KEIN WOHNSITZ MEHR ! BRAUCHE DRINGEND HILFE

13. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
richard90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
KEIN WOHNSITZ MEHR ! BRAUCHE DRINGEND HILFE

Hallo
Meine Mutter hat mich nun entgültig vor die Tür gesetzt und mir meine Schlüssel weggenommen ich brauch nicht mehr Nachhause zu kommen das ist fakt. Verbal sind sehr schlimme worte von ihrer Seite gefallen dementsprechend ist nun auch das Verhältnis. Nun zu Sachlage ich wohne im moment bei einen Freund möchte aber so schnell wie möglich eine eigene Wohnung haben was sollte ich jetzt am besten tun? Zu meiner Person
ich bin 20 Jahre alt
hab bis gestern noch mit meiner Mutter und meinen Stiefvater zusammen gewohnt
hab eine abgeschlossene Ausbildung und wurde leider nicht übernommen.
und beziehe momentan Arbeitslosengeld 2

Meine elternteile sind geschieden beide sind am arbeiten (meine mutter verdient denoch nicht soviel)
meine Mutter ist mit meinen Stiefvater verheiratet und er ist selbstständig mit einen Gesunden Unternehmen.
Finanzielle unterstützung von meiner Mutters Seite kann ich vergessen Freiweilig wird sie nix rausgeben

So welche Rechte hab ich jetzt ?
wie komm ich am schnellsten zu einer Wohnung ? wie lange dauert das zu welchen Amt sollte ich als erstes gehen ??
Was sollte ich am Montag sofort machen ?

Bitte Leute ihr seid meine letze Hoffnung jeder sagt mir etwas anderes bin komplett durcheinander meine Nerven machen das nicht mehr mit

mfg , Richard







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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Richard,

quote:
Meine Mutter hat mich nun entgültig vor die Tür gesetzt


Ich dachte, das wäre vor einem halben Jahr schon passiert.:)

quote:
Finanzielle unterstützung von meiner Mutters Seite kann ich vergessen Freiweilig wird sie nix rausgeben


Muss sie auch nicht. Du hast eine abgeschlossene Ausbildung, somit besteht seitens deiner Eltern keinerlei finanzielle Verpflichtung.

quote:
So welche Rechte hab ich jetzt ?


Rechte? Wem gegenüber?

quote:
wie komm ich am schnellsten zu einer Wohnung ?


Ganz einfach: Indem du dir eine suchst. Angeboten wirst du sicherlich nix bekommen.

quote:
zu welchen Amt sollte ich als erstes gehen ??


Na, zur ARGE. Dort bist du ja schon Kunde.

Ist vielleicht besser, du postest im Forum Sozialrecht, familienrechtlich sind deine Eltern raus aus der Nummer.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallo, am Montag erst einmal anrufen, beim Wohnungsamt Termin ausmachen, wobei du als Alleinstehender ohne Kind wohl kaum in die Wohnbörse reinkommen wirst.

Dann beim Jobcenter anrufen, du hast wahrscheinlich einen neuen Bearbeiter. Du giltst dann in dieser Zeit wahrscheinlich nicht als arbeitssuchend, solange du obdachlos bist. Du mußt einen neuen ALG2-Antrag ausfüllen. Und du mußt dich ummelden bei der Ortsverwaltung oder Einwohnermeldeamt. Als obdachlos.

Dann die Wohnbaugesellschaften abklappern. Dich aufnehmen lassen. Vorrausgesetzt, du hast keine Schulden, Schufaeinträge. Die können da manchmal pingelig sein.

Dann Schufaauskunft für dich einholen. Bogen von der Internetseite ausdrucken, ausfüllen und Kopie vom Ausweis mitschicken. Selbstauskunft kannst du einmal im Jahr kostenlos anfordern. Die Wohnbaugesellschaften könnten vielleicht eine Bonitätsprüfung haben wollen, die kostet fast 18 Euro. Bearbeitung dauert 1-3 Wochen.

Ausweis und Krankenkassenkarte wird erst geändert, wenn du wieder ne eigene Bleibe hast. Bei der Krankenkasse vorbeischaun.....

Ja und halt in den Wohnungsanzeigen schaun, aber mit Harz4 siehts da schlecht aus.

Wenn du beim Freund raus mußt, mußt du ins Obdachlosenheim für Männer gehen.

Viel Glück

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.05.2011 21:04:02
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 119x hilfreich)

quote:
und beziehe momentan Arbeitslosengeld 2
Meine elternteile sind geschieden beide sind am arbeiten (meine mutter verdient denoch nicht soviel)
meine Mutter ist mit meinen Stiefvater verheiratet und er ist selbstständig mit einen Gesunden Unternehmen.


