KU nach abgeschlossener Berufsausbildung ?

19. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
effibriest
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
KU nach abgeschlossener Berufsausbildung ?

Die Tochter eines Freundes (19) beendet im Juni diesen Jahres erfolgreich ihre Berufsausbildung, wird jedoch vom Arbeitgeber nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen. Aus diesem Grund möchte sie ab September das Abitur nachholen und noch ein Studium absolvieren. Die Kindsmutter ist der Meinung, dass der KV deshalb weiterhin zum Unterhalt verpflichtet ist, zumal es einen unbefristeten Unterhaltstitel gibt. Das JA weigert sich, den Titel ab Juli aufzuheben, da dies nur die Unterhalts-berechtigte selbst veranlassen kann (Auskunft des Jugendamtes!).
Erlischt ein unbefristeter Titel nach Vollendung der Berufsausbildung automatisch und wenn nicht, was kann der KV tun um eine Abänderung des Titels herbeizuführen?

Grüße und Dank schon mal an alle
Katrin

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 Von 
guest123-1954
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Student
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