KU-Titel erwirken

26. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)
KU-Titel erwirken

Hallo,

zuvor hatte der Ex-Freund meiner Freundin immer Kindesunterhalt für das jetzt 12j. Kind gezahlt. Aus welchen Gründen auch immer, verweigert er weitere Zahlungen seit über 8 Monaten. Jugendamt wurde eingeschaltet, Beistandschaft wurde von der KM an das JA übertragen, es wurde ein KU-Titel erwirkt, der aber vom KV nicht unterschrieben wird. Der Fall wurde lt. Jugendamt ans Fam.Gericht überwiesen.
Wie lange dauert es wohl, bis das Fam.-Gericht reagiert und wie geht es weiter, dass der KV den Titel endlich unterschreibt? Und was, wenn der KV weiterhin seine Unterschrift (für den KU-Titel) verweigert?

Gruss marxx

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12331.05.2011 20:56:07
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

womöglich nicht so leistungsstark. Er hat mittlerweile (vor ca 1 Jahr) geheiratet. Mit dieser Frau hat er gemeinsam ein 1 jähriges Kind. In dieser Familie ist er der Alleinversorger.

Das JA hat bei der Einkommensüberprüfung den Mindestunterhalt der DT 08 festgestellt und eingefordert.

Gruss marxx

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