Kann mein Ex-Mann Unterhaltsnachzahlung fordern?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
chrissi66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann mein Ex-Mann Unterhaltsnachzahlung fordern?

2 Kinder haben 4,5 Jahre bei meinem Ex-Mann gelebt, sind jetzt 18 und 20 Jahre.
Das dritte Kind hat immer bei mir gelebt. Dieses Kind ist jetzt 11 Jahre alt.
Möchte nun für das Kind Unterhalt fordern für die restlichen Jahre. Kann es mir passieren das mein Ex-Mann für die vergangenen 4,5 Jahre Unterhaltsnachvorderungen stellen kann.
Vor der Scheidung haben wir schon einen notariellen Vertrag gemacht zum Kindesunterhalt:
Auszug daraus:
Beteiligten verpflichten sich gegenseitig, den Ki-Unterhalt hälftig zu tragen, 1. Einkommensstufe des Düss.Tabelle berechnet werden soll und damit 100 Prozent des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe nach Parag. 1 Regelbetragsverordnung abzüglich des anrechenbaren Kindergeldes als Grundlage für die Kindesunterhaltszahlungen festgelegt werden soll.
Hat eine Abänderungsklage Erfolg? Und muß ich mit einer Unterhaltsnachzahlung für 4,5 Jahre rechnen.
Vielen Dank für eine Antwort.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Ja ,musst du .
Wenn dies damals so festgelegt wurde und du nicht gezahlt hast ,ohne den Titel abbzuändern ,kann er es fordern .

Hat er denn für das dritte gezahlt an dich ?
Laut Titel hätte er das machen müssen .Diese Nachzahlung von ihm kannst du ja bei dir abziehen ,dann ist es weniger ! :)

LG

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