Jugendamtsurkunde über 130% Unterhalt für das Kind

3. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)
Jugendamtsurkunde über 130% Unterhalt für das Kind

Hallo,
kurz der Sachverhalt:
Mein LG hat eine Urkunde für Kindesunterhalt beim JA unterschrieben.
Auf der Urkunde steht das er 130% des Regelunterhalts zahlt.
Wenn ich jetzt die DDT vergleiche zahlt er aber nur 100%, er verdient knapp 1500€ und zahlt für das Kind (11) monatlich 245€. Das wurde von dem gegnerischen Anwalt so berechnet.
Müsste er denn nicht eigentlich mehr zahlen weil auf der Urkund steht 130%?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Wann wurde denn die Urkunde unterschrieben?

Grüßle dream

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Vor ca. 7 Jahren.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Na denn, anfang diesen Jahres wurden der Kindesunterhalt geändert. Schau mal im Anhang der DDT nach. Da steht auch was zur Umrechnung der Alten Regelsätze zu den Neuen.

Grüßle dream

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mimi666
Status:
Schüler
(295 Beiträge, 55x hilfreich)

Alles klar, bleibt alles beim Alten.
Danke!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.138 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen