KU 17+18 J.

27. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Missing-my-children
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 26x hilfreich)
KU 17+18 J.

Liebe Forumleser,

ich möchte euch bitten mir bei der Unterhaltsberechnung zu helfen. Ich möchte eine faire Lösung und mich möglichst ohne Anwalt einigen.
Bisher hat mein Sohn 18 J. bei mir gewohnt und meine Tochter bei der KM. Ich habe für die Tochter Unterhalt nach DT abz. Kindergeld von meinem Sohn an die KM überwiesen = also eigentlich zuviel gezahlt,
KM hat für Sohn nichts gezahlt.

Jetzt zieht der Sohn wieder zur KM
Einkommen:
KV 2650,--
KM 1400,--

Welcher Unterhalt müsste ich für Sohn zahlen?(Verstehe nicht welches Einkommen der DT zählt)
Welcher Unterhalt müsst KM f. Sohn zahlen ?

Welcher Unterhalt steht bis zum 18. Geburtstag meiner Tochter zu?
Wie ist die Aufteilung wenn sie 18 ist ?
Vielen Dank für eure Hilfe

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Wenn in der Überschrift KU 17 + 18 J. steht und vom Sohn bekannt ist, dass er 18 ist, wie alt könnte die Tochter dann sein?

gruß azrael

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#3
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Wow... der 18jährige bekommt also nach deiner Rechnung 724 € Unterhalt von beiden Eltern + 154 € Kindergeld und das, ohne dass du weißt, was er überhaupt macht?

Bei dir möchte ich unterhaltsberechtigtes Kind sein! :grins:

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#5
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Missing-my-children
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 26x hilfreich)

bei Kids gehen noch zur Schule und haben kein Einkommen.

Kann der Gesamtunterhalt beider Elternteile über 486 € (640,-- abz. Kinderg.) liegen ?

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#7
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

"Wenn das Kind bei einem Elternteil lebt ist dieser nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, das dürft aber allgemein bekannt sein."

Definitiv falsch - für volljährige Kinder sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig!

Die Fragestellung war eindeutig, es geht darum, wer wieviel an den Sohn zahlen muss.

Der Unterhalt bemisst sich nach dem zusammengerechneten, bereinigten Einkommen beider Elternteile und wird dann entsprechend den Einkommensverhältnissen aufgeteilt.

Wurde das Einkommen bereits bereinigt?
Falls ja, so kommt ein Maximalunterhalt von beiden von 588 € für den 18jährigen in Frage, abzüglich 154 € Kindergeld, also 434 €, die entsprechend aufzuteilen wären. Ist aber nur eine fiktive, grobe Rechnung, da eben u.a. noch nicht klar ist, ob das Einkommen bereits bereinigt wurde und ggfls. (je nach zuständigem OLG) eine Höherstufung wegen nur 2 Unterhaltsberechtigten vorgenommen wird.

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von KuschelbaerR am 27.10.2008 09:52

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#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

"Der Elternteil bei dem das Kind lebt muss keinen Unterhalt zahlen, aber das hast Du schon gelesen, oder? "

Lass endlich diesen Schwachsinn! :zoff:

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#10
 Von 
Missing-my-children
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 26x hilfreich)

wir haben uns bisher immer relativ einfach geeinigt--deshalb gehen wir so vom bereingten Einkommen aus.

Also wenn ich sage 434,-- € Anspruch, aufgeteilt nach Einkommen =
KM 150,--
KV 284,--

ist das so richtig ??
Danke + Gruss

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#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Beim 18jährigen wird das Kindergeld voll als Einkommen angerechnet. Gemeinsam verfügen die Eltern über 4050 € Einkommen, bedeutet Stufe 8 in der DT, also 588 €. Abzüglich Kindergeld 154 € verbleiben 443 €, die im Verhältnis des Einkommens auf die Eltern verteilt werden.

Die 640 € gelten bei Kids, die nicht mehr im Haushalt der Eltern leben.

Edit: Sorry, Kuschel, hatte nicht gesehen, dass du gleichlautend geantwortet hast...

Grüße

-- Editiert von mikkian am 27.10.2008 10:04

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#12
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

macht ja nix, @ mikkian ;)

Also ich hab mich mal schnell an der Rechnung versucht, trotzdem ich schon ein Weilchen raus bin aus der Materie, falls ich also was übersehen haben sollte, bitte berichtigen.

Der Vater müsste laut DT 438 € abzg. 77 € Kindergeld = 361 € an die KM für die 17jährige Tochter zahlen.
(2650 € Einkommen = DT Tabelle Stufe 4, Höherstufung um eine Stufe, da nur 2 Unterhaltsberechtigte)

Beim 18jährigen habe ich die Höherstufung außer Acht gelassen, da das teilweise unterschiedlich gehandhabt wird - bitte prüfen, welches OLG zuständig ist und was dort in den Leitlinien steht.

Danach kommt eben der Unterhaltsbetrag von 434 € für beide Elternteile zustande, der wie folgt aufgeteilt wird:

KV: 2650 € - 438 € KU Tochter - 900 € SB = 1312 €
KM: 1400 € - 900 € SB = 500 €
zusammen 1812 €

KV: 1312 € : 1812 € x 434 € = 314,24 € KU-Anteil für Sohn
KM: 500 € : 1812 € x 434 € = 119,76 € KU-Anteil für den Sohn

Das Kindergeld ist außerdem an den Sohn auszuzahlen.

Schaut mal einer von den Rechnern über diese Rechnung? Danke. ;)

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

-- Editiert von KuschelbaerR am 27.10.2008 10:23

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#13
 Von 
Missing-my-children
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 26x hilfreich)

Danke Kuschelbär für Deine Berechnung.
Dann hoffe ich mal, daß Du Recht hast und ich Deine Berechnung als Verhandlungsgrundlage anbringen kann.

Wenn mein Sohn dann Zivi macht und Geld verdient--kann ich dies dann absetzen ?

Danke +Gruss

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#14
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo,

während des Zivildienstes hat Junior familienrechtlich keinen Unterhaltsanspruch... er ist dann nicht in einer Berufs- oder allgemeinen Schulausbildung. Du musst erst wieder zahlen, wenn er anschließend eine Ausbildung macht.

Grüße

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