So gesund scheint das Unternehmen nicht zu sein, wenn dir ALG II bewilligt wurde. Solange du bei ihnen gewohnt hast, wart ihr drei eine Bedarfsgemeinschaft.
Oder meintest du ALG I? Wenn ja, wieviel bekommst du?

quote:
Finanzielle unterstützung von meiner Mutters Seite kann ich vergessen Freiweilig wird sie nix rausgeben


Dann solltest du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen. Die Arge wird dir das Kindergeld anrechnen.
Hierbei, und bei anderen Dingen, wäre es sicher hilfreich, wenn du dich vorübergehend bei deinem Freund anmelden könntest.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich würde zunächst zur ARGE gehen. Zumindest in unserem Kreis arbeiten die mit den Wohnungsbaugesellschaften und Vermietern zusammen, die bereit sind, an ALG II Bezieher zu vermieten. Manche ARGEn haben sogar Listen über freie Wohnungen oder demnächst frei werdende Wohnungen.

An seinem Status als ALG II Empfänger ändert sich zunächst einmal gar nichts. Allenfalls die Höhe der Bezüge. Schon deshalb auch unbedingt morgen zur ARGE gehen. Ummelden musst Du Dich zunächst einmal gar nicht. Denn wir wissen ja nicht, ob dieser Zustand ein vorübergehender ist oder endgültig. Bei Euch kriselte es ja schon länger.

Und nicht abwimmeln lassen, Du bist ein Notfall!

Viel Erfolg!

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

@ Richard

Du mußt dich ummelden, sonst giltst du nicht als obdachlos und man berechnet dir dein ALG2 wie gehabt, bekämst keine Wohnung usw.... Ellenlanger Rattenschwanz sonst.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Die Berechnung der Höhe von ALG II ist nicht von der melderechtlichen Situation abhängig, sondern von den tatsächlichen Zuständen. Auch wenn er dauerhaft nicht mehr zu Hause lebt (was man bei der Vorgeschichte nicht wissen kann), muss er sich je nach Landesgesetz nur binnen einer gewissen Frist ummelden. In der Zeit kann er ja schon längst eine neue Wohnung haben.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

@ Richard

Wegen deiner Post könntest du einen Nachsendeantrag bei der Post stellen, wenn du zuviele Sender hast, zu deinem Freund hin oder beim Obdachlosenheim eine Adresse einrichten lassen, geht ohne, daß du dort wohnen mußt. Kostet aber 17 Euro nochwas und dauert ne Woche, bis es losgeht. Und es wird nicht alles an Post nachgesendet.

Oder du sagst allen, daß sie deine Post zu deinem Freund schicken sollen.

-- Editiert am 14.11.2010 12:45

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Noch gescheiter ist zumindest bei uns ein Postfach, was es gratis gibt. Aber, danke für den Hinweis auf die Post. Denn er muss ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und dafür muss man erreichbar sein.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, das ist ja schön, dass sich so viele Leute über Postnachsendung und Ummeldung Gedanken machen. Aber wenn ich vielleicht darüber hinaus noch einen kleinen Punkt anmerken darf ...

quote:
ich bin 20 Jahre alt ... hab eine abgeschlossene Ausbildung und wurde leider nicht übernommen.


Das war vielleicht keine so gute Idee, sich in dieser Lage mit seinen Eltern bzw. Stiefeltern anzulegen. Aber wer auch immer das zu verantworten hat, nun steht der Fragesteller auf eigenen Beinen. Und deshalb sollte er sich vordringlich darüber Gedanken machen, dass er einen JOB findet.

Und wenn er in seinem erlernten Beruf keine Arbeit findet, dann ist das ja nun kein Grund sich auf die faule Haut zu legen. Wenn nach intensiver Suche kein Job in seinem Metier zu finden ist, dann muss er eben notfalls eine ungelernte Arbeit annehmen. Auch wenn das nicht gerade sein Traumberuf sein sollte ... so ist das Leben nun mal!

Und schon hat er ein festes Einkommen ... und schon wird er in der Lage sein sich ein kleines Zimmer zu mieten ... und schon kann er sich anmelden ... und einen eigenen Briefkasten hat er auch ...

So einfach ist das ... man muss halt nur auf den Trichter kommen ... :grins:


-- Editiert am 14.11.2010 22:19

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Hör mal, hier geht es nicht um schräge Vorwürfe und am Zeug Flicken, sondern um eine Problemlösung, Marcus.

Also Richard, wie gehabt: Morgen ist das Wochenende Gott sei Dank schon wieder vorbei, dann entsprechende Geltendmachung bei der Arge und Wohnungssuche (notfalls Notunterkunft).

Jobsuche kannst du danach immer noch angehen.

Alles Gute!
LG
Morgause

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlykessia
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 38x hilfreich)

Postfach gibt es in Deutschland nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat.

Zwecks Arbeit könnt ihr ja all die Obdachlosen befragen, ob sie arbeiten. Und ob ihr sie anstellen würdet.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Postfach gibt es in Deutschland nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat.

Das das Unsinn ist, hätte man mit zwei Klicks auf www.post.de erfahren können ...


Das Einrichtungsentgelt beträgt derzeit 15.00 EUR, eine monatliche Miete gibt es nicht.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

ich habe kein Gewerbe, wohl aber ein Postfach!
Anwälte, Steuerberater betreiben kein Gewerbe, haben aber Postfächer. Große internationale Organisationen haben kein Gewebe, wohl aber Postfächer. Soll ich weitere Beispiele nennen?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Hör mal, hier geht es nicht um schräge Vorwürfe und am Zeug Flicken, sondern um eine Problemlösung, Marcus.


