Kann ich als Erwachsener von meinem Vater gezwungen werden, einen Vaterschaftstest machen zu lassen?

2. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Kann ich als Erwachsener von meinem Vater gezwungen werden, einen Vaterschaftstest machen zu lassen?

Kann ich als Erwachsener von meinem Vater (gerichtlich) gezwungen werden, einen vaterschaftstest machen zu lassen? Ich habe mir das neue gesetzt von 01.04.08 durchgelesen, aber das ist alles sehr verwirrend. davon abgesehen, dass die ganze sache extrem absurd ist, muesste ich um den halben globus fliegen fuer dieses verfahren, was momentan und im naechsten jahr ein ding der unmoeglichkeit ist. ich bin sehr verwirrt, was es mit einem "einwilligungsverfahren" auf sich hat.
hat jemand eine ahnung, was es mit all dem auf sich hat?

Danke!!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo JuleB,

meines Wissens kann das Gericht deine Mitwirkung auch entgegen deinem Willen anordnen.

Wie stehst du denn grundsätzlich zu dem Klärungsbedürfnis deines Vaters?

Sind seine Zweifel so völlig unbegründet, dass du es für ausgeschlossen hältst, dass das Ergebnis eines Testes etwas anderes als seine Vaterschaft bestätigen kann?

Hast du schon mal offen mit ihm über das Thema gesprochen?

Rein rechtlich würde sich an der Vaterschaft deines Vaters wohl eher nichts ändern, ganz gleich, wie der Test ausfällt.

Gibt es denn keine Möglichkeit, eine *Genprobe* von dir vor Ort zu entnehmen, anstatt selbst um die Welt zu reisen?

Oder stehst du dem Anliegen deines Vaters grundsätzlich so ablehnend gegenüber, dass es für dich ausgeschlossen ist, aus freien Stücken dabei mit zu wirken?

Keine Frage, eine schwierige Situation, zumal damit *existentielle* Fragen des Selbstverständnisses berührt werden.

Klärungsbedarf scheint es mir da allemal zu geben ...


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Gruende, die mein Vater angegeben hat, sind mehr als absurd im Sinne, dass er sich ein Geruest aus vermutungen und unterstellungen zusammengebastelt hat, fuer die er erstens keine beweise hat (d.h. weder passt der zeitliche Rahmen noch sonst irgendwas) und zweitens darauf beruhen, dass er lieber heute als morgen aus den Unterhaltszahlungen herauskommen moechte. Im dem Sinne: ja, es ist absolut ausgeschlossen, denn sonst waere ihm das warscheinlich schon ein wenig frueher eingefallen. Der grund, warum ich auf diese sache auf gut deutsch keinen "bock" habe, ist, dass ich solange ich denken kann, mein lieber herr vater versucht hat, mir und meinem bruder versucht hat, so wenig wie moeglich unterhalt zukommen zu lassen und es daher seit jahren mind. immer mal wieder irgendwelche anwaltliche drohbriefe gibt, die wir zum glueck meistens mit erfolg einfach ignoriert haben. Und damit sollte auch klar sein, dass ich keinerlei interesse daran haette, seinem anliegen aus freien stuecken beizukommen.

Da es ja nun wie gesagt, dieses neue gesetzt, bin ich ein wenig verwirrt, da dort keine klaren altersangaben gegeben werden, zumindest habe ich nichts gefunden. unter welchen umstaenden kann er mit einer einwilligungsklage erfolg haben?
ausserdem: wenn es rechtlich nichts daran aendert (wegen meinem Alter?) warum dann der ganze aufwand?
danke!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo, JuleB!

Es geht hier um zwei verschiedene Dinge und die sollten zunächst einmal aufgetrennt werden.
Zum Einen besteht das Recht auf Kenntnis der Abstammung und zwar von allen Seiten (Vater, Mutter, Kind).
Dieses Recht besteht unabhängig von einer Anfechtung einer Vaterschaft.

Das Gute an diesem Recht ist, dass zukünftig Mütter sich überlegen sollten, ob diese einem Mann irgendwelche Kinder unterschieben. Dabei geht es weniger um Unterhaltsfragen, als vielmehr um Fragen der Glaubwürdigkeit von Elternteilen.

Stell dir bitte einmal vor, was in dir passieren würde, wäre deine Mutter tatsächlich eine von den zahlreichen genannten Müttern (bisherige Schätzungen gehen von 10% Kuckuckskindern aus!).
Wie meinst du würe sich das auf euer Mutter-Kind-Verhältnis auswirken?
Garnicht? Vielleicht und aus Trotz erstmal nicht, aber bestimmt mit der Zeit und der zahlungsunwillige Vater?
Der hatte bisher eh nur zwei Jahre Zeit eine Vaterschaft anzufechten und nun, neuerdings auch nachdem er Kenntnis erlangt hat, über Sachverhalte, die gegen eine Vaterschaft sprechen würden.

Weder wir noch du können mit Sicherheit Auskunft darüber geben, was sich während der Ehezeit deiner Eltern abgespielt hat und mitunter kommen einem betroffenen Menschen, wie dir, Verhaltensweisen von Elternteilen befremdlich vor.

Ich kann dir anraten den Schritt zu wagen und auf deinen Vater zuzukommen, wenn du dafür robust genug bist. Was immer bei dem Test herauskommt, es kann dich durchaus meilenweit nach vorne katapultieren.

Fühlst du dich der Sache noch nicht gewachsen, dann kannst du dich eventuell hierauf berufen und noch ein wenig Zeit schinden.

Übrigens, wenn über eine mögliche Anfechtung (nicht die Feststellung über Kenntnis der Abstammung) das familiäre Band zerschnitten würde, erlöschen auch eventuelle, von seiner Seite bestehende Unterhaltsansprüche an dich.
Das kannst du ihm auch stecken!

Lieben Gruß!



-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

-- Editiert von ARTiger am 02.08.2008 17:02:11

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Artiger,
Ich kann voellig nachvollziehen, wovon Du sprichst. Und selbstverstaendlich werd ich nie natuerlich nie 100%ig wissen, ob, wie und was “damals” passiert ist. Jedoch kenne ich die Gruende, die mein Vater anfuehrt und auch wenn ich diese nicht an einem oeffentlichem Board erlauetern moechte, so kann ich versichern, dass diese genannten Gruende doch doch mehr als absurd sind und mich in keiner Weise an irgendetwas zweifeln lassen ausser dem gesunden Menschenverstand meines vaters. Trotzdem und leider muss (und musste ich mich in den letzten 15 Jahren nach der Trennung meiner Eltern) staendig mit seinen Eskapaden auseinander setzen, die alle zum Ziel habe, aus unterhaltszahlungen herauszukommen. Alle paar Monate kommen irgendwelche Schreiben, die irgendwas anzweifeln, dass bei einem der vielen prozesse was nicht beachtet wurde und er nun das urteil anzweifelt oder er droht uns an, den Unterhalt zu streichen, usw., usf. Das alles zehrt sehr an meinen Nerven und lenkt mich von meinem Studium ab (in dem ich uebrigens einen Notendurchschnitt von 1.3 habe, also kein Faulpelz bin, ueber den mein vater sich beschweren kann).

Ok, soweit der Erkalerung der Umstaende.

quote:
Der hatte bisher eh nur zwei Jahre Zeit eine Vaterschaft anzufechten und nun, neuerdings auch nachdem er Kenntnis erlangt hat, über Sachverhalte, die gegen eine Vaterschaft sprechen würden

Was ist damit gemeint? Was sind “Sachverhalte”?

Ich moechte einfach nur wissen, wie die rechtliche Lage ist? Ob mein Vater mit so einem Prozess Erfolg haben in dem Sinne, dass ich gezwungen warden kann, nach Dtl. Zu kommen?

Ich moechte einfach gar nichts damit zu tun haben.


-- Editiert von JuleB am 04.08.2008 15:52:11

-- Editiert von JuleB am 04.08.2008 15:52:46

-- Editiert von JuleB am 04.08.2008 15:53:25

-- Editiert von JuleB am 04.08.2008 15:53:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Warum weigerst Du Dich? Willst Du nicht nicht wissen, ob er Dein Vater ist?
Und was ist, wenn er mit seinen Zweifeln recht hat? Oder weißt Du das schon? Das würde dieses Theater erklären.
Er hat jedenfalls das Recht, zu erfahren,ob Du sein Kind bist!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuleB
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Warum weigerst Du Dich? Willst Du nicht nicht wissen, ob er Dein Vater ist?
Und was ist, wenn er mit seinen Zweifeln recht hat? Oder weißt Du das schon? Das würde dieses Theater erklären.
Er hat jedenfalls das Recht, zu erfahren,ob Du sein Kind bist!


Wenn es berechtigte Zweifel daran gaebe: Ja.
Wenn es die Gruende fuer Zweifel auch nur einigermassen logisch waeren und Sinn machen wuerden: Absolut.
Wenn nicht alles darafhin weisen wuerde, dass der gute Mann nicht nur aus den Unterhaltszahlungen herauskommen moechte, was er schon auf 1000 anderen Wegen versucht hat: Zweifellos.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es fuer Aussenstehende (und besonders denjenigen, denen ein Kuckukskind untergeschoben wird) schwierig ist, nachzuvollziehen.
so sehr ich verstehe, dass dieses thema einigen sehr unter den fingernaegeln brennt, bin ich nicht daran interessiert, die diskussion in dieser richtung weiter zu fuehren, sondern suche nach Ratschlaegen, die in meinem Interesse sind. Ich moechte also diejenigen Poster, die mir "ins gewissen reden" und keinen konstruktive Antwort auf meine Frage geben moechten, bitten, hier nicht weiter zu posten.

Danke!!!

-- Editiert von JuleB am 04.08.2008 17:57:40

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Da wir die richterliche Entscheidung natürlich nicht vorausahnen können, würde ich ganz gelassen bleiben, bis du ein Schreiben vom Gericht erhälst, dass du dich einem Abstammungstest unterziehen musst. Die Kosten trägt dann im Normalfall der Kläger (also dein Vater).
Gerichtlich wird das auch nur angeordnet, wenn der Kläger neue (Sachstands) Gründe vorträgt, die ihn zu der Vermutung kommen liesen, er könnte nicht der Vater sein. Ob dies ausreichend ist, also die Begründung deines Vaters, das kann nur das Gericht entscheiden. Ob er sich dabei etwas ausdenkt oder nicht, dass spielt vor Gericht zuerst einmal keine Rolle. Was auch immer er anführt, die Gegenseite müßte dann Beweise bringen, dass dies nicht so ist.
Viel Glück und Erfolg beim Studium.

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