Jugendamt fordert aufgrund Übersteigung des Selbstbehaltes Umschreibung des Titels.

3. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ludig11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Jugendamt fordert aufgrund Übersteigung des Selbstbehaltes Umschreibung des Titels.

Hallo,
ich möchte mich gern mit einer Frage bzgl. meines Unterhalts für mein Kind an euch wenden, da ich mit dem "Latein" am Ende bin :(

Zuerst zur Ausgangslage:
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Vater: Unterhaltsschuldner, seit über 1 Jahr Krankengeld ca. 1230 €, zahlt monatlich 180€ Unterhalt seit gut 4 Jahren durch beiderseits vereinbarten Titel für sein einziges Kind, neu verheiratet (Eherfrau ebenfalls Krankengeld ca. 800€, hat 3 Kinder bekommt aber keinen Unterhalt für sie

Kind: 10 Jahre, lebt bei der Mutter

Mutter: erwerbstätig, lebt mit neuem Partner zusammen, bekommt aber noch 20€ Unterhaltsvorschuss

Nun habe ich vom Jugendamt einen Brief erhalten, dass ich gesetzlich verpflichtet bin alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um zumindest den Mindestunterhalt für mein Kind zu sichern.
Nun hat man mir als nicht Erwerbstätiger meinen Selbstbehalt von 880€ genannt mit der Aufforderung binnen 3 Wochen meine Urkunde/Unterhaltstitel auf ca. 300€ abgeändert beurkunden zu lassen und auch die monatlichen Zahlungen dahingehend abzupassen.

Ich habe mein Kind ca. 4 mal im Jahr bei mir zu Besuch und muss dann für die Reisekosten (Entfernung ca. 400 km) aufkommen und spare, sobald möglich die Monate darauf hin. Eigentlich gibt es bzgl. des Kindes sporadisch Kontakt zur Mutter, aber hinsichtlich solcher Briefe vom Jugendamt gibt es keinen Austausch. Kann es ein, dass hier das Jugendamt (Beistand) von sich aus tätig wurde und meine EX-Frau davon im Detail nichts wusste?
Nun habe ich zu dem oben genannten Sachverhalt folgende Fragen:

zu 1.) Muss ich diesen Titel von 180€ nun tatsächlich auf 300€ umschreiben lassen?

zu 2.) Gibt es Regelungen, wie ich meinen Selbstbehalt anheben kann?

zu 3.) darf meine EX-Frau Unterhaltsvorschuss beziehen, obwohl sie seit Jahren in einer festen Partnerschaft lebt, wo der Partner sehr gut verdient und sie dadurch bei Kosten wie Miete etc. Unterstützung erhält. (Stichwort Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende)

zu 4.) Der Hinweis des Jugendamts, ich bin dazu gesetzlich verpflichtet alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen....usw. ist mir bekannt und auch der § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Gibt einem eine Krankschrift hier keinen entsprechenden Schutz?

So, ich hoffe, dass ich es etwas ordnen konnte und der Sachverhalt verständlich ist. Ich möchte nicht rüber kommen als Vater, der nicht für sein Kind aufkommen möchte. Dazu bedeutet mir mein Kind zu viel, als das ich mich davor sträuben könnte. Auch der Kontakt ist mir sehr wichtig. Ich weiß nicht, wie ich im aktuellen gesundheitlichen Zustand diese zusätzlichen Kosten bewältigen soll und dann noch die Reisekosten für die Besuche meines Kindes.

Ich wäre euch für hilfreiche Zeilen dankbar.
Mfg Ludig11

-- Editiert von Ludig11 am 03.06.2018 13:37

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Ludig,

Wie hoch waren denn die mtl. Aufwendungen zur Arbeit?

Diese fallen nun z.Zt. weg. Daher fordert das JA, dass du mehr Unterhalt zahlst.

edy

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wenn das von dir genannte Krankengeld in Höhe von 1.230 Euro bereits bereinigt sein sollte und dein Selbstbehalt 880 Euro beträgt, dann wärst du mit 1.230 - 880 = 350 Euro p.m. leistungsfähig.

Insofern wäre die Forderung des Jugendamts durchaus berechtigt.

Allerdings solltest du schon prüfen, ob du nicht Abzüge geltend machen kannst.

Insbesondere ist zu fragen: Wieso lebt denn dein Kind so weit von dir entfernt ? Wenn die Kindesmutter die Entfernung geschaffen haben sollte, dann wäre zu überlegen, ob man sie zu einer Kostenbeteiligung heranziehen kann. Oder aber, ob man die Kosten des Umgangs wenigstens teilweise einkommensmindernd geltend machen könnte.

Es ist allerdings anzumerken, dass du mit 300 Euro Zahlbetrag gerade mal den Mindestunterhalt leisten würdest (bei hälftiger Anrechnung des Kindergeldes). Wenn du weniger zahlst musst du eine Mangelfallberechnung geltend machen. Und da sind die Gerichte meist sehr zögerlich.




-- Editiert von Marcus2009 am 03.06.2018 16:30

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

zu 1.) Nein, du musst aber damit rechnen, ggf. auf die Zahlung verklagt zu werden. Man muss auch festhalten, dass du bei 1.200 Krankengeld vorher etwas mehr Einkommen hattest. Und da bist du mit 180 € Unterhalt mehr als glimpflich davongekommen. Der Mindestunterhalt ist längst überfällig.

zu 2.) Man könnte dir aufgrund des Zusammenlebens mit der neuen Partnerin deinen Selbstbehalt kürzen.

zu 3.) Wird doch nur gezahlt, weil du nicht voll zahlst. Würdest du den Mindestunterhalt oder wenisgtens den Vorschussbetrag zahlen, müsste auch nicht der Steuerzahler für die von dir geschaffene Versorgungslücke aufkommen. Auch der neue Lebensgefährte beteiligt sich durch Steuerzahlungen an dieser Versorgungslücke. Dass er sie aber direkt tragen und die Mutter keinen Vorschuss mehr bekommen soll, ist schon ein bisschen eine dreiste Frage.

zu 4.) Da du mit deinem Einkommen und Selbstbehalt gar kein Mangelfall bist, braucht ein eventueller Schutz vor Obliegenheitspflichten gar nicht geprüft zu werden. Aber eine Krankheit würde mMn auch nicht zu einem solchen Schutz führen.

Bezüglich der Umgangskontakte sei darauf hingewiesen, dass vom Unterhaltsbetrag bereits 50% Kindergeld abgezogen werden. Das sind ca. 1.200 € im Jahr, wovon der genannte Umfang der Umgangskontakte problemlos abgedeckt werden kann.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
zu 1.) Muss ich diesen Titel von 180€ nun tatsächlich auf 300€ umschreiben lassen?

Der Mindestunterhalt für ein 10jähriges Kind sind 302€. Bei einem Krankengeld von 1230€ ist nicht ersichtlich, weshalb man dauerhaft weniger als den Mindesunterhalt zahlt.

Zitat:
zu 2.) Gibt es Regelungen, wie ich meinen Selbstbehalt anheben kann?

Evtl: Wenn Sie aufgrund der Krankheit Kosten haben, die nicht von der Krankenkasse abgedeckt sind und über die gesetzlichen Zuzahlungen hinaus gehen.

Zitat:
zu 3.) darf meine EX-Frau Unterhaltsvorschuss beziehen, obwohl sie seit Jahren in einer festen Partnerschaft lebt, wo der Partner sehr gut verdient und sie dadurch bei Kosten wie Miete etc. Unterstützung erhält. (Stichwort Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende)

Ja

Zitat:
zu 4.) Der Hinweis des Jugendamts, ich bin dazu gesetzlich verpflichtet alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen....usw. ist mir bekannt und auch der § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Gibt einem eine Krankschrift hier keinen entsprechenden Schutz?

Das Jugendamt erwartet ja auch keine Erwebstätigkeit - vor dieser Erwartung wären Sie ja auch weitgehend geschützt. Es wird "nur" erwartet, dass die zur verfügung stehenden Mittel - hier das Krankengeld - für den Unterhalt verwendet werden. Und bei 1230€ Krankengeld steht halt genug für den Mindestunterhalt zur Verfügung.

Zitat:
Kann es ein, dass hier das Jugendamt (Beistand) von sich aus tätig wurde und meine EX-Frau davon im Detail nichts wusste?

Eher unwahrscheinlich.

Zitat:
und dann noch die Reisekosten für die Besuche meines Kindes.

Eigentlich sind die Reisekosten dadurch abgedeckt, dass das halbe Kindergeld beim Unterhaltszahler angerechnet wird. Der eigentliche Mindestunterhalt sind nämlich 399€, welche um das halbe Kindergeld (97€) ermäßigt werden. Von dem halben Kindergeld sollen die Besuchskontakte / Umgang finanziert werden. Wenn Sie zusätzlich zu den 302€ Unterhalt noch 97€ für Besuch / Umgang ansparen, liegen Sie aber unter dem Selbstbehalt.
Wenn Sie entsprechende Nachweise über die Reisekosten haben (Fahrkarten?), erscheint es nicht ganz aussichtslos diese Unterhaltsmindernd geltend zu machen. Grobe Rechnung: Bei 1230€ Einnahmen und 302€ Unterhalt bleiben nur noch 48€ pro Monat (=576€/Jahr), die man für Besuche ansparen kann. Wenn Sie nachweisen können, dass die Besuche für 576€/Jahr nicht finanzierbar sind, könnte es klappen.

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