Jugendamtsurkunde - Was kommen für Kosten auf ihn zu?

12. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
sommersu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Jugendamtsurkunde - Was kommen für Kosten auf ihn zu?

hallo zusammen,
eine Frage: mein Mann ist von der Anwältin seiner Ex-Frau aufgefordert worden eine Jugendamtsurkunde zwecks Titulierung des Kindesunterhaltes vorzulegen. Da er immer freiwillig pünktlich und in voller Höhe gezahlt hat, sieht er das als weitere Schikane seiner Ex-Frau an und möchte sich eigentlich gerne weigern.
Nun haben wir aber gehört, dass ihm das negativ ausgelegt werden kann. Nun ja, er möchte es auf einen Prozess ankommen lassen, denn die Ex kann ja wohl dann sofort Klage erheben. Was kommen für Kosten auf ihn zu? Hat er auch Kosten zu tragen, falls er den Prozess gewinnt?? Und wie häufig ist es, dass tatsächlich sofort Klage erhoben wird? Die haben doch eigentlich bei Vätern, die immer zahlen gar keinen Grund, oder? Wer weiß etwas darüber oder hat eigene Erfahrungen gemacht? Vielen Dank schon mal im voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lilly66
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

das Kind hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Unterhaltstitel, selbst wenn der Vater bisher pünktlich zahlt(e).

BGH FamRZ 1998, 1165:

Der Unterhaltsgläubiger hat auch dann ein Rechtsschutzinteresse an voller Titulierung seines Anspruchs, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Sommersu,

die Titulierung des Unterhalts wird als Zeichen gewertet, dass Papa bereit ist finanziell für seine Kids zu sorgen.

Sollte dein Mann einmal nicht zahlen, kann aus dem Titel umgehend vollstreckt werden. Es wird somit das Recht des Kindes auf Unterhalt abgesichert. Und darin ist erst einmal nichts Schlimmes zu sehen.

Wenn dein Mann sich weigert, den Unterhalt zu titulieren, kann man ihm natürlich unterstellen, er ist nicht bereit, für sein/e Kind/er zu zahlen. Das kann einen negativen Eindruck hinterlassen, der hinderlich sein kann, wenn einmal anderweitige Unstimmigkeiten, z. B. bezüglich des Umgangs, auftreten.

Wenn müsste eigentlich die Mutter des Kindes auf Titulierung klagen. Für deinen Mann ist die Welt ja in Ordnung. Sie möchte doch etwas - für das Kind. Ob dein Mann mit einer Weigerung letztlich wirklich durchkommen würde, wage ich zu bezweifeln. Es ist gängige Praxis, den Unterhalt titulieren zu lassen. Beim Jugendamt ist das auch kostenlos.

Dein Mann sollte allerdings darauf achten, dass der Titel bis zur Vollendung des 18 Lebensjahrs des Kindes befristet wird. Ab dem Zeitpunkt sind beide Eltern baruntehaltspflichtig, wenn das Kind noch nicht auf eigenen Füßen steht.

Dein Mann sollte es als Recht des Kindes betrachten, nicht als Schikane der Ex - auch wenn die Realität sich möglicherweise anders darstellt.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sommersu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

N'abend, ja, erstmal vielen Dank für die Antworten. Natürlich hat das Kind den gesetzlichen Anspruch! Ist wichtig und richtig. Wär nur schön, wenn Vater und Tochter sich auch mal sehen würden und der Umgang nicht von der Mutter verweigert würde, seit fast 5 Jahren mittlerweile...
Was ist denn, wenn mein Mann auf Grund der wirtschaftlichen Lage arbeitslos würde? Der Unterhalt ist doch dann auf einen bestimmten Betrag (wahrscheinlich den, den er jetzt gerade zahlen muss) festgelegt. Was ist, wenn der Betrag nicht mehr aufzubringen ist? Kann man den Betrag ändern lassen? Oder kann man die Urkunde von Anfang an auf den gesetzlichen Mindestunterhalt titulieren lassen?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sommersu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

N'abend, ja, erstmal vielen Dank für die Antworten. Natürlich hat das Kind den gesetzlichen Anspruch! Ist wichtig und richtig. Wär nur schön, wenn Vater und Tochter sich auch mal sehen würden und der Umgang nicht von der Mutter verweigert würde, seit fast 5 Jahren mittlerweile...
Was ist denn, wenn mein Mann auf Grund der wirtschaftlichen Lage arbeitslos würde? Der Unterhalt ist doch dann auf einen bestimmten Betrag (wahrscheinlich den, den er jetzt gerade zahlen muss) festgelegt. Was ist, wenn der Betrag nicht mehr aufzubringen ist? Kann man den Betrag ändern lassen? Oder kann man die Urkunde von Anfang an auf den gesetzlichen Mindestunterhalt titulieren lassen?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Hallöchen !

Wenn es um mangelnden Umgang geht ,dann müsst ihr dafür vor Gericht ,nicht wegen dem KU !!!!!!
Da hat dein Mann bessere Chancen den Prozess zu gewinnen und einen geregelten Umgang zu bekommen .

Nein ,man kann nicht den mindest KU einfach so festlegen ,das geht nach Gehalt deines Mannes und alter des Kindes .
Wenn er arbeitslos wird ,kann er eine Abänderungsklage erwirken ,soetwas dauert allerdings sehr lange und es bestehen auch nicht immer Erfolgschancen ,da dein Mann einfach verpflichtet ist ,alles zu tun ,um den KU zu leisten .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Auch Nabend!

Also, sollte Dein Mann arbeitslos werden, ändert sich an der Summe, die er zahlen muss nichts. Er muss weiterhin den Unterhalt zahlen, der auf der Urkunde steht.
Für den Umgang kann ich Dir nur empfehlen, die Mutter schriftlich aufzufordern den Umgang zwischen Vater und Tochter zu ermöglichen.
Ansonsten wendet Euch ans JA und stellt den Sachverhalt dar. Lt. BGB hat jedes Elternteil ein Recht auf und die Pflicht zum Umgang mit dem Kind. Und der jeweils andere Elternteil hat alles zu unterlassen, was diesen Umgang beeinträchtigen könnte.

Desweiteren kann ich auch nur empfehlen es nicht auf eine Klage bezüglich des Unterhaltes ankommen zu lassen. Die Ex kann dann zwar, wenn eine Urkunde vorhanden ist, klagen, aber warum solle sie dies tun, wenn Dein Mann eh zahlt.
Und sieh es mal so, sollte Dein Mann mal nicht pünktlich zahlen können, dann kann die Ex auch nicht von heut auf morgen klagen. Eh sie mit der Klage durch ist, hat Dein Mann schon wenigstens 3 Mal wieder Unterhalt gezahlt.

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12302.02.2009 10:19:28
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo sommersu,
ich denke nicht, dass die Exfrau Deinen Mann terrorisieren möchte. Sie möchte die Existenz ihres Kindes sichern. Macht es ihr doch nicht unnötig schwer.
LG
SF

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