Na, das nehme ich mir jetzt aber richtig zu Herzen. Vor allem das markige "MARCUS" am Schluss der Zurechtweisung ... :grins:

Da wird der Fragesteller aus welchen Gründen auch immer von seinen Eltern/Stiefeltern auf die Straße gesetzt. Er hat keine Arbeit, kein Geld und seine ersten Fragen lauten:

- Welche Rechte habe ich!

- Wo kriege ich jetzt eine Wohnung her!

Die Frage "wo kriege ich einen Job her" vermisse ich ganz entschieden! Stattdessen sehe ich hier nur Anspruchsdenken! Andere sollen helfen, so wie es im Titel des Postings steht! Eigene Leistung? Fehlanzeige!

Und das Forum beschäftigt sich eingehend mit der zentralen Frage, ob und wie er an ein Postfach kommt.

Das ist eine Klasse Diskussion. Die hat fast kafkaeske Züge ...

Dann will ich mal meinen alternativen Beitrag dazu einstellen ...

Ob mit oder ohne Postfach, ohne regelmäßiges Einkommen wird ihm kein Vermieter eine Wohnung überlassen. Und deshalb muss sich der Fragesteller JETZT um einen JOB bemühen. Damit er Einkommen hat. Das ist die zentrale Aufgabe, die er zu lösen hat!

Wenn er mit 20 Jahren aus dem Erwerbsleben aussteigt, dann kann er sich schon sehr bald seine ganze Ausbildung fein zusammenrollen und irgendwohin schieben. Die ist dann auf dem Arbeitsmarkt nämlich keinen Pfifferling mehr wert! Wenn man einfach auf der faulen Haut liegt, dann zweifeln Personalleute nämlich sehr schnell an der nötigen Motivation, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Dann gibt es allenfalls noch einen Job auf 400 Euro Basis ... und dann wird die Nase verteufelt lang ...

Der Fragesteller steht hier am Scheideweg! Heute werden die Weichen gestellt wie sein späteres Leben einmal aussehen wird ... ob er seine Jugend nutzt, um einen Beruf zu erlernen, um Fähigkeiten und Erfahrungen zu erlangen, die hinterher auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden ... und mit denen man ein annehmbares Einkommen erzielen kann.

Andernfalls wird er eben von der "Stütze" leben, ein Dasein am unteren Ende der sozialen Skala fristen. Ob mit oder ohne Postfach. :grins:

Und damit ist auch schon die Frage nach seinen Rechten klar beantwortet. Selbstverständlich hat der Fragesteller das Recht sein Leben in das Chaos zu verwandelt, das er gern hätte ... :grins:

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

@ Markus: wir sind im Prinzip einer Meinung. Nur das Postfach ist wegen der Erreichbarkeit schon immens wichtig. Gerade wegen der Jobsuche! Wie soll ihm denn ein Job angeboten werden, im Augenblick? Das ist das eine. Das andere ist, dass hier zumindest von einem Schreiber/einer Schreiberin er auf die Obdachlosenschiene geschoben wird, gleichzeitig geschrieben wird, solange könne er sich nirgendwo bewerben. Das ist natürlich Quatsch! Er ist nicht obdachlos, und selbst wenn er es wäre, würde er genauso dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wie jetzt. Und dagegen wollte ich z.B. anschreiben.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Also ich sehe hier noch ein ganz anderes Problem.
Der TE ist erst 20 Jahre alt. Erhält bereits ALG2. Somit kann es durchaus passieren, dass die ARGE/ JobCenter sagt, dass er bei seinen Eltern wohnen bleiben muss.
Das ist hier bei uns schon so einigen unter 25jährigen passiert. Sogar werdenden Müttern.
Dennoch schließe ich mich an, wenn der TE schnellstmöglich einen Job findet, dann sieht die ganze Sache schon ganz anders aus.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Nö, wenn die Eltern ihn rausschmeissen, dann kann die ARGE die Eltern nicht verpflichten, ihn zurückzunehmen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Tja, @wirdwerden, die ARGE hat da aber wie gesagt schon oft anders entschieden.
Er ist ja nicht der 1. den die Eltern nicht mehr durchfüttern wollen.

Naja, egal wie, er muss jetzt endlich mal in die Puschen kommen, es liegt jetzt alles an ihm.
Es wird niemand kommen und sagen, hier ist ein warmes zu Hause und Geld schenk ich Dir noch dazu. ;)

So long...
beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Klar entscheidet die ArGe gerne anders. Oft braucht es ein Sozialgericht, das ihr nochmal die Gesetzeslage erklärt. Im SGBII steht dazu:
§22
2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann..."

Bei einem Rauswurf aus dem Elternhaus ist genau diese Situation eingetreten. Und es gibt definitiv überhaupt kein Rechtsmittel, um die Eltern zu zwingen, ihr Kind wieder aufzunehmen.

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2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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