

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
VoodooDolly
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Also meine Tochter macht derzeit nur eine schulische Ausbildung die zwei Jahre dauert und mit der sie dann die Fos besuchen kann. Die schulische Ausbildung dient eigentlich nur dazu eine Mittlere Reife zu bekommen. Und danach hat sie keine abgeschlossene Berufsausbildung. Und wie weit soll sie bitte im Leben kommen ohne Berufsausbildung wenn sie gleich ins Berufsleben einsteigen soll? Für mich einfach nur traurig.

Mein Mann ist definitv fähig gewesen den Unterhalt zu bezahlen. Aber die Richterin meinte eben, dass er mittlerweile so viel ausstehenden Unterhalt hat, dass er ihn nicht mehr bezahlen kann also soll ich verzichten. Wobei ich durch seine unterlassenen Zahlungen nun Schulden bei der ARGE habe welche den Unterhalt übernahm damit wir überhaupt Miete usw zahlen konnten.

Und mein Mann hat keinen Kontakt zu seinen Kindern, wenn man von SMS absieht in denen er meint, dass er mit ihnen nichts mehr zu tun haben will und sie nichts wert sind. Von daher verstehe ich auch nicht, dass er plötzlich Interesse heuchelt und damit durchkommt. Wir wussten sogar monatelang nicht mal wo er sich aufhält, da er sich nie umgemeldet hat, also bei uns gemeldet war und in eine andere Stadt gezogen ist.

Kann man eigentlich beantragen den Richter zu wechseln? Das kann doch alles nicht wahr sein was von uns verlangt wird!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

dann nehme ich alles zurück.
mit einen krebskranken kind habe ich natürlich nicht gerechnet.
dann möchte ich mich entschuldigen.
eines finde ich verwunderlich,dass es in deutschland so einen richter geben
soll der sowas, unter solchen familären gründen vorschlägt.
das wäre ja zutiefst unmoralisch.
das ist ja ein fall für die presse
gruss frank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ahja, dann besucht deine Tochter eine Berufsfachschule (zumindest heißt das in BW so). Auf die FOS (Ziel Abi oder Fachhochschulreife?) will, muss sie ziemlich gute Noten vorweisen, das weiß sie hoffentlich?

Sollte es nicht für die FOS reichen, wäre der normale Fortgang, eine Berufsausbildung zu machen.

In jedem Fall sind beide Eltern grundsätzlich weiterhin unterhaltspflichtig, denn sie hat noch keine berufliche Qualifikation!

Die Richterin kann dir zwar den Vorschlag machen, auf dies und das zu verzichten, aber ich sehe keine Möglichkeit, wie sie dich dazu verurteilen könnte!

Unabhängig davon solltest du aber deine Tochter dazu anregen, zumindest nebenher noch ein wenig zu jobben und selbst auch einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt zu leisten!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

dein kommentar

Und meine Tochter ist 18, macht gerade Berufsschule und will danach Fachoberschule machen um sich

dann im nächsten kommentar dies:
Die schulische Ausbildung dient eigentlich nur dazu eine Mittlere Reife zu bekommen. Und danach hat sie keine abgeschlossene Berufsausbildung

jetzt meine frage:

was macht sie denn nun?
berufsschule oder abschluss mittlere reife?

zwei verschiedene varianten die du hier anführst
was deine tochter macht
passt ja alees net
gruss frank

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Lies doch einfach nochmal, frank!

Es gibt Vollzeitschulen an den beruflichen Schulen, eine davon führt zur mittleren Reife, andere zu Fachhochschulreife oder Abitur. Sie dienen dazu, auch solchen jungen Menschen die Möglichkeit einer höheren schulischen Qualifikation zu ermöglichen, die (aus welchen Gründen auch immer) nicht mal eben locker bis zum Abitur auf der allgemeinbildenden Schule durch marschiert sind.

Eine Seite unseres Bildungssystems, die ich sehr gut finde! Nennt sich durchlässiges Schulsystem.



-- Editiert am 30.06.2009 21:59

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

alles klar.
dann nehme ich natürlich alles vorher geschriebene in deinen fall zurück
und entschuldige mich hiermit in aller form.
du hast schon echt ein hartes schicksal erwischt.
diese richterin ist dann das allerletzte dir noch so einen vorschlag zu unterbreiten.
ich würde damit an die presse oder fernsehen gehen.
was die richterin dir vorschlug ist zutiefst unmoralisch
gruss frank

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
VoodooDolly
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, es ist eine schulische Berufsausbildung. Die zwei Jahre werden aber nur als ein Jahr Berufsschule gewertet und dienen auch eigentlich nur dazu die Mittlere Reife zu machen und eine weiterführende Schule zu besuchen oder sich dieses Jahr bei der anschließenden Ausbildung anrechnen zu lassen.
Es ist auch eine Berufsschule, aber die Ausbildung in einem Betrieb fällt weg.
So hoffe das ist jetzt verständlicher.

Und ja, meine Tochter weiß, dass die FOS keine einfache Hürde wird. Aber sie hat auch schon einen Plan B und wird falls es nicht reicht erstmal eine Schneiderausbildung machen und darüber versuchen den Weg Richtung Design einzuschlagen.
Jobben wäre vielleicht etwas worüber man reden könnte, wenn es bei uns ruhiger wird und ich wieder öfter zu Hause bin und nicht zwischen KH und hier hin und her pendle. Aber im Moment muss sie sich viel um ihre Schwester kümmern und schmeißt oft den gesamten Haushalt damit wir alles auf die Reihe bekommen. Und noch eine Belastung mehr möchte ich ihr im Moment wirklich nicht aufbürden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Sorry versteh mich nicht falsch, aber warum ist ihr Plan B nicht Plan A? Das wäre nämlich nicht nur finanziell der sinnvollere! Denn dann hat sie halt auch schon praktische Erfahrung und vor allem auch eine Ausbildung auf der Hand, lass sie mal die Fachschule und die FOS machen und dann aus irgendeinem Grund klappt das mti dem Studium nicht dann steht sie mit dem Rücken zur Wand!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@TE

Mich würde interessieren, was deine Tochter derzeit macht.

Wenn man bedenkt, dass ein Kind normalerweise mit 16 aus der Schule entlassen wird und sie nun 18 ist.....

Was hat sie in den letzten zwei Jahren gemacht?

Ich bin zwar der Meinung, dass Kinder durchaus mit anpacken können, gerade wenn sie volljährig sind.

Aber meinst du nicht, du bürdest ihr ein bischen viel auf, wenn sie den kompletten Haushalt schmeissen muss und sich um ihre behinderte Schwester kümmern muss?

Hast du keine Möglichkeit, hier von der Krankenkasse Unterstützung zu bekommen?

-- Editiert am 01.07.2009 07:31

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Königin, auf eine Berufsfachschule gehen junge Menschen, die zunächst "nur" die Hauptschule besucht haben (meist sind sie da 15-16 Jahre alt), um den mittleren Bildungsabschluss doch noch zu erreichen. Diese Schule ist zweijährig, womit sich das Alter der Tochter erklärt. Ich nehme an, sie hat jetzt eben ihre Prüfungen gemacht und könnte mit dem entsprechenden Durchschnitt im nächsten Schuljahr weiter an die FOS.

In dieser Phase finde ich es bei einer 18jährigen auch keine Überforderung, sich um den Haushalt zu kümmern, da sie dann keinen Unterricht mehr hat, bis sie an die FOS geht.

Sollte sie noch nicht Prüfung gemacht haben, hat sie möglicherweise zuvor die eine oder andere "Ehrenrunde" gedreht, was angesichts der schwierigen Familienkonstellation nicht allzu verwunderlich wäre.

Wenn die "Ehrenrunde" allerdings an der Berufsfachschule selbst eingelegt wurde, hätte ich Bedenken, ob nicht der mittlere Bildungsabschluss bezüglich ihrer Leistungsfähigkeit doch das Ende der Fahnenstange ist. Wer von Fachhochschulreife oder Abi träumt, der sollte die Berufsfachschule eigentlich mit Links handeln!

Zudem fand ich den Hinweis sinnvoll, doch zuerst eine Berufsausbildung zu machen, um so einiges an Fachwissen bereits mit ins Studium zu nehmen und darüber hinaus die Möglichkeiten, nebenher Geld zu verdienen, zu optimieren! Allerdings nach der FOS, denn mit 3 Jahren Abstand würde das sonst höllenschwer!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Also ich hatte das so verstanden, dass sie am Anfang der zwei Jahre ist.

Und ich dachte die Ausbildung statt FOS, obwohl ich zu geben muss ich nicht genau weiß ob das bei dem Studiengang auch so geht. Man kann ja z.b seinen Betriebswirt auch machen ohne Abi, aber mit Berufserfahrung und einer Prüfung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Wenn sie am Anfang steht, ist sie allerdings auffallend spät dran!

Studium ohne Fachhochschulreife oder Abitur? Gibt es meines Wissens nur in ganz bestimmten Fachrichtungen und auch nur für Meister mit mehrjähriger Berufserfahrung und bestandener Eignungsprüfung. Also 3 Jahre Ausbildung + 4 Jahre Berufserfahrung mit Meisterlehrgang und -prüfung - mindestens 7 Jahre bis zum Studienbeginn.

Als Plan B eine Möglichkeit, sein Ziel nicht schon mit der Nichtzulassung zur FOS begraben zu müssen, als Primärplan eine heftige Durststrecke!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Hab grad mal nachgeschaut:

quote:
Auch Berufstätige ohne die allgemeine Hochschulreife können von nun an fachgebunden studieren. Sie müssen nur eine mind. 2-jährige Ausbildung plus 3 Jahre Berufserfahrung vorweisen. Sie erhalten einen fachgebundenen Zugang zur Hochschule und können nach einem einjährigen Probestudium dann ein ihrer Vorqualifikation entsprechendes Studium absolvieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ist wohl auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, in BW brauchst du den Meister. In der Realität läuft es auf eine 3jährige Ausbildung raus, ich wüsst nicht, welche 2jährige Regelausbildung Grundlage für ein Studium sein könnte.

Sagen wir mindestens 5-7 Jahre zwischen Schulabschluss und Studienbeginn.

Als Plan B brauchbar, als Hauptplan wäre für mich der direkte Weg erstrebenswerter.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@diemut ich komme auch aus BW und ich bin gelernte Industriekauffrau(z.b.) hatte Lehrzeitverkürzung auf 2 Jahre und kann jetzt auch studieren.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
diemut
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 140x hilfreich)

Ohne Abi?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen