Jugendamtstitel auch ohne Beistandschaft?

24. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ratsuchender71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Jugendamtstitel auch ohne Beistandschaft?

Hallo Zusammen,

auf Grund aktuellem Ärger mit der KM wg. Besuch/Umgangsrecht etc. hat KM die Beistandschaft beim JA aufgehoben und ist zum Anwalt zwecks NEU-Festsetzung des KU. Für meinen Sohn bestand bereits ein JA-Titel, für meine Tochter noch nicht.
Um zu erwartende Kosten zu reduzieren wollte ich freiwillig einen JA-Titel für meine Tochter beantragen. Habe einen Termin für den 28.04.
Heute ruft mich die SB vom JA an und meint, dass das JA keinen Titel ausstellen kann, da seitens der KM keine Beistandschaft mehr besteht. Ich sollte mich an einen Anwalt wenden, der den KU festsetzt.

Ist das so richtig??? Ich will doch, aber darf nicht?????

Achja, habt ich Verweise woraus ersichtlich ist, dass das JA zur Erstellung eines Titels verpflichtet ist?



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-- Editiert am 24.04.2009 13:43

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
ratsuchender71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

@einzige!-kleine-koenigin

alles richtig was Du sagst. Dann hol ich etwas aus.

Die KM hat mir mehrfach die Kinder vorenthalten. Nach Rücksprache mit dem JA hat man mich an das FG verwiesen. Die KM fühlt sich nunmehr ans Bein gemacht und versucht mir Ärger hinsichtlich des KU zu machen, den ich immer gezahlt habe und zahlen werde. Wie gesagt, für meine Tochter besteht kein Titel. M. E. will die KM diesen über den Anwalt erwirken, der jedoch mit Kosten etc. verbunden ist, die mir aller voraussicht nach berechnet werden. Um diesen Kosten vorzugreifen wollte ich einen freiwilligen JA-Titel erstellen lassen. Wobei das JA mir nunmehr mitteilt, dass sie im Falle keiner Beistandschaft keine Rechtsberatung vornehmen, was heißt das diese keine JA-Titel erstellen, erst dann wenn die KM wiederum die Beistandschaft dem JA überträgt.

Soviel zur Klärung des Sachverhaltes.





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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratsuchender71
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

@einzige!-kleine-koenigin,

ja, am kommenden Dienstag ist der Termin vor dem Familiengericht.

Wie gesagt, ich möchte einen meiner aktuellen Einkommensverhältnissen entsprechenden freiwilligen Titel beurkunden lassen, und das kurzfristig.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Ratsuchender,

mein LG hat beim JA einen Titel völlig ohne Probleme freiwillig erstellen lassen. Es bestand definitiv keine Beistandschaft. Ist allerdings mittlerweile sieben Jahre her.

Ich würde mal bei einem anderen JA anrufen und einfach nachfragen.

Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo!

Ich weiß, was der TE mit Beistandschaft meint.
Der Sohn meines Mannes hatte die ersten Jahre auch keine Beistandschaft beim JA.
Allerdings gibt es bei Berechnung des Unterhalts eine Beistandschaft, die nur für diese Berechnung besteht und auch nur solange, bis diese abgeschlossen ist.
Diese ist aber nur mit Einwilligung der KM möglich.
Dies ist eine andere Beistandschaft als die allgemein bekannte, die sich auf alle Interessen des Kindes bezieht.

Wir hatten dieses Theater auch durch.

LG beijing

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Meinem Lg hat der Anwalt geraten, freiwillig einen Titel erstellen zu lassen, um in der Trennungsphase vor Gericht zu dokumentieren, dass er für die Kids selbstverständlich sorgen wird. Es ist lange her, aber ich kann mich nicht erinnern, dass die KM da irgendwie mit einbezogen war.

Grüße

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