Jugendamtsurkunde Kindesunterhalt

19. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
izona
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamtsurkunde Kindesunterhalt

Hallo, vielleicht kann mir für mein Problem hier schon jemand einen Rat geben.

Bei meiner Scheidung 2001 wurde der Kindesunterhalt in Form eines Vergleiches wie folgt festgelegt:

c) Kinderunterhalt ab Juli 2001 jeweils in Höhe von 135 % des Regelbetrages abzüglich des nach § 116 b BGB anrechenbaren staatlichen Kindergeldes, das die Antragstellerin bezieht. Derzeit sind das danach gem. DT, Stand: 01.07.01, für die Kinder der Parteien ..., jeweils 495.- DM, also pro kind 360.- DM monatlich an die Antragstellering zu zahlen.


Im Zuge von Einkommensberechnungen wurde der Kindesunterhalt im April 2010 neu berechnet und ich wurde vom Anwalt meiner EX aufgefordert einen entsprechenden Titel beim Jugendamt eintragen zu lassen. Folgender Wortlaut stand im Schreiben vom Anwalt: Ab 01.07.2011 ist dann ein Kindesunterhalt in Höhe von 115% des Mindestunterhalts geschuldet, derzeit pro Kind 398,00€. Ihr Mandant wird aufgefordert, einen entsprechenden Titel erstellen zu lassen. Meine Mandantschaft verzichtet bei Vorlage eines nunmehr geänderten Titels auf Ansprüche aus vorhandenen sonstigem Unterhaltstitel für die Kinder J. und J, ebenso auf Kindesunterhaltsforderungen von......

Die Urkunden habe ich beim Jugendamt erstellen lassen und auf das Alter von 18 Jahre begrenzen lassen.

Mich würde nun interessieren ob das Schreiben des gegenerischen Rechtsanwaltes als Verzichtserklärung ausreicht und der Vergleich damit aufgehoben ist bzw. die Unterhaltszahlung nach Erreichen des 18. Lebensjahres des Kindes neu berechnet werden muß. Oder hätte das gesondert in der Jugendamturkunde formuliert werden müssen?
Wenn ja, kann ich das beim Jugendamt noch nachträglich ändern lassen?

Vielen Dank

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

m.M.n. hat die Gegeseite mit dem Schreiben die Verzichtserklärung auf den alten Vergleich bereits abgegeben. Bei mir habe ich vom JA immer die Formulierung mit aufnehmen lassen "diese Urkunde ersetzt die bisherige Urkunde Nr. xxxxx vom xx.xx.xxxx.

Mit Aufnahme der Befristung bis zum 18. Lebensjahr, endet die Gültigkeit der JA-Urkunde mit dem Erreichen diesem Alters. Da dann beide Elternteil barunterhaltspflichtig sind, muss der KU neu berechnet werden.

LG nero